Neun Spray-Attacken – 10'000 Franken Kosten
Bahnhöfe sind ein klassisches Revier für Sprayer: Praktisch an jeder Station in der Schweiz findet man illegal angebrachte Aufschriften und Zeichnungen. Auch ein 45-jähriger Amerikaner, der in Zürich wohnt, war jeweils mit Spraydosen an diesen Orten unterwegs.
In flagranti geschnappt
Vom Herbst 2021 an besprayte er in der Regel spätnachts in verschiedenen Bahnhöfen im Kanton Zürich insgesamt neun Züge der SBB, immer mit demselben, nichtssagenden Wort. Bis am 2. Januar dieses Jahres: dann nämlich wurde er von Angehörigen der Kantonspolizei in Effretikon in flagranti erwischt. Der Mann sei gerade dabei gewesen, die Seitenwand einer S-Bahn zu bemalen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft später mit.
Der 45-Jährige wurde festgenommen. Im folgenden, laut Mitteilung «aufwändigen Ermittlungsverfahren» gelang es, ihm die verschiedenen Vandalenakte nachzuweisen – das ist ungewöhnlich, denn meistens werden die Verursacher solcher Bemalungen schon gar nie geschnappt, und wenn, lässt sich ihnen kaum viel beweisen. Ein Motiv für seine Taten nannte der Mann während der ganzen Untersuchung nie, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bekanntgab.
Zwei Monate in U-Haft
Und so ungewöhnlich wie der Erfolg der Ermittler, so gross war die Härte des Gesetzes, die der Sprayer spürte. Es sass nicht nur zwei Monate in Untersuchungshaft, sondern muss jetzt auch noch hohe Kosten tragen.
Denn die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster, die das Verfahren gegen ihn führte, hat ihn kürzlich per Strafbefehl verurteilt. Wegen mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Übertretung des Eisenbahngesetzes (für das verbotene Betreten der Geleiseanlagen).
«Finanzielles Drama» für Sprayer
Zwar wurde die Haupt-Sanktion, eine Geldstrafe über 5400 Franken, bedingt erlassen, und die Rechnung des Pflichtverteidigers übernimmt der Staat, doch zahlen muss der Amerikaner trotzdem: eine Busse von 1500 Franken und Verfahrenskosten von 8559 Franken. Total also 10’059 Franken. Die Verfahrenskosten sind so hoch, weil im Rahmen der Ermittlungen unter anderem zwei Gutachten erstellt wurden.
Und möglicherweise kommt es noch dicker: so steht offenbar eine Zivilklage der SBB AG im Raum. Mit dieser Klage könnte der Sachschaden eingefordert werden. Und der beträgt laut Polizei und Staatsanwaltschaft «mehrere zehntausend Franken». Die SBB spricht in einem Blogeintrag denn auch davon, dass sich bei überführten Sprayern oft ein «finanzielles Drama» abspielt, wenn sie realisieren, was nun alles auf sie zukommt.
Sechs Millionen Franken Schaden jährlich bei SBB
Die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) ist von Sprayereien massiv betroffen. «Rund sechs Millionen Franken» betragen die jährlichen Kosten im Zusammenhang mit solchen und anderen Vandalenakten, gibt das Unternehmen auf Anfrage hin bekannt.
Und wer steht dafür gerade? «Im Endeffekt müssen Kunden über den Billettpreis oder über Steuern die Zeche zahlen.» Und natürlich die Täter, sofern man sie erwischt: «Die SBB bringt jede Sprayerei konsequent zur Anzeige», wird betont.
Um den gemäss SBB belegbaren Nachahmungseffekt durch andere Sprayer zu reduzieren, werden verunstaltete Fahrzeuge «innerhalb von 24 Stunden aus dem Verkehr gezogen». Danach erfolgt eine Reinigung, für die Dutzende Mannstunden nötig sein können und bei der «starke Chemikalien eingesetzt werden müssen».
Damit Graffitis gar nicht erst den Weg auf Eisenbahnwagen finden und Sprayer von ihrem potentiell lebensgefährlichen Tun auf Bahnanlagen abgehalten werden, hat die SBB verschiedene Massnahmen getroffen. So gebe es unter anderem Videoüberwachungen und gemeinsame Aktionen mit der Polizei. (ehi)
