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Bei Aussprache mit Ehefrau «komplett ausgerastet»

Das Bezirksgericht Hinwil schickt einen Mann für über drei Jahre ins Gefängnis. Er ist verantwortlich für einen besonders schweren Fall häuslicher Gewalt.

Mit einem solchen Messer bedrohte der Mann seine Frau und schlitzte sich später den Hals auf.

(Foto: Ernst Hilfiker)

Bei Aussprache mit Ehefrau «komplett ausgerastet»

«Wir hatten schon vorher Stress miteinander gehabt», erinnerte sich die junge Frau, die kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil als Opfer zweier Ereignisse befragt wurde. Was das Alltagswort «Stress», bezogen auf ein Ehepaar, hier aber effektiv bedeutete, das zeigt erst ein Blick in die Anklageschrift.

Zwangssex und Drohung mit Messer

In diesem Dokument werden zwei Vorkommnisse geschildert. Als erstes ein Streit Ende 2020 in der ehelichen Wohnung im Bezirk Hinwil. Der Mann soll dabei seiner Frau, die sich von ihm scheiden lassen wollte, gesagt haben, er werde sie und ihre Familie «kaputtmachen». Dann soll er sie geschlagen und vergewaltigt haben – im selben Bett, in dem gleichzeitig die beiden gemeinsamen Kinder schliefen.

Drei Monate später – das Paar befand sich nun in Trennung – kreuzte der Mann trotz Rayonverbot um 6.30 Uhr bei der Frau auf. Dabei sah er, dass das Auto eines anderen Mannes, den er als neuen Freund seiner Ex vermutete, beim Haus stand.

Laut Anklage schlug dann der Ehemann seine Frau und zwang sie, den inzwischen aus der Wohnung geflüchteten neuen Bekannten für eine Aussprache zurückzubeordern. Da bei diesem Telefongespräch ein zuvor abgemachtes Notfallwort fiel, alarmierte der Bekannte die Polizei. Danach ging der Ehemann in die Küche, nahm ein Rüstmesser aus dem Geschirrspüler, zerrte seine Frau in die Garage, schlug erneut mehrfach massiv zu und hielt ihr das Messer an den Hals.

Selbst der Taser stoppte ihn nicht

Als die alarmierte Polizei eintraf, eskalierte die Lage total: Er schlug die Frau wieder und hielt jetzt sich selbst das Messer an den Hals, bevor er eine Stichbewegung Richtung Frau ausgeführt haben soll.

Nun feuerten die Polizisten mehrfach ihre Taser-Elektroschockpistolen ab, wobei es dem Mann trotzdem noch gelang, sich mit dem Messer eine schwere Halsverletzung zuzufügen, bevor er nach minutenlanger Gegenwehr und massivem Blutverlust festgenommen werden konnte. Eine Situation, die alle Polizisten später als absolut extrem bezeichneten.

Auch die Frau ist von den Ereignissen bis heute traumatisiert. Sie ist seither arbeitsunfähig, deswegen Sozialhilfebezügerin geworden, und benötigt eine Psychotherapie.

«Im Streit sagt man immer mal etwas, das man nicht so meint.»
Beschuldigter zur vorgeworfenen Todesdrohung

Der Mann war – ungewöhnlich für solche Fälle – weitgehend geständig. Allerdings machte der 35-Jährige vor Gericht in Bezug auf die schwerwiegendsten Vorwürfe Erinnerungslücken geltend oder spielte sie deutlich herunter.

So meinte er etwa zur in der Anklage aufgeführten Todesdrohung, «im Streit sagt man immer mal etwas, das man nicht so meint». Oder zum Thema Vergewaltigung: «Ich hätte gemerkt, wenn sie nicht gewollt hätte.» Und geschlagen habe er meistens «nur mit der offenen Hand», nicht mit der Faust, und das Messer habe er nie gegen die Frau gerichtet.

Unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Heute wisse er, dass er «einen Fehler gemacht habe». Doch damals, beim zweiten Vorfall, habe er seine Frau einfach zur Rede stellen wollen und dann halt «ein Blackout» gehabt; sicher auch wegen des Kokains und des vielen Alkohols, das er am Vorabend konsumierte hatte.

«hoch aggressiv»
Staatsanwalt zum Vorgehen des Mannes

Für den Staatsanwalt war es «reiner Zufall» und nur «dem professionellen Polizei-Einsatz» zu verdanken, dass die Frau diese Attacke überlebte. Der Mann sei an jenem Tag aus Eifersucht «komplett ausgerastet», sei «hoch aggressiv» gegen die Frau, die Polizei und sich selbst vorgegangen.

In einer Einvernahme habe er zugegeben, das Messer gegen seine Frau gerichtet zu haben. Und die Polizisten gaben an, er habe die Stichwaffe einmal heftig gegen den Oberkörper der Frau gestossen, sie dann aber nicht getroffen.

Unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung forderte der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von acht Jahren und vier Monaten. Die Anwältin der Frau erbat für «diesen äusserst schweren Fall häuslicher Gewalt» 20’000 Franken Genugtuung.

Für Verteidiger schuldunfähig

Der Verteidiger hingegen verlangte in praktisch allen Punkten einen Freispruch. Sein Mandant sei «ein guter Mensch und Familienvater». Dass er seine Frau geschlagen und zum Messer gegriffen habe, das sei «eine Kurzschlusshandlung» gewesen. Die Tat sei verübt worden in Schuldunfähigkeit; unter anderem, weil der Mann seelisch stark belastet war, da es seinen Eltern damals gesundheitlich sehr schlecht ging.

Nicht der Angeklagte, sondern seine mittlerweile gerichtlich von ihm getrennte Frau sei unglaubwürdig, zum Beispiel in Bezug auf «die konstruierte Schilderung» einer Vergewaltigung. Dass der Mann die Frau umbringen wollte, war für den Anwalt unvorstellbar, denn das für den Angriff verwendete Rüstmesser mit einer runden Spitze sei «gänzlich ungeeignet» für einen Tötungsversuch, und es habe auch «niemals eine Stichbewegung gegen die Frau» gegeben.

Zehntausende Franken Kosten

Das Bezirksgericht Hinwil fällte nun am Dienstag in Bezug auf den Tötungsversuch einen Freispruch. Für alle anderen eingeklagten Taten gab es hingegen einen Schuldspruch: Vergewaltigung, jeweils mehrfach begangene einfache Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Gewalt gegen Beamte sowie eine Blaufahrt.

Der Mann muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, wobei er schon fast 15 Monate dieser Strafe abgesessen hat. Dazu kommen eine kleine Busse sowie eine bedingte Geldstrafe – und sehr hohe Kosten: über 35’000 Franken Schadenersatz, Genugtuung und Anwaltskosten zugunsten des Opfers plus über 25’000 Franken Verfahrenskosten.

«eine eigentliche Tortur»
Richterin zu Taten, die Opfer erleben musste

Die vorsitzende Richterin erklärte, man habe die belastenden Aussagen der Frau als «grundsätzlich nachvollziehbar» eingestuft. Sie habe von ihrem damaligen Mann «eine eigentliche Tortur» erleben müssen.

Beim Vorwurf des Tötungsversuchs sei hingegen «nicht klar», auf welche Körperregion der Mann mit dem Messer zielte. Zudem habe er die Frau mit der Waffe verfehlt. Deshalb war eine Verurteilung in diesem Punkt nicht möglich. Obwohl auch für das Gericht ausser Diskussion stand, dass der beim zweiten Ereignis im mittleren Grad vermindert schuldfähige Angreifer «zu allem bereit war». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ .   (ehi)

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