Fremde Katze gefangen, um sie zu «erziehen»
Jeder Gartenbesitzer kennt die Situation und regt sich darüber auf: Kot von fremden Katzen auf der Wiese, einem Gehweg oder im Sandhaufen der Kinder. Genau so war es auch in einem Garten in Uster. Also beschloss der betroffene Gartennutzer zu handeln – auf so spezielle Weise, dass die Angelegenheit ein juristisches Nachspiel hatte, das kürzlich mit einem Strafbefehl endete.
Selbst gebastelte Falle aufgestellt
Laut diesem Strafbefehl hatte der 73-jährige Mann im August auf seinem Gartensitzplatz «eine zuvor eigenhändig gebaute Tierfalle aufgestellt». Sein Ziel: in dieser Falle «Marder und Hauskatzen einzufangen und diese hernach mit Wasser abzuspritzen, um so zu verhindern, dass diese künftig den Garten betreten beziehungsweise dort ihr Geschäft verrichten und Kot in seinem Garten hinterlassen».
Und der Plan funktionierte. Schon in der ersten Nacht, nachdem die Falle stand, tappte eine Katze hinein.
Da der Senior die Falle in jener Nacht nicht mehr kontrollierte, blieb das Tier während mindestens neun Stunden gefangen. Erst am nächsten Morgen nach 7 Uhr wurde das Tier befreit – von seinem rechtmässigen Halter. Wie der Besitzer auf die Spur seiner Katze kam, das geht auf dem Strafbefehl nicht hervor.
Wegen Tierquälerei verurteilt
Die Staatsanwältin, auf deren Pult der Fall schliesslich landete, erkannte im Verhalten des Fallenstellers Tierquälerei. Das führte zu einer entsprechenden Verurteilung.
Der Mann fasste eine Geldstrafe von 3600 Franken. Da sie bedingt ausgesprochen wurde, ist sie nicht zu bezahlen.
Beglichen werden muss jedoch eine zusätzliche Busse von 900 Franken. Ebenfalls zu bezahlen sind Verfahrenskosten von 800 Franken, total also 1700 Franken.
Misshandlung in Kauf genommen
Mit dem Aufstellen einer Falle habe der Mann einerseits in Kauf genommen, dass gefangene Tiere über mehrere Stunden hinweg eingesperrt bleiben, heisst es im Strafbefehl. Und andererseits, dass Tiere, die in die Falle tappen, «nicht artgerecht behandelt beziehungsweise misshandelt» werden.
Die in Uster verwendete Falle kann nun immerhin keinen Schaden mehr anrichten. Das nach dem Vorfall sichergestellte Bauteil wird nämlich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vernichtet.
