Stehen Ärzte vor Gericht, geht es in der Regel um Behandlungsfehler. Nicht so bei den gleich drei Medizinern, die sich kürzlich vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Hinwil verantworten mussten.
Patienten «umgeleitet»?
Ihnen wurde quasi ein Marketingfehler vorgeworfen. Oder wie es die Anklage in einem Kernsatz formuliert: die drei ehemaligen Angestellten der Wetziker Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG hätten «unbefugt Patientendaten, welche als Arbeitsergebnis gelten, ohne Berechtigung wirtschaftlich genutzt».
Und zwar, indem das Trio, das Anfang 2020 im Spital gekündigt hatte, bisherige GZO-Patienten zu einem Kontrolltermin an ihren neuen Arbeitsort in einem Medizin-Fachzentrum aufbot und sie mit einem Spezialversand zu einem Tag der offenen Tür dorthin einlud.

