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Blaulicht

Haft und doch keine Haft für einen Stalker

Er wollte die junge Frau unbedingt kennenlernen, sie aber wollte nichts von ihm wissen. Trotzdem besuchte er sie mehrmals an ihrem Arbeitsort. Das Bezirksgericht Pfäffikon schickte ihn dafür ins Gefängnis – dorthin muss er nun aber dennoch nicht.

Im Gegensatz zu anderen Stalkern sandte er ihr nicht X Mails, terrorisierte sie nicht mit nächtlichen Anrufen, stiess keine Drohungen aus, sondern besuchte sie «nur» über ein paar Monate hinweg etwa ein halbes Dutzend Mal im Geschäft in Effretikon, wo sie arbeitete.

Allerdings fanden diese Besuche statt, obwohl der Mann bereits zweimal rechtskräftig verurteilt worden war, weil er eben schon zuvor trotz eines Hausverbotes im Geschäft aufgekreuzt war. Zudem gab es eine behördliche Verfügung, die es ihm verbot, sich bei dem Laden aufzuhalten.

In eine Angestellte verliebt

Denn der heute 56-Jährige, ledige IV-Bezüger, der vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichts Pfäffikon stand, hatte sich in eine Angestellte des Geschäfts verliebt.

Und er wollte unbedingt mit ihr sprechen, «obwohl er wusste, dass sie dies nicht wollte», wie es in der Anklageschrift festgehalten wird, und obwohl er jeweils von einem leitenden Mitarbeiter erfolglos zum Verlassen des Ladens aufgefordert worden war.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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