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Blaulicht

Maskendispens schützt nicht automatisch vor Strafe

Wer vom Maskentragen dispensiert ist, muss das auch rechtsgültig belegen können. Ein Mann, der das nicht einsah, ist nun vorm Bezirksgericht Hinwil verurteilt worden.

Schriftlich bestätigt von einem Arzt aus der Deutschschweiz, kann ein im Zürcher Oberland wohnhafter Albaner aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Schutzmaske verzichten. Doch dieser Dispens brachte dem 39-Jährigen nicht etwa die grosse Freiheit, sondern einigen, durchaus auch selbst verursachten, Ärger ein, der kürzlich sogar zu einem Prozess vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil führte.

Begonnen hatte die Geschichte im Frühling. Damals hatte der Mann auf einem Posten der Kantonspolizei im Bezirk einen Termin.

«Die Polizei ist nicht befugt, mein Arztzeugnis zu sehen.»
Der Beschuldigte

Obwohl dazu aufgefordert, trug er dabei jedoch keine Maske – weil er ja eben über einen Dispens verfügte. Doch den wollte er dem Polizisten, mit dem er ein Gespräch hatte, nicht zeigen.

Denn «die Polizei ist nicht befugt, mein Arztzeugnis zu sehen», wie der Albaner am Prozess sagte. Das sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Er habe den Polizisten mündlich über seine ärztliche Maskenbefreiung orientiert; das müsse genügen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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