Maskendispens schützt nicht automatisch vor Strafe
Schriftlich bestätigt von einem Arzt aus der Deutschschweiz, kann ein im Zürcher Oberland wohnhafter Albaner aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Schutzmaske verzichten. Doch dieser Dispens brachte dem 39-Jährigen nicht etwa die grosse Freiheit, sondern einigen, durchaus auch selbst verursachten, Ärger ein, der kürzlich sogar zu einem Prozess vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil führte.
Begonnen hatte die Geschichte im Frühling. Damals hatte der Mann auf einem Posten der Kantonspolizei im Bezirk einen Termin.
«Die Polizei ist nicht befugt, mein Arztzeugnis zu sehen.»
Der Beschuldigte
Obwohl dazu aufgefordert, trug er dabei jedoch keine Maske – weil er ja eben über einen Dispens verfügte. Doch den wollte er dem Polizisten, mit dem er ein Gespräch hatte, nicht zeigen.
Denn «die Polizei ist nicht befugt, mein Arztzeugnis zu sehen», wie der Albaner am Prozess sagte. Das sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Er habe den Polizisten mündlich über seine ärztliche Maskenbefreiung orientiert; das müsse genügen.
Doch «der Polizist hat mich verarscht», sagte der 39-Jährige. Denn er habe dann eine Einvernahme mit ihm, der weiterhin keine Maske trug, durchgeführt und ihm am Schluss eröffnet, er werde nun eine Busse erhalten wegen seiner Weigerung, eine Maske anzuziehen. «Das war unfair.»
100 Franken Busse
Das Bezirks-Statthalteramt sprach in der Folge wegen Missachtung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» eine Busse von 100 Franken aus. Dazu kommen Gebühren von 150 Franken. Total also ein Betrag von 250 Franken.
Mit diesem Entscheid war der Gebüsste nicht einverstanden. Er erhob Einsprache.
Gericht erhielt Dispens ebenfalls nicht
So musste sich das Bezirksgericht Hinwil mit der Sache befassen. Und auch dort präsentierte sich der Mann nicht nur ohne Maske, sondern ebenso zurückhaltend in Bezug auf einen Einblick in den Maskendispens. Das Originaldokument hatte er nicht dabei, sondern nur ein Foto des Papiers auf dem Handy.
Dem Gericht zeigte er lediglich dieses Foto. Das Handybild oder eine digitale Version des Dispenses dem Gericht zu übermitteln, weigerte er sich.
Als er anschliessend noch eine Grundsatzdiskussion über die seiner Meinung nach nicht gegen Viren schützenden Masken beginnen wollte, klemmte ihn der Richter ab. Kurz darauf war die mit 15 Minuten ultrakurze Verhandlung zu Ende.
Unbegründetes Urteil
Das Gericht bestätigte dann den Entscheid des Statthalteramtes: Schuldspruch und 100 Franken Busse. Zu den vorinstanzlichen Gebühren kommen nun aber noch Gerichtskosten von 400 Franken, die sich bei Verzicht auf ein begründetes Urteil jedoch um ein Drittel reduzieren.
Da das Urteil vorerst in unbegründeter Fassung erging und es zu keiner mündlichen und damit erklärenden Urteilseröffnung kam, ist unklar, wie das Gericht zu diesem Entscheid gelangte. Naheliegenderweise scheint es aber zum Schuldspruch gekommen zu sein, weil der Albaner mit seinen lediglich mündlichen Angaben auf dem Polizeiposten nicht rechtsgültig belegen konnte, dass er ein Attest besitzt. Einen Beweis, den er ja auch dem Gericht schuldig blieb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
