Spital Wetzikon unterliegt vor Gericht gegen Ex-Mitarbeiter
Stehen Ärzte vor Gericht, geht es in der Regel um Behandlungsfehler. Nicht so bei den gleich drei Medizinern, die sich kürzlich vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Hinwil verantworten mussten.
Patienten «umgeleitet»?
Ihnen wurde quasi ein Marketingfehler vorgeworfen. Oder wie es die Anklage in einem Kernsatz formuliert: die drei ehemaligen Angestellten der Wetziker Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG hätten «unbefugt Patientendaten, welche als Arbeitsergebnis gelten, ohne Berechtigung wirtschaftlich genutzt».
Und zwar, indem das Trio, das Anfang 2020 im Spital gekündigt hatte, bisherige GZO-Patienten zu einem Kontrolltermin an ihren neuen Arbeitsort in einem Medizin-Fachzentrum aufbot und sie mit einem Spezialversand zu einem Tag der offenen Tür dorthin einlud.
Bussen bis 10’000 Franken gefordert
Dieses Vorgehen, so die Anklage weiter, habe bei den Patienten den verwirrenden Eindruck erweckt, dass sie sich am neuen Ort behandeln lassen müssen, weil die bisher von den drei Ärzten im Spital erbrachten Dienstleistungen dort nicht mehr angeboten würden.
Zudem habe sich einer der drei Ärzte in einer Zeitschrift unter anderem dahingehend geäussert, dass im Spital Wetzikon in jüngster Zeit «die Budgetzahlen vor das Wohl des Patienten gestellt wurden».
Für die Staatsanwaltschaft stellte dieses Tun ein Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Die Anklägerin forderte dafür Bussen zwischen 5200 und 10’000 Franken sowie bedingte Geldstrafen zwischen 20’800 und 50’000 Franken.
«Dieses Vorgehen trifft quasi das Herz des Unternehmens.»
GZO-Anwältin zum Handeln der Ärzte
Die sehr offensiv auftretende Anwältin der GZO sagte, «das Verhalten der Beschuldigten ist unwürdig für ihren Berufsstand». Denn sie hätten die Patientenadressen – es war die Rede von über 530 – nicht nur verbotenerweise, sondern auch ohne Einverständnis der Patienten verwendet.
«Dieses Vorgehen trifft quasi das Herz des Unternehmens», denn Patienteninformationen seien eine der bedeutendsten Aktivpositionen eines Spitals.
Ärzte von ihrer Unschuld überzeugt
Die drei Angeklagten – einer ist heute 41-jährig, die beiden anderen je 52-jährig – verzichteten am Prozess darauf, Fragen zu beantworten. Sie gaben sich in kurzen Erklärungen jedoch überzeugt, nichts Unrechtes getan zu haben.
Und sie betonten, wie gerne sie am Spital tätig waren und auch weiterhin intensiv mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hätten und wie stark sie dieser Fall belaste.
Die Verteidiger der Mediziner beantragten einheitlich einen Freispruch und je 1000 Franken Genugtuung. Die Angeklagten hätten «keine Adressen gestohlen und keine Daten geklaut» – wobei am Prozess unklar blieb, wie genau all die Patienteninformationen aus der GZO gelangten.
«[E]ine ungeheuerliche Hetzjagd»
Ein Verteidiger zum Strafverfahren
Und letztlich, so einer der Anwälte, gehe es ohnehin nur um sieben Adressen. Das sei schlicht eine zu geringe Menge, um überhaupt ein Strafverfahren zu führen.
Ferner seien Patientenadressen auch kein Arbeitsergebnis. Das Fazit des Verteidigers: «Fakt ist, dass keiner der drei Beschuldigten einen Patienten abgeworben hat.»
Die Verteidiger schüttelten zudem alle den Kopf über das «völlig unverhältnismässige Verfahren», das gar als «ungeheuerliche Hetzjagd» der GZO gegen die drei Ärzte bezeichnet wurde.
Der Verdacht der Juristen: Das Spital wolle mit dem Verfahren einfach das Medizin-Fachzentrum, das einer der Angeklagten gegründet hatte, als unliebsamen Konkurrenten in die Knie zwingen.
Hohe Kosten für den Staat
Die Richterin sprach alle Angeklagten vollumfänglich frei. Eine Genugtuungszahlung erhalten sie jedoch nicht. Die Koste des Strafverfahrens sowie alle Kosten der Anwälte der Mediziner gehen zulasten der Staatskasse – insgesamt ein hoher Betrag von gegen 100’000 Franken.
«Die Äusserungen sind im Rahmen der Meinungsfreiheit gerade noch zulässig.»
Richterin zu Kritik eines Arztes am Spital
«Es lässt sich nicht nachweisen, dass Patientendaten widerrechtlich verwendet wurden», sagte die Richterin. Es habe in diesem eher komplexen Strafverfahren viele unklare Aussagen von Zeugen gegeben, und die Vorwürfe in der Anklage seien letztlich nicht belegbar.
Dass das Vorgehen der drei Ärzte bei den Patienten Verwirrung ausgelöst habe, war für das Gericht nicht nachvollziehbar. Die Auslegung der Dinge und die Anwürfe seitens der GZO seien «einfach nicht glaubhaft».
Lediglich eine leise Kritik gab es an die Adresse der Freigesprochenen. Der Arzt, der in einem Artikel dem Spital vorwarf, es stelle die Wirtschaftlichkeit ins Zentrum, habe sich dadurch in einer Art geäussert, die «im Rahmen der Meinungsfreiheit gerade noch zulässig ist».
Folgen noch Schadenersatzforderungen?
Mit dem Hinwiler Urteil dürfte der Fall aber noch nicht erledigt sein. Erstens ist es noch nicht rechtskräftig, und zweitens wurde am Prozess angetönt, dass ein Standesverfahren ein Thema sei und dass es möglicherweise zusätzlich zu einer Zivilklage gegen die Ärzte kommt.
Auf diesem Weg würde die GZO dann den durch die Verwendung der Patientendaten entstandenen Sachschaden einzufordern versuchen. Einen Schaden, den die Anwältin des Spitals am Prozess grob auf «eine halbe bis eine Million Franken» schätzte.
« Klare Belege, dass Patientendaten im Spital entwendet worden sind »
Das Urteil des Bezirksgerichts Hinwil « entspricht nicht den Erwartungen des Spitals Wetzikon » . Dies schreibt die GZO AG in einer Stellungnahme gegenüber dem ZO/AvU. Denn aus Sicht des Unternehmens gebe es « klare Belege dafür, dass Patientendaten im Spital Wetzikon entwendet worden sind ».
Anschliessend seien die Informationen « ohne Einwilligung der betroffenen Patienten » durch die drei Angeklagten weiterverwendet wurden. « Eine erhebliche Anzahl » dieser Patienten hätte sich in der Folge bei der GZO «e xplizit darüber beklagt, dass ihre Daten ohne ihre Einwilligung an Dritte gelangt sind » .
Für das Spital ist es deshalb « schwer nachvollziehbar » , dass das Gericht der Anklage nicht gefolgt ist. zo
