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Ehefrau «halb zu Tode geprügelt»: Mann wird ausgewiesen

Ein Pole hat im Alkoholrausch seine Frau blindwütig zusammengeschlagen. Das kostet ihn nun seinen Aufenthalt im Zürcher Oberland, wo er sei Jahren arbeitet und mit seiner Familie lebt.

Faustschläge gegen seine Frau haben für einen Polen aus dem Bezirk Pfäffikon eine Landesverweisung zur Folge.

(Symbolfoto: Pixabay)

Ehefrau «halb zu Tode geprügelt»: Mann wird ausgewiesen

Blutergüsse an mehreren Stellen des Körpers, eine Rissquetschwunde am Kopf, Brüche an Teilen von vier Wirbelkörpern, eine Hirnblutung: diese und noch weitere Verletzungen hatte eine Frau erlitten, die in einer Januarnacht 2021 von ihrem Mann in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Pfäffikon über etwa eine halbe Stunde hinweg zusammengeschlagen wurde.

Gemäss Schilderung der Staatsanwältin, die den Fall später untersuchte, hatte die Frau unter anderem X Faustschläge erlitten, war auf der Flucht vor ihrem Angreifer die Treppe hinuntergestürzt und letztlich von ihm mit einem Messer in der Hand mit dem Tod bedroht worden.

Schliesslich konnte die Frau ihrem Peiniger entkommen. Rechtsmediziner, die sie danach untersuchten, bezeichneten ihren Gesundheitszustand als «lebensbedrohliche Situation». Stunden später wurde der Mann verhaftet; seither sitzt er im Gefängnis.

«Meine Frau ist gestolpert.»
Erklärung des Beschuldigten zum Treppensturz

Vor ein paar Tagen nun musste er sich vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten. Der 43-jährige Pole gab zu, seine Frau geschlagen zu haben, aber der Treppensturz gehe nicht auf sein Konto: «Meine Frau ist gestolpert.»

Zu der Attacke sei es nur gekommen, weil «ich an diesem Abend sehr betrunken war», sagte der Mann. Die Rede war von Whiskey, Bier und Wodka.

Er habe seine Frau zuvor «noch nie beschimpft oder geschlagen». Dass es dann trotzdem passiert sei, «tut mir sehr leid». Sobald er aus dem Gefängnis kommt, will er deshalb eine Paartherapie mit seiner offenbar immer noch zu ihm haltenden Frau absolvieren und – wie es auch in einem psychiatrischen Gutachten dringend empfohlen wird – eine Entzugstherapie machen.

Opfer wollte Strafverfahren verhindern

Die Staatsanwältin forderte wegen schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten sowie eine Landesverweisung von zwölf Jahren. Die Frau sei dem Mann und seinen Aggressionen «schutzlos ausgeliefert» gewesen.

Er habe sogar noch weiter zugeschlagen, als sie flüchtete, und auch ein Schlichtungsversuch des Sohnes, der alles mitansehen musste, habe ihn nicht gestoppt.

Und dann wies die Anklägerin auf zwei spezielle Umstände hin: So liege hier einerseits «ein besonders schwerer Fall von häuslicher Gewalt» vor. Und andererseits einer, bei welchem, «wie so oft, die Geschädigte nicht möchte, dass der Mann bestraft wird».

Die Frau – sie war am Prozess anwesend und verfolgte das Geschehen praktisch regungslos – habe ihrem Peiniger verziehen und ein Strafverfahren unbedingt verhindern wollen.

«Er hatte einen gröberen Aussetzer.»
Verteidiger über Beschuldigten zur Tatzeit

«Das sind staatsanwaltschaftliche Räuberpistolen», sagte der Verteidiger des Mannes zu den Vorwürfen der Anklage, die er auf ungewöhnlich heftige Art kritisierte.

So seien etwa Aussagen verwendet worden, die rechtlich gar nicht verwertbar seien, und in Bezug auf die Anwendung schwerer Gewalt gegen die Frau werde da mit «schlicht unbelegten Behauptungen» operiert.

Der Mann habe beim Streit wohl «einen gröberen Aussetzer» gehabt, aber zugeschlagen habe er nur mit der offenen Hand, nicht mit der Faust. Zudem habe sich die Frau ihre Verletzungen möglicherweise auch einfach bei dem «selbstverschuldeten Treppensturz» zugezogen.

Seitensprung-Verdacht als Auslöser

Dass der Pole zugeschlagen habe, sei auf seine «nachvollziehbar aufgewühlte» Stimmung zurückzuführen, da er seine Gattin des Fremdgehens verdächtigte. Heute jedoch würden er und seine Frau «sich nach einem gemeinsamen, friedlichen Zusammenleben sehnen».

So käme lediglich eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung in Frage. Verbunden mit einer bedingten Geld- oder Freiheitsstrafe von 210 Tagen und der sofortigen Entlassung aus der Haft.

Aus der Haft und aus dem Land

Dieser Forderung kam das Gericht teilweise entgegen, indem es eine bedingte Strafe von 24 Monaten aussprach und folglich die Haftentlassung anordnete.

Da der Mann, dem man zur Tatzeit eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit attestierte, zwar vom Vorwurf der Todesdrohung freigesprochen, jedoch wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, war eine Landesverweisung gesetzlich vorgegeben: Das Bezirksgericht Pfäffikon setzte die Dauer auf sechs Jahre fest.

Der Entscheid wird den Polen hart treffen. Seit zwölf Jahren arbeitet er in der Schweiz und lebt mit seiner Familie im Oberland. Auf seinen Wohnort in Polen freut er sich nicht, denn der liegt nur etwa 120 Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt.

«Es waren äusserst brutale Schläge.»
Richter bei Urteilsbegründung

Der vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsbegründung, es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die Verletzungen der Frau letztlich keine schwerwiegenden Folgen hatten. Deshalb gab es auch nur eine Verurteilung wegen versuchter und nicht wegen vollendeter schwerer Körperverletzung.

Doch man müsse klar sehen: «Es waren äusserst brutale Schläge.» Der Richte sagte dem 43-Jährigen, «Sie waren ausser Rand und Band und haben die Frau halb zu Tode geprügelt». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ .   (ehi)

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