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Blaulicht

Spital Wetzikon unterliegt vor Gericht gegen Ex-Mitarbeiter

Dürfen Ärzte mit Patientendaten, die sie in ihrem früheren Job verwendeten, später auch an einer neuen Arbeitsstelle arbeiten? Eine Frage, zu der vor dem Bezirksgericht Hinwil die Meinungen aufeinanderprallten.

Stehen Ärzte vor Gericht, geht es in der Regel um Behandlungsfehler. Nicht so bei den gleich drei Medizinern, die sich kürzlich vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Hinwil verantworten mussten.

Patienten «umgeleitet»?

Ihnen wurde quasi ein Marketingfehler vorgeworfen. Oder wie es die Anklage in einem Kernsatz formuliert: die drei ehemaligen Angestellten der Wetziker Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG hätten «unbefugt Patientendaten, welche als Arbeitsergebnis gelten, ohne Berechtigung wirtschaftlich genutzt».

Und zwar, indem das Trio, das Anfang 2020 im Spital gekündigt hatte, bisherige GZO-Patienten zu einem Kontrolltermin an ihren neuen Arbeitsort in einem Medizin-Fachzentrum aufbot und sie mit einem Spezialversand zu einem Tag der offenen Tür dorthin einlud.

Bussen bis 10'000 Franken gefordert

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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