Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Ein Faustschlag – ein Jahr Gefängnis

Er war betrunken und schlug dann mit voller Kraft zu. Obwohl sein Opfer wie durch ein Wunder ohne schwere Verletzungen davonkam, schickt das Bezirksgericht Hinwil den Angreifer nun ein Jahr hinter Gitter.

Ein Angriff vor dem «Pirates» hat für den Täter weitreichende Folgen.

(Bild: Ernst Hilfiker)

Ein Faustschlag – ein Jahr Gefängnis

Ein Ausgangslokal, späte Nacht, viel Alkohol und unkontrollierte Gewalt: Es waren sozusagen die klassischen «Zutaten», die am Stephanstag 2019 vor dem «Pirates» in Hinwil zur Eskalation führten. Ein Mann hatte um 4.45 Uhr einem anderen Mann von seitlich hinten einen Faustschlag an die Schläfe versetzt – einen Schlag «mit voller Wucht» und «ohne nachvollziehbaren Grund», wie der Staatsanwalt in einer später zu dem Fall erstellten Anklage schreibt.

«Der Beschuldigte nahm in Kauf, den Geschädigten lebensgefährlich zu verletzen.»
Der Staatsanwalt

Da das Opfer den Schlag nicht hatte kommen sehen und ihn deshalb auch nicht abwehren konnte, fiel es «wie von einer Axt gefällt zu Boden und schlug ungebremst mit dem Kopf auf dem Asphaltbelag auf». Der Mann hatte jedoch riesiges Glück: Er zog sich beim Sturz «nur» ein leichtes Schädelhirntrauma und eine Rissquetschwunde zu und war drei Tage arbeitsunfähig.

Doch es hätte eben massiv schlimmer ausgehen können: «Der Beschuldigte nahm in Kauf, den Geschädigten lebensgefährlich zu verletzen», heisst es in der Anklage. So hätte das Opfer eine Hirnverletzung mit bleibenden Folgen bis zur schwersten Behinderung erleiden können.

Versuchte schwere Körperverletzung eingeklagt

Deshalb klagte der Staatsanwalt den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung an. Zudem wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz (er besass einen Teleskop-Schlagstock) und wegen mehrfachem Betäubungsmittelkonsum (Kokain).

«Ich hatte masslos zu viel getrunken.»
Der Angreifer

«Ich kann nicht sagen, wieso ich das gemacht habe», sagt der voll geständige Schläger heute. Dennoch versuchte er vor ein paar Tagen, als er sich vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten musste, sein Verhalten vor dem «Pirates» zu erklären.

Sicher zu seinem Ausraster beigetragen habe der Alkoholkonsum: «Ich hatte masslos zu viel getrunken». Mittlerweile sieht er ein, dass Alkohol eine fatale Wirkung haben kann, und er hat das Trinken reduziert. Seine selbstgesetzte, neue Grenze: «Maximal drei grosse Bier, dann ist fertig».

Kosten von über 20’000 Franken

Da der Prozess im abgekürzten Verfahren stattfand, lag ein Urteilsvorschlag vor, den das Gericht wie üblich bestätigte. Es ist ein Urteil mit sehr weitreichenden Folgen.

So muss der heute 26-Jährige für ein Jahr ins Gefängnis. Zudem wird die Probezeit einer früheren, bedingten Freiheitsstrafe für ein einschlägiges Delikt um zweieinhalb Jahre verlängert.

Ferner hat der Mann, der als Handwerker arbeitet, eine Busse von 500 Franken zu bezahlen, und er muss seinem Opfer Schadenersatz von über 4300 Franken ausrichten. Dazu kommt noch der grösste finanzielle Brocken: Verfahrenskosten von gegen 22’000 Franken.

Zu Besuch von Gewalttherapie verpflichtet

Ein dritter, bedeutender Teil des Urteils bildet die Anordnung einer zweieinhalb Jahre dauernder Gewalttherapie. Eine solche Therapie hat der Mann schon einmal besucht. Und obwohl er danach aus für ihn nicht mehr nachvollziehbaren Gründen in Hinwil zugeschlagen hatte, beteuerte er gegenüber der Richterin, «die Behandlung hat definitiv etwas gebracht».

Die Therapie und die anderen Elemente der Strafe müssen nun endgültig wirken. Denn das Urteil ist in den Augen des Staatsanwaltes auch so etwas wie «eine letzte Chance». Sprich: Bei einem nächsten solchen Vorfall werden Strafen von mehreren Jahren im Raum stehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist jedoch nicht zu erwarten.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ .   (ehi)

 

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns