Senior plante eine «Akademie zur männlichen Befriedigung»
Völlig gegenteilige Aussagen, ein sehr unklarer Hintergrund und ein 78-jähriger Beschuldigter: Die massgebenden Komponenten des Falls, mit dem sich ein Einzelrichter des Bezirksgerichtes Uster vor ein paar Tagen beschäftigen musste, waren einem Durchblick wenig förderlich.
Laut Anklage hatte sich der Senior im Sommer 2019 von der Mieterin einer seiner Wohnungen massieren lassen. Die Frau ging von einer Sportmassage aus, er offenbar von einer Sexmassage, soll er doch plötzlich die Hände der Frau gepackt und auf sein Glied gepresst haben. Nachdem sich die Mieterin befreien konnte, soll er ihr zwischen die Beine und an den Po gegriffen haben.
Anfänglich ging es nur um die Ehefrau
Kennengelernt hatte sich das ungleiche Paar einige Monate zuvor, weil der Mann Hilfe für seine gesundheitlich angeschlagene Frau suchte. Er fand diese Unterstützung per Zufall in der heute 53-jährigen Frau und späteren Mieterin, die er als psychosoziale Betreuerin anheuerte. Die Betreuerin agierte dann tageweise als so etwas wie eine Gesellschafterin des Paares und massierte die Ehefrau ein paar Mal.
Die neue Bekannte zog zudem in eine der Wohnungen des Mannes ein – eine Einzimmer-Wohnung in einer Liegenschaft mitten in der Stadt Uster, die, wie sie bald realisierte, als Bordell diente. Und von da an ging es immer mehr um Sex.
Eine Schule namens «Be happy»
So erklärte der Senior laut Anklage, dass er plane, in der alten Liegenschaft im Stadtzentrum eine Akademie namens «Be happy» einzurichten. In dieser Schule «gehe es darum, Frauen dazu auszubilden, Männer zu befriedigen». Und als Abschlusstest an der Akademie müsse man ihn befriedigen.
In der Folge drängte er die Frau, nicht mehr seine Gattin, sondern nur noch ihn zu massieren. Zudem soll er sie um Nacktfotos gebeten und dazu gedrängt haben, selbst als Prostituierte zu arbeiten. Forderungen, denen die Frau nicht nachkam.
«Er beutet Menschen aus.»
Das angebliche Opfer über den Angeklagten
«Er ist ein Zuhälter und beutet Menschen aus», sagte die 53-Jährige vor Gericht über den Senior. Den Mann, der für sie anfänglich «wie eine Vaterfigur war», habe sie missbraucht. Dass sie jeweils 500 Franken für eine Massage seiner Ehefrau entgegennahm, das habe sie nachträglich «sehr beschämt».
Der Prozess in Uster war nicht ihre erste Auseinandersetzung mit dem 78-Jährigen: schon fünfmal mussten sich Juristen mit Streitereien wegen der vermieteten Wohnung befassen; jedes Mal hatte die Frau gewonnen.
Keine Übersicht über Liegenschaftenbesitz
Der vorgeworfene Übergriff auf seine Mieterin sei «erstunken und erlogen», sagte der Angeklagte. Die Frau, die sich immer in einer finanziellen Notlage befunden habe, sei ihm aus den Mietstreitereien noch «einen Haufen Geld schuldig».
Einen konkreten Betrag nannte er nicht – ebenso wenig, wie er dem Gericht über seine eigene Finanzlage Auskunft geben konnte. Bei der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft hatte er erklärt, er habe so viele Liegenschaften, dass er deren Zahl schlicht nicht wisse. Gemäss Steuerdaten, die das Gericht beschaffte, beträgt das Vermögen des Mannes rund zwei Millionen Franken, sein Einkommen 400’000 Franken.
Zu seinen Plänen für die Akademie erwähnte er nur, dass dort auch hätten «Mätressen» ausgebildet werden sollen. Davon habe er der Frau erzählt, doch «sie hat das nicht kapiert».
«Er hat so etwas gar nicht nötig.»
Verteidiger zu Missbrauchsvorwürfen gegen Senior
Hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem sexuelle Nötigung und versuchte Förderung der Prostitution eingeklagt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten verlangt, forderte der Verteidiger einen Freispruch. Die Hintergründe der Geschichte zwischen dem Mann und der Frau seien zwar unklar, letztlich gehe es aber offenbar um einen Mietstreit. Einen Streit, in dem sich sein Mandant nichts vorzuwerfen habe.
Zu sexuellen Übergriffen sei es nie gekommen. Denn er Senior «hat so etwas gar nicht nötig».
Zu viele Zweifel für einen Schuldspruch
Auch der Richter fand, in diesem Fall gäbe es «viele Ungereimtheiten». So viele, dass er nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» einen Freispruch fällte und dem Mann eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zusprach.
In Bezug auf die vorgeworfenen Sexualdelikte seien die Aussagen der Frau «zum Kerngeschehen» zu wenig detailliert. Zudem hätten «die Geschichte mit der Akademie» und die Bitte um Nacktbilder die Frau misstrauisch werden und auf Distanz gehen lassen müssen. Ihr Verhalten sei «schwierig nachzuvollziehen». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
