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Blaulicht

Wie ein kinderfreundlicher Hund vor Gericht landete

Ein Hund, der eine Spezialfunktion mit besonders hohen Anforderungen ausübt, soll eine Frau geschnappt haben. Jetzt ist das Urteil des Bezirksgerichtes Hinwil da.

Das den Menschen offensichtlich selbst harmlose Ereignisse genügen, einen Rechtsstreit zu lancieren und dann durch die Instanzen zu ziehen, das ist bekannt. Kommen zu diesen Menschen aber noch Tiere hinzu, wird es besonders emotional.

Die Tat: in einem einzigen Satz geschildert

Oder wie sonst ist erklärbar, dass ein Ereignis, für dessen Beschreibung der Statthalter des Bezirkes Hinwil einen einzigen Satz benötigte, einen Polizeieinsatz mit mehreren Beteiligten auslöste, diverse Einvernahmen nach sich zog und schliesslich vor ein paar Tagen in einem Prozess vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil gipfelte? Der Satz lautet: «Ungenügendes Beaufsichtigen eines Hundes, sodass dieser einer vorbeifahrenden Velofahrerin ins Bein schnappte und diese blaue Flecken davontrug».

Die Konsequenz dieses Satzes, festgehalten in einem Strafbefehl: eine Busse von 250 Franken plus 250 Franken Gebühren. Und zahlen soll diese total 500 Franken der Hundehalter.

«Er gehorcht immer.»
Der Halter über seinen Hund

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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