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Blaulicht

Wie ein kinderfreundlicher Hund vor Gericht landete

Ein Hund, der eine Spezialfunktion mit besonders hohen Anforderungen ausübt, soll eine Frau geschnappt haben. Jetzt ist das Urteil des Bezirksgerichtes Hinwil da.

Ein Hund, der zur Präventionsarbeit bei Kindern eingesetzt wird, wurde zum Gegenstand eines Oberländer Prozesses.

(Symbolfoto: Unsplash)

Wie ein kinderfreundlicher Hund vor Gericht landete

Das den Menschen offensichtlich selbst harmlose Ereignisse genügen, einen Rechtsstreit zu lancieren und dann durch die Instanzen zu ziehen, das ist bekannt. Kommen zu diesen Menschen aber noch Tiere hinzu, wird es besonders emotional.

Die Tat: in einem einzigen Satz geschildert

Oder wie sonst ist erklärbar, dass ein Ereignis, für dessen Beschreibung der Statthalter des Bezirkes Hinwil einen einzigen Satz benötigte, einen Polizeieinsatz mit mehreren Beteiligten auslöste, diverse Einvernahmen nach sich zog und schliesslich vor ein paar Tagen in einem Prozess vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil gipfelte? Der Satz lautet: «Ungenügendes Beaufsichtigen eines Hundes, sodass dieser einer vorbeifahrenden Velofahrerin ins Bein schnappte und diese blaue Flecken davontrug».

Die Konsequenz dieses Satzes, festgehalten in einem Strafbefehl: eine Busse von 250 Franken plus 250 Franken Gebühren. Und zahlen soll diese total 500 Franken der Hundehalter.

«Er gehorcht immer.»
Der Halter über seinen Hund

Der Hundehalter jedoch sagt, «ich werde diese Busse nie zahlen», weil eben die Schilderung im zitierten Satz gar nicht stimme. So erschien er vor Gericht und erzählte seine Version der Dinge.

Er sei mit dem Familienhund – ein Vertreter einer mittelgrossen Rasse mit einer Schulterhöhe um die 50 Zentimeter – und einer betagten Bekannten am Morgen eines Apriltages 2020 spazieren gegangen. Als er realisierte, dass auf dem sehr schmalen Weg von hinten ein Velo nahte, habe er den frei laufenden Hund sofort zu sich gerufen, und der kam auch sofort, «denn er gehorcht immer».

Keine Reaktion auf Entschuldigung

Dann kam es zum Kontakt Hund–Velofahrerin, wobei der Hund «sie am Fussknöchel ‹gestupft› hat». Die Frau, gekleidet in langen Jeans, habe angehalten, er, der Hundehalter, habe sich sofort für die Berührung entschuldigt und «drei-, viermal gefragt», ob sie verletzt sei. Doch sie sei stumm geblieben und von dannen gegangen. Die angebliche Verletzung machte sie erst später geltend.

Zwei besondere Aspekte

Eine unspektakuläre Sache, die, würde man als Aussenstehender meinen, eigentlich längst durch ein Gespräch erledigt sein müsste. Doch es gibt eben zwei Besonderheiten: So ist die beteiligte Velofahrerin die Frau eines Polizisten, und der beteiligte Hund ist erfolgreicher Botschafter von «Prevent a bite» (PaB).

Bei «Prevent a bite» – übersetzt etwa «verhindere einen Biss» – handelt es sich um ein Präventionsprogramm, in dessen Rahmen speziell ausgebildete, jährlich vom Kanton geprüfte Hunde mit ihrem Halter in Kindergärten und Schulen gehen und dort mit Kindern das korrekte Verhalten gegenüber Vierbeinern 1:1 üben. An einen PaB-Hund werden also besonders hohe Anforderungen in Bezug auf sein soziales Wesen und sein korrektes Benehmen gestellt.

Weniger sozial empfand der Hundehalter dann das Verhalten der Velofahrerin sowie ihres Mannes. Der nämlich sei mit weiteren Kollegen der Polizei «wildwestmässig» bei ihm vorgefahren und habe ihn zur Rede gestellt. Die Frau erstattete Anzeige, und ein Strafverfahren kam ins Rollen. Alles in allem Ereignisse, die der 67-jährige Hundehalter bis heute nicht fassen kann.

«Wir sehen den Vorwurf gegen Sie als nicht bewiesen an.»
Die Richterin

Immerhin, der Gang vors Gericht als bisheriger Höhepunkt in dieser Sache hat sich für den Oberländer gelohnt. Die Richterin kam relativ schnell zu einem Urteil: Freispruch. Die Verfahrensgebühren von über 400 Franken gehen zu Lasten der Staatskasse.

«Wir sehen den Vorwurf gegen Sie als nicht bewiesen an», erklärte die Juristin dem Mann. Dies vor allem, weil die Polizei ja vor Ort den Fuss der Velofahrerin angeschaut hatte und dabei keine Verletzung feststellte. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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