Es sind derart extreme Zahlen, die ein auf Raserdelikte spezialisierter Staatsanwalt kürzlich dem Bezirksgericht Uster präsentierte, dass man die Ziffern trotz gebotener journalistischer Neutralität für einmal wohl mit dem wertenden Begriff «irre» bezeichnen darf: 297 km/h hatte der Tacho eines Audi RS 7 angezeigt, der spät in einer Novembernacht 2018 auf der Oberlandautobahn zwischen Uster und Volketswil unterwegs war. 297 km/h – das entspricht auch nach Abzug einer Messtoleranz noch einer tatsächlichen Spitzengeschwindigkeit von 287 km/h. Ein Tempo, bei dem 79 Meter pro Sekunde zurückgelegt werden.
Fast 500 Meter Anhaltestrecke
Bei diesem Tempo, so rechnete der Staatsanwalt weiter vor, hätte die Anhaltestrecke 489 Meter betragen. Oder noch anders ausgedrückt: An dem Punkt, wo der Wagen bei einer Vollbremsung aus dem auf der Autobahn erlaubten Höchsttempo von 120 km/h zum Stillstand gekommen wäre, hätte die Geschwindigkeit des Audi bei einer Vollbremsung aus 287 km/h immer noch 281 km/h betragen.
Während Fahrt Video gemacht
Und es wird noch extremer: Die Fahrt fand nicht nur nachts auf einer unbeleuchteten Strasse statt, sondern der Lenker soll sie auch noch selbst auf Video aufgenommen haben. Das heisst, er fuhr einhändig und «seine Reaktionszeit war durch das regelmässige Abwenden des Blickes von der Fahrbahn auf das Display des Aufnahmegerätes stark verzögert». Alles in allem «eine Kombination der ungünstigsten Umstände», sagte der Staatsanwalt.

