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Blaulicht

Wenn das Poulet-Geschnetzelte zu einem Strafverfahren führt

Die Betreuerin in einer Oberländer Tagesfamilie ist verurteilt worden. Sie wurde als verantwortlich dafür angesehen, dass es beim Essen zu einem Malheur kam, bei dem ein Kleinkind verletzt wurde.

Wer mit Kindern arbeitet, ist in der Regel auch für sie verantwortlich. Das heisst, die entsprechende Person wird zur Rechenschaft gezogen, wenn einmal etwas passiert – selbst, wenn sie nichts direkt damit zu tun hat.

Was das bedeuten kann, zeigt ein ungewöhnlicher, durch einen kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl publik gewordenen Fall aus dem Bezirk Pfäffikon. Dort war es im Frühling vergangenen Jahres in einer Tagesfamilie zu einem kleinen Unfall gekommen.

Teller mit heissem Essen fallen gelassen

Die verantwortliche Kinderbetreuerin der Tagesfamilie hatte in der Küche einem siebenjährigen Mädchen einen Teller mit Nudeln und Poulet-Geschnetzeltem an Rahmsauce geschöpft. Das Mädchen lief dann mit dem Mittagessen ins nebenan liegende Esszimmer.

Dabei passierte es: Auf dem Weg zum Tisch liess das Kind «aus unerfindlichen Gründen den Teller fallen», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Das heisse Essen spritzte in verschiedene Richtungen – unter anderem auf ein am Boden sitzendes, elfmonatiges Mädchen. Dadurch erlitt der Säugling im Halsbereich zwei kleine Hautwunden sowie eine etwa 1,5 mal 5 Zentimeter lange mittelschwere Verbrennung.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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