Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Pyro-Einsatz an Match wurde teuer

Ein junger Ustermer hat im Letzigrund-Stadion eine Pyro-Fackel gezündet. Das kostet ihn nun über 1000 Franken.

Obwohl verboten, werden bei Fussballspielen immer wieder Pyro-Fackeln gezündet.

(Symbolbild: Unsplash)

Pyro-Einsatz an Match wurde teuer

Am 17. Oktober 2019 empfing im Letzigrund-Stadion der FC Zürich den FC Basel. Obwohl die Spieler mit insgesamt fünf Toren dem Publikum einen guten Match boten, kam es bei den Zuschauern einmal mehr zu unschönen Szenen: Es wurde ein sogenannter Pyro gezündet.

Es handelte sich dabei um eine Handlichtfackel, das ist eine etwa eine Minute lang mit extrem starker und dadurch sehr gefährlicher Hitze brennende Fackel. Solche Fackeln werden verkauft als Signalmittel für Notfälle beispielsweise in den Bergen; radikale Fussballfans setzen sie jedoch immer wieder missbräuchlich ein.

Das Gesicht vermummt

Für einmal konnte der Pyro-Zünder dann aber eruiert werden. Und das, obwohl er sich während des Abbrennens der Fackel den Kopf «mit einem Netz, welches in der Kapuze seiner Fanjacke eingenäht war, so verhüllte, dass sein Gesicht nicht mehr erkennbar war», wie die Staatsanwaltschaft in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen Strafbefehl schildert.

Zudem sei dem Machtbesucher – einem Lehrling aus Uster – bekannt gewesen, «dass das Vermummen des Gesichtes im Stadion untersagt ist». Und ebenso habe er gewusst, dass das Abbrennen solcher Pyros «ohne Bewilligung strafbar ist».

Busse und bedingte Strafe

Entsprechend wurde der Mann verurteilt. Einerseits wegen eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe, andererseits – für die Vermummung – wegen einer Widerhandlung gegen das Zürcher Straf- und Justizvollzugsgesetz.

Der heute 20-Jährige erhielt laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 300 Franken. Sie wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden, sofern es in der Probezeit von zwei Jahren nicht zu weiteren Straftaten kommt.

Zu begleichen sind jedoch eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken. Kann der Lehrling die Busse nicht bezahlen, muss er fünf Tage ins Gefängnis.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns