Strafe für Ehe-Lüge auf der Einwohnerkontrolle
Im Herbst 2019 hatte eine im Bezirk Hinwil wohnhafte Albanerin auf der Einwohnerkontrolle einer Gemeinde in der Ostschweiz vorgesprochen. Sie reichte dort ihr Gesuch um Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ein. Ein solches Dokument erlaubt den unbegrenzten Aufenthalt in der Schweiz.
Die Geschiedene bezeichnete sich als «verheiratet»
Allerdings fand sich dann auf dem Gesuch eine Passage, die schlicht gelogen war. Sie Frau hatte nämlich angegeben, sie sei mit einem Mann aus Deutschland verheiratet.
Diese Aussage aber war «wahrheitswidrig», wie die regionale Staatsanwaltschaft in Uster, die sich später mit dem Fall befasste, in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl schreibt. Die Frau sei wohl einmal mit dem Deutschen verheiratet gewesen, doch die Ehr war schon seit über einem halben Jahr geschieden.
Weit über 1000 Franken Kosten
Die Frau habe bewusst etwas Falsches angegeben, «in der Absicht, die zuständige Behörde über ihren Zivilstand zu täuschen». Dies, damit sie die begehrte C-Bewilligung erhält – was ihr vorerst dann auch gelang. Mittlerweile verfügt die Albanerin, die jetzt mit einem anderen Mann verheiratet ist, nur über die einschränkendere Aufenthaltsbewilligung B.
Was die heute 29-jährige tat, gilt rechtlich als «Täuschung der Behörden». Entsprechend wurde die Frau verurteilt. Sie erhielt laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Zu diesen 900 Franken kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten. Insgesamt also 1700 Franken für eine Lüge.
