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Mit 287 km/h auf der Oberlandautobahn unterwegs

Der schnellste Raser des Zürcher Oberlandes ist vom Bezirksgericht Uster ins Gefängnis geschickt worden. Ein Urteil, das der Mann nicht akzeptiert.

Foto: Pixabay

Mit 287 km/h auf der Oberlandautobahn unterwegs

Es sind derart extreme Zahlen, die ein auf Raserdelikte spezialisierter Staatsanwalt kürzlich dem Bezirksgericht Uster präsentierte, dass man die Ziffern trotz gebotener journalistischer Neutralität für einmal wohl mit dem wertenden Begriff «irre» bezeichnen darf: 297 km/h hatte der Tacho eines Audi RS 7 angezeigt, der spät in einer Novembernacht 2018 auf der Oberlandautobahn zwischen Uster und Volketswil unterwegs war. 297 km/h – das entspricht auch nach Abzug einer Messtoleranz noch einer tatsächlichen Spitzengeschwindigkeit von 287 km/h. Ein Tempo, bei dem 79 Meter pro Sekunde zurückgelegt werden.

Fast 500 Meter Anhaltestrecke

Bei diesem Tempo, so rechnete der Staatsanwalt weiter vor, hätte die Anhaltestrecke 489 Meter betragen. Oder noch anders ausgedrückt: An dem Punkt, wo der Wagen bei einer Vollbremsung aus dem auf der Autobahn erlaubten Höchsttempo von 120 km/h zum Stillstand gekommen wäre, hätte die Geschwindigkeit des Audi bei einer Vollbremsung aus 287 km/h immer noch 281 km/h betragen.

Während Fahrt Video gemacht

Und es wird noch extremer: Die Fahrt fand nicht nur nachts auf einer unbeleuchteten Strasse statt, sondern der Lenker soll sie auch noch selbst auf Video aufgenommen haben. Das heisst, er fuhr einhändig und «seine Reaktionszeit war durch das regelmässige Abwenden des Blickes von der Fahrbahn auf das Display des Aufnahmegerätes stark verzögert». Alles in allem «eine Kombination der ungünstigsten Umstände», sagte der Staatsanwalt.

«Er ist stolz darauf, dass er der Schnellste ist.»
Staatsanwalt über Angeklagten

Für den Ankläger gab es «keine Zweifel», dass der Besitzer des äusserst leistungsstarken Audis damals selbst am Steuer sass. Der heute 37-jährige geborene Mazedonier, der im Oberland bestens integriert ist, sei «stolz darauf, dass er der Schnellste ist». Das zeige ein Chatverlauf, der zudem darauf hindeutet, dass Wettfahrten zusammen mit anderen Schnellfahrern geplant waren.

Und weshalb macht man überhaupt eine derartige Schnellfahrt, wie sie in der Region zuvor noch nie registriert wurde? Der Staatsanwalt sieht als Motiv Egoismus und Imponiergehabe.

«Eine Strafe im oberen Rahmen» sei hier erforderlich, sagte der Staatsanwalt. Er forderte wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln eine teilbedingte Gefängnisstrafe von 32 Monate, von denen zwölf Monate abzusitzen seien.

Im Nebenjob Chef einer Tuningfirma

Wie schon in vorhergehenden Einvernahmen machte der Angeklagte auch am Prozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er erklärte einzig, «ich war das nicht», denn zur Tatzeit «bin ich im Bett gewesen». Und dass das Video der Raserfahrt offenbar zuallererst in einer Chatgruppe einer Tuningfirma auftauchte, die der Mazedonier neben seinem guten Job bei einem Grossunternehmen führt, das wollte er auch nicht weiter kommentieren.

«Wer am Steuer sass, bleibe dahingestellt.»
Verteidiger

«Ein Beweis der Schuld ist nicht gelungen», bilanzierte der Verteidiger die Vorwürfe des Staatsanwalts, und forderte einen Freispruch. Auf dem Video, das eh nur «ein Zufallsfund» im Rahmen eines anderen Schnellfahrer-Verfahrens war, könne man weder das Gesicht noch die Stimme des Lenkers erkennen.

Es sei ja nicht einmal klar, um welchen Audi-Typ es sich genau handle. Und «wer am Steuer sass, bleibe dahingestellt». Sein Mandant habe «seine Unschuld nicht zu beweisen», sprich: man muss schon ihm etwas nachweisen können, um ihn zu verurteilen.

Keine Zweifel für Gericht, wer fuhr

Für das Gericht blieben nach dem ersten Prozesstag wichtige Fragen offen. Es wurde deshalb eine Beweisergänzung angeordnet, bei der es primär um eine weitere Analyse des Chatverlaufs des Beschuldigten ging.

Während sowohl die Anklage wie die Verteidigung dann erklärten, die neuesten Analyseergebnisse würden exakt ihre – ja völlig gegensätzlichen – Standpunkte stützen, war für das Gericht die Sache klar: «Wir gehen davon aus, dass Sie gefahren sind», sage der vorsitzende Richter zum Angeklagten. Es gebe «keine Anhaltspunkte», dass jemand anders bei dieser Raserfahrt hinter dem Steuer sass.

Entsprechend gab es einen Schuldspruch. Die beantragte Strafe wurde mit 28 Monaten leicht reduziert. Acht Monate dieser Strafe sind abzusitzen, der Rest wird auf Bewährung erlassen. Die Verfahrenskosten werden mit der Kaution von 15’000 Franken gedeckt, die der Mazedonier im Lauf der Untersuchung hinterlegt hat.

Fall kommt vor Obergericht

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – und wird es vorläufig auch nicht werden: Der Verteidiger hat noch im Gerichtssaal Berufung angemeldet. So wird es also in dieser Sache noch einen Prozess am Obergericht geben. Zudem kommt es allenfalls zu einem dritten Prozess mit demselben Beschuldigten, läuft doch laut seinem Anwalt ein weiteres Verfahren wegen einer groben Verkehrsregelverletzung.

Weiterhin ohne Führerausweis

Den für die damalige Fahrt verwendeten Audi RS 7, der vorübergehend beschlagnahmt war, den hat der Mann mittlerweile übrigens verkauft. Der Wagen würde dem 37-Jährigen auch nicht wahnsinnig viel nützen, hat er doch seinen Führerausweis, den man ihm nach der Tat entzog, bis heute nicht zurückerhalten.

Keine Statistik über Extremst-Raser
In der Schweiz gibt es zu sehr vielen Themen statistische Daten, nicht jedoch zu den Geschwindigkeiten, mit denen die extremsten Raser des Landes erfasst wurden. So lässt sich lediglich anhand von Pressemeldungen der Polizei und Berichterstattungen in den Medien grob zeigen, wie denn etwa eine solche «Tempo-Hitparade» aussehen könnte.
An der Spitze stehen dürfte da ein 28-Jähriger, der vor etwa zehn Jahren im Kanton Waadt mit einem Bentley mit 324 km/h über die Autobahn donnerte.  Nahe an die 300-er-Grenze kam nicht nur der jetzt in Uster verurteilte Audi-Lenker, sondern auch ein Mercedes-Fahrer, der 2009 mit 290 km/h auf der Autobahn im Kanton Freiburg unterwegs war.
Nach dieser Spitzengruppe folgen dann mehrere Täter, die so um die 250 km/h schnell waren. Auf einen Vertreter dieser Gruppe entfällt laut Medienberichten auch die wahrscheinlich höchste finanzielle Sanktion, die hierzulande je gegen einen Raser ausgesprochen wurde: 70’000 Franken. (ehi)

 

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