Einer Dübendorfer Sozialamts-Mitarbeiterin den Tod angedroht
Das Sozialamt Dübendorf wurde in den vergangenen Jahren und gerade auch in jüngste Zeit mehrfach schwer für seine Arbeit kritisiert. Kaum je zur Sprache kam dabei allerdings die nicht ungefährliche Seite des belastenden Jobs – ein kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl zeigt, was das etwa heissen kann.
Kein Verständnis für Rückgriff auf Erbbetrag
So war an einem Herbstmorgen im Jahr 2021 bei der Stadtverwaltung Dübendorf ein Anruf eines Herrn eingegangen, der sich mit den Namen «Müller» vorstellt. Der Mann, der in Wirklichkeit anders heisst, verlangte den Rückruf einer bestimmten Mitarbeiterin des Sozialamtes.
Diese Mitarbeiterin kannte er von früheren Kontakten, als sie noch in einer anderen Gemeinde in der Verwaltung tätig war. Und in jener Gemeinde soll die Frau ihn um das Erbe seines Vaters im Betrag von rund 65’000 Franken gebracht haben.
Laut dem Strafbefehl hatten die Behörden tatsächlich auf das Erbe zugegriffen – aber eben legal. Denn die Gemeinde hatte von der Summe die Sozialhilfeleistungen, die sie dem Vater bezahlt hatte, abgezogen. So, wie es das Gesetz ermöglicht.
«Ich werde Sie kaputt machen.»
Der Droher
Schon zehn Minuten, nachdem sich der Mann in Dübendorf gemeldet hatte, rief ihn die Mitarbeiterin zurück – «in Unkenntnis des Anrufers», der ja einen Falschnamen verwendet hatte. Sofort wurde es gemäss den Schilderungen im Strafbefehl dann laut: Der Mann «wollte wissen, wo sein Geld respektive sein Erbe sei und wie sie es verteilt respektive ihm vorenthalten hätte».
Der Mann geriet in Rage und sagte sinngemäss, er lasse sich sicher nicht an die andere Gemeinde verweisen, die mit dem Erbfall zu tun hatte, sondern wolle eine Lösung von ihr, der Frau am Telefon.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, drohte er, «ich werde kommen und auf Sie warten, bis Ihr Dienst beendet ist». Zudem «werde ich Ihr Auto demolieren und Sie kaputt machen». Auch sagte er, dass er genau wisse, wo sich ihre private «scheiss Hütte» befinde.
Busse und bedingte Geldstrafe
Die Frau liess sich durch den Anruf aber nicht verängstigen und handelte danach richtig: sie erstattete eine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 45-Jährigen wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie – weil er Marihuana konsumiert hatte – wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Franken. Sie wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden, sofern sich der Verurteilte in er Probezeit von zwei Jahren ans Gesetz hält. Zu bezahlen sind hingegen eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 1000 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.
Nun im Visier der Gewaltspezialisten
Zudem entschied sich die Staatsanwaltschaft für eine Vorsichtsmassnahme, um das Risiko, dass der 45-Jährige erneut ausrastet, zu reduzieren. So wurde die Abteilung Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich über das Urteil informiert. Das bedeutet, dass der Mann mindestens in naher Zukunft auf dem Radar dieser polizeilichen Spezialisten zur Verhinderung von Gewalttaten sein wird.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ (ehi)
