Spanner filmt heimlich nackte Frau beim Umziehen – und fliegt auf
Wer sich sportlich betätigt, muss sich vorher meist umziehen. Passiert der Tenüwechsel in eine Sportanlage, stehen dazu Garderoben zur Verfügung – im schlechtesten Fall einfach je ein Raum für Männer und einer für Frauen, an gewissen Orten aber gibt es auch Einzelkabinen, deren Wände allerdings meist nicht ganz bis an den Boden und an die Decke gehen.
Zugang unter der Wand durch
Genau diesen Umstand machte sich ein Spanner im Hallenbad Uster zunutze, wie nun durch einen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft publik wird. Der Mann war eines Abends Mitte Dezember 2021 in die Garderobe des Schwimmbads gegangen. Dort aktivierte er die Videofunktion seines Smartphones.
Das Telefon hielt er dann unter einer der Wände der Garderobe hindurch, wie es im Strafbefehl geschildert wird. So sei es ihm gelungen, eine «gänzlich unbekleidete» Frau zu filmen, die sich gerade umzog.
Hohe Busse
Der Fall flog auf – wie, geht aus dem Dokument nicht hervor. Der Mann, 37-jährig und verheiratet, gab die verbotene Filmerei zu.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen einer «Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte» sowie wegen sexueller Belästigung. Er erhielt eine Geldstrafe im Umfang von 8000 Franken. Dabei handelt es sich um eine Bewährungsstrafe, die nicht bezahlt werden muss, sofern sich der Mann in nächster Zeit nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Teuer wird es trotzdem. Denn zu dieser Sanktion kommt eine auf jeden Fall zu bezahlende Busse von 3000 Franken hinzu. Und dann noch die Kosten des Strafverfahrens, die mit 800 Franken in Rechnung gestellt werden. Das kurze, heimlich gemachte Handy-Video einer nackten Frau kostet den Filmer nun also 3800 Franken.
