Exhibitionist muss tief ins Portemonnaie greifen
Mindestens ein halbes Dutzend Mal hat sich ein Mann zwischen Ende 2019 und Ende 2021 vor Frauen produziert. Gleich dreimal hatte er dabei eine Ustermerin im Visier, der er einmal im Wald begegnete, als sie am Spazieren war, und die er zweimal nachts an ihrem Wohnort aufsuchte.
Vor dem Schlafzimmerfenster gewartet
Wie er bei diesem Besuch – und praktisch identisch bei weiteren Taten – vorging, das wird in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft geschildert. Als der Mann bemerkte, dass die Ustermerin, vor deren Haus er stand, durch das Fenster ihres Schlafzimmers blickte, habe er «wissentlich und willentlich den Reisverschluss seiner Hose geöffnet, entblösste sein Glied, nahm es in die Hand und masturbierte während ca. einer Minute».
Keine Dreiviertelstunde später, es war kurz vor Mitternacht, spielte sich dieselbe Szene am selben Ort noch einmal ab. Weitere drei Mal war der Exhibitionist auf Waldwegen sowie auf einem Trottoir in der Stadt Zürich in Aktion.
Über 6000 Franken Kosten
Der Mann konnte eruiert werden und sass einen Tag in Untersuchungshaft. Und nun wurde er wegen mehrfachem Exhibitionismus per Strafbefehl verurteilt.
Der ledige und verbeiständete 43-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken. Zu diesen 5370 Franken – der eine Hafttag wird dem Stadtzürcher als ein Tagessatz angerechnet – kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten. Macht insgesamt 6170 Franken.
