Junger Vergewaltiger zahlt Opfer 10'000 Franken
Es war ein Sommerabend im Jahr 2019, als eine Frau bei einem jungen Mann zuhause im Bezirk Hinwil das Nachtessen einnahm. Dabei konsumierten die beiden «übermässig Alkohol», wie es in einer später zu dem Zusammentreffen erstellen Anklageschrift heisst.
Die zwei diskutierten intensiv und kamen sich näher. Eine Sympathie, die zu «gegenseitigen einvernehmlichen sexuellen Handlungen» führte.
Zweimal vergewaltigt
Stunden später wollte die Frau dann einfach nur noch schlafen. Doch der Mann liess nicht von ihr ab und machte trotz Gegenwehr weiter und vergewaltigte sie schliesslich.
Danach schlief die Frau ein. Weitere drei Stunden später, etwa gegen 7 Uhr, erwachte sie, weil sie realisierte, dass er Mann wieder an ihrer Vagina herumspielte. Sie wehrte sich erneut, «schrie und weinte» laut Anklage, doch sie wurde ein zweites Mal vergewaltigt.
«Ich kann mich nicht erinnern.»
Der Beschuldigte zur Tatnacht
Ein Fall, der speziell tönen mag, aber so oder ähnlich immer wieder von Gerichten zu beurteilen ist. Aussergewöhnlich ist hier allerdings das Verhalten des Täters: Er war von Anfang an geständig.
Und zwar schlicht und einfach, «weil ich mich nicht erinnern kann», was in jener Nacht wirklich geschah, wie er vor dem Bezirksgericht Hinwil erklärte, wo er sich am Dienstag verantworten musste. Eine Erinnerungslücke, die der heute 25-Jährige auf seinen damaligen Alkohol- und Cannabiskonsum zurückführt.
Bedingte Strafe und Therapie
Entsprechend seinem Geständnis konnte er von einem abgekürzten Strafverfahren profitieren. Das heisst, die Anklagebehörde macht einen Urteilsvorschlag der zu akzeptieren ist, worauf das Gericht diesen Vorschlag in der Regel bestätigt.
So lief es denn auch in diesem Fall. Und mit der Bestätigung wurde einerseits eine bedingte Strafe von 20 Monaten wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Schändung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz (für die Beschaffung eines verbotenen Springmessers) ausgesprochen. Andererseits wird dem Mann für die Probezeit von zwei Jahren ein Bewährungshelfer zugeteilt, und er muss für dieselbe Dauer eine Psychotherapie und Suchttherapie besuchen.
Massive finanzielle Folgen
Und dann kommt noch die finanzielle Komponente des Urteils: Der 25-Jährige hat sich einverstanden erklärt, der Frau eine Genugtuung von 10’000 Franken zu bezahlen. Auch das ist sehr ungewöhnlich, lehnen Täter doch solche Zahlungen in der Regel strikte ab – oder begleichen sie schlicht nie. Da die definierte Summe, von der Tatzeit her berechnet, mit einem Zins von fünf Prozent belegt wird, sind hier am Schluss über 11’000 Franken zu überweisen.
Dazu kommen Verfahrenskosten von nochmals über 11’000 Franken. Weitere rund 30’000 Franken, die vorläufig zulasten des Staates gehen, könnten dereinst fällig werden, wenn der Mann gut verdient. Denn momentan muss er mit etwa 2600 Franken netto pro Monat durchkommen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
