Das Sozialamt Dübendorf wurde in den vergangenen Jahren und gerade auch in jüngste Zeit mehrfach schwer für seine Arbeit kritisiert. Kaum je zur Sprache kam dabei allerdings die nicht ungefährliche Seite des belastenden Jobs – ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl zeigt, was das etwa heissen kann.
Kein Verständnis für Rückgriff auf Erbbetrag
So war an einem Herbstmorgen im Jahr 2021 bei der Stadtverwaltung Dübendorf ein Anruf eines Herrn eingegangen, der sich mit den Namen «Müller» vorstellt. Der Mann, der in Wirklichkeit anders heisst, verlangte den Rückruf einer bestimmten Mitarbeiterin des Sozialamtes.
Diese Mitarbeiterin kannte er von früheren Kontakten, als sie noch in einer anderen Gemeinde in der Verwaltung tätig war. Und in jener Gemeinde soll die Frau ihn um das Erbe seines Vaters im Betrag von rund 65'000 Franken gebracht haben.
Laut dem Strafbefehl hatten die Behörden tatsächlich auf das Erbe zugegriffen – aber eben legal. Denn die Gemeinde hatte von der Summe die Sozialhilfeleistungen, die sie dem Vater bezahlt hatte, abgezogen. So, wie es das Gesetz ermöglicht.

