Jeder Gartenbesitzer kennt die Situation und regt sich darüber auf: Kot von fremden Katzen auf der Wiese, einem Gehweg oder im Sandhaufen der Kinder. Genau so war es auch in einem Garten in Uster. Also beschloss der betroffene Gartennutzer zu handeln – auf so spezielle Weise, dass die Angelegenheit ein juristisches Nachspiel hatte, das kürzlich mit einem Strafbefehl endete.
Selbst gebastelte Falle aufgestellt
Laut diesem Strafbefehl hatte der 73-jährige Mann im August auf seinem Gartensitzplatz «eine zuvor eigenhändig gebaute Tierfalle aufgestellt». Sein Ziel: in dieser Falle «Marder und Hauskatzen einzufangen und diese hernach mit Wasser abzuspritzen, um so zu verhindern, dass diese künftig den Garten betreten beziehungsweise dort ihr Geschäft verrichten und Kot in seinem Garten hinterlassen».
Und der Plan funktionierte. Schon in der ersten Nacht, nachdem die Falle stand, tappte eine Katze hinein.
Da der Senior die Falle in jener Nacht nicht mehr kontrollierte, blieb das Tier während mindestens neun Stunden gefangen. Erst am nächsten Morgen nach 7 Uhr wurde das Tier befreit – von seinem rechtmässigen Halter. Wie der Besitzer auf die Spur seiner Katze kam, das geht auf dem Strafbefehl nicht hervor.

