Pyro-Einsatz an Match wurde teuer
Am 17. Oktober 2019 empfing im Letzigrund-Stadion der FC Zürich den FC Basel. Obwohl die Spieler mit insgesamt fünf Toren dem Publikum einen guten Match boten, kam es bei den Zuschauern einmal mehr zu unschönen Szenen: Es wurde ein sogenannter Pyro gezündet.
Es handelte sich dabei um eine Handlichtfackel, das ist eine etwa eine Minute lang mit extrem starker und dadurch sehr gefährlicher Hitze brennende Fackel. Solche Fackeln werden verkauft als Signalmittel für Notfälle beispielsweise in den Bergen; radikale Fussballfans setzen sie jedoch immer wieder missbräuchlich ein.
Das Gesicht vermummt
Für einmal konnte der Pyro-Zünder dann aber eruiert werden. Und das, obwohl er sich während des Abbrennens der Fackel den Kopf «mit einem Netz, welches in der Kapuze seiner Fanjacke eingenäht war, so verhüllte, dass sein Gesicht nicht mehr erkennbar war», wie die Staatsanwaltschaft in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen Strafbefehl schildert.
Zudem sei dem Machtbesucher – einem Lehrling aus Uster – bekannt gewesen, «dass das Vermummen des Gesichtes im Stadion untersagt ist». Und ebenso habe er gewusst, dass das Abbrennen solcher Pyros «ohne Bewilligung strafbar ist».
Busse und bedingte Strafe
Entsprechend wurde der Mann verurteilt. Einerseits wegen eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe, andererseits – für die Vermummung – wegen einer Widerhandlung gegen das Zürcher Straf- und Justizvollzugsgesetz.
Der heute 20-Jährige erhielt laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 300 Franken. Sie wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden, sofern es in der Probezeit von zwei Jahren nicht zu weiteren Straftaten kommt.
Zu begleichen sind jedoch eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken. Kann der Lehrling die Busse nicht bezahlen, muss er fünf Tage ins Gefängnis.
