«Wir hatten schon vorher Stress miteinander gehabt», erinnerte sich die junge Frau, die kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil als Opfer zweier Ereignisse befragt wurde. Was das Alltagswort «Stress», bezogen auf ein Ehepaar, hier aber effektiv bedeutete, das zeigt erst ein Blick in die Anklageschrift.
Zwangssex und Drohung mit Messer
In diesem Dokument werden zwei Vorkommnisse geschildert. Als erstes ein Streit Ende 2020 in der ehelichen Wohnung im Bezirk Hinwil. Der Mann soll dabei seiner Frau, die sich von ihm scheiden lassen wollte, gesagt haben, er werde sie und ihre Familie «kaputtmachen». Dann soll er sie geschlagen und vergewaltigt haben – im selben Bett, in dem gleichzeitig die beiden gemeinsamen Kinder schliefen.
Drei Monate später – das Paar befand sich nun in Trennung – kreuzte der Mann trotz Rayonverbot um 6.30 Uhr bei der Frau auf. Dabei sah er, dass das Auto eines anderen Mannes, den er als neuen Freund seiner Ex vermutete, beim Haus stand.
Laut Anklage schlug dann der Ehemann seine Frau und zwang sie, den inzwischen aus der Wohnung geflüchteten neuen Bekannten für eine Aussprache zurückzubeordern. Da bei diesem Telefongespräch ein zuvor abgemachtes Notfallwort fiel, alarmierte der Bekannte die Polizei. Danach ging der Ehemann in die Küche, nahm ein Rüstmesser aus dem Geschirrspüler, zerrte seine Frau in die Garage, schlug erneut mehrfach massiv zu und hielt ihr das Messer an den Hals.

