Effretiker drohte mit «blutigem Todesmarsch»
Das Mail, das eine leitende Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon an einem Abend im vergangenen August erhalten hatte, tönte schockierend: «Morgen Nacht beginnt mein blutiger todesmarsch», hiess es da in fehlerhaftem Deutsch. Und dann wurde der Text konkret: «Ich werde Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Küsnacht erstechen.»
Er wollte «Angst und Schrecken» verbreiten
Die Mailempfängerin reagiert schnell und korrekt. Denn die Frau leitete die Drohung an die Polizei weiter, welche sich sofort um die Sache kümmerte und den Verfasser am Folgetag gleich für eine halbe Woche in Haft nahm.
Kürzlich nun wurde der Urheber des Schreibens per Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft verurteilt. Gegen den 48-jährigen Effretiker erging ein Schuldspruch wegen des Tatbestandes der «Schreckung der Bevölkerung».
Dies, weil der Mann durch sein Mail die Bewohner von Küsnacht «in Angst und Schrecken» habe versetzen wollen, heisst es im Strafbefehl. Das sei ihm dann nur nicht gelungen, weil seine Ankündigung keine weitere Verbreitung fand.
Strafe mit langer Bewährungszeit
Der Mann erhielt eine Strafe von fünf Monaten bedingt, verbunden mit einer langen Probezeit von vier Jahren. Vom Widerruf einer früheren bedingten Geldstrafe von über 10’000 Franken sah man ab, wies den Beschuldigten aber ausdrücklich darauf hin, dass, sollte er in der Probezeit erneut straffällig werden, der Betrag zu zahlen sei.
Regelmässig Termine beim Therapeuten
Viel bedeutender für den Verurteilten und gleichermassen für die Bevölkerung ist aber der zweite Teil des Urteils. Er umfasst nämlich zwei folgenreiche Weisungen.
So muss der 48-Jährige laut Strafbefehl eine bereits laufende, ambulante psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung weiterführen. Und zwar, «solange dies aus ärztlicher Sicht für notwendig erachtet wird». Quasi als zusätzliche Absicherung wird das kantonale Amt für Justizvollzug die Einhaltung dieser Weisung überwachen.
Im Weiteren hat der Effretiker mit dem Gewaltschutzdienst der Kantonspolizei Zürich zu kooperieren. Die Spezialisten dieses Dienstes befassen sich erfolgreich mit der Betreuung und damit auch einer Art «Überwachung» unter anderem von Drohern. Auch diese Anordnung gilt solange, bis die Fachleute der Polizei den Mann als gefestigt und «ungefährlich» taxieren.
«Nicht ungünstige Prognose»
Obwohl der Mann eine Todesdrohung ausgestossen hat und sein Leumund von drei Vorstrafen getrübt wird, fällt die Staatsanwaltschaft «eine an sich nicht ungünstige Prognose». Allerdings ist es für die Strafverfolger auch klar, dass dieser Mensch Stützmassnahmen benötigt. Massnahmen, wie sie jetzt eben mit den beiden Weisungen angeordnet worden sind.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ . (ehi)
