Krummes Geschäft mit Whirlpool-Zubehör zahlte sich nicht aus
Ein Tösstaler war angestellt bei einer Firma, die Whirpools und Zubehör verkauft. Um seinen Job ausüben zu können, erhielt der Mann auch ein Firmenfahrzeug. Das Auto war beladen unter anderem mit einer Wasser-Zirkulationspumpe, einer Salzanlage und einen Eimer Spezialsalz für die Wasseraufbereitung mit dem klingenden Namen «Caribbean Blue Salt».
Ware im Internet angeboten
Alles Gegenstände, die natürlich dem Arbeitgeber gehörten und für Kunden gedacht waren. Doch der Tösstaler «verfügte in der Folge wie ein Eigentümer darüber», wie es in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft heisst.
Konkret: Der 31-jährige bot im November 2020 das Whirlpool-Zubehör in seinem Namen zum Kauf an. Als Absatzkanal wählte er eine Ausschreibung auf der grossen Schweizer Onlineplattform Riccardo sowie auf seiner eigenen Website.
Unwissende Partnerin eingespannt
Und dann ging es ruckzuck: Am Tag nach der Ausschreibung hatte der Mann Kontakt mit einem Interessenten, einen Tag darauf wechselte das Material seinen Besitzer.
In der letzten Phase des Deals war der Mann allerdings nicht mehr selbst aktiv, sondern er spannte dazu seine Lebenspartnerin ein. Sie übergab auf einem Parkplatz in Rüti dem Interessenten das Pool-Zubehör zum Preis von 1530 Franken, wobei die Frau laut Strafbefehl von der Illegalität ihres Tuns «nichts wusste».
Geldstrafe von 8100 Franken
Die Sache flog auf, und der 31-Jährige wurde wegen Veruntreuung verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken.
Von diesen 8100 Franken wird ein Tagessatz abgezogen für den einen Tag, den der Mann in Haft verbrachte. Zu den nun 8010 Franken addieren sich jedoch noch 1000 Franken Verfahrenskosten, ergibt total also 9010 Franken. Oder fast sechsmal so viel, wie er für den verbotenen Verkauf gelöst hatte.
Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass der Mitarbeiter «wusste, dass ihm die Gegenstände im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit lediglich anvertraut worden waren». Dass der Mann das Zubehör dann einfach auf eigene Kasse zu Geld machte, sei aus «Bereicherungsabsicht» geschehen.
