Eine Ehefrau verliess nach 14 Jahren Jahren ihren Mann. So weit, so schade – aber nicht aussergewöhnlich. Als der Ehemann jedoch feststellte, dass seine Ex einen neuen Partner hatte, «brannten bei ihm die Sicherungen durch», wie man am Stammtisch sagen würde.
Was als Folge davon geschah und was nicht, beschäftigte das Bezirksgericht Pfäffikon am 19. Januar einen ganzen Tag lang. Das Urteil wurde am Montag, 7. Februar, publik und mündlich begründet. Es überraschte nicht nur die Staatsanwältin, sondern auch die Anwältinnen der Klägerin und des Nebenklägers. Überrascht waren sie vor allem, weil das Gericht den Tatbestand der versuchten eventualvorsätzliche Tötung als nicht erfüllt beurteilte.
Mit dem Auto verfolgt
Was war laut Anklageschrift geschehen? Das Angeklagte hatte seine Ehefrau, mit der er damals in Trennung lebte und mit der er ein gemeinsames Kind hat, am 27. Oktober 2020 mit seinem Auto verfolgt und war auf der Autobahn A15 neben sie hergefahren. Dann überholte er sie, wechselte die Spur, fuhr direkt vor das Auto und reduzierte seine Geschwindigkeit massiv, was zu einer Gefährdung seiner Frau und ihrem neuen Partner sowie der übrigen Verkehrsteilnehmer führte. Die Frau meldete den Vorfall unverzüglich der Polizei.
«Ich bringe dich um, du weisst nicht, mit wem du es zu tun hast, ich hacke dir den Kopf ab.»
Drohungen des Angeklagten

