Abo

Blaulicht

Täterin bediente sich nach Belieben am Vermögen ihres Arbeitgebers

Die Mitarbeiterin eines Oberländer Unternehmens bezahlte private Ausgaben mit der Postcard der Firma. Und weil sie so etwas nicht zum ersten Mal tat, hatte ihr Wunsch nach einer bedingten Strafe vor dem Bezirksgericht Uster keine Chance.

Es ist recht selten, dass eine Angeklagte einfach nickt und sagt, «ja, leider», wenn sie vor Gericht gefragt wird, ob denn wirklich all die 17 Vorfälle zu 14 Tatbeständen, die in der 20 Seiten starken Anklage aufgeführt werden, auf ihr Konto gingen. Vor dem Bezirksgericht Uster jedoch spielte sich kürzlich genau diese Szene ab.

12'000 Franken «Zusatzeinkommen» pro Monat

17 Fälle innerhalb von zwei Jahren: Das sind ein paar kleine Sachen wie ein Hausfriedensbruch oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, vor allem aber eine Veruntreuung. Die Frau war als Angestellte einer Firma in Fällanden unter anderem zuständig für die Spesenauszahlungen an Mitarbeitende. Dazu hatte sie Zugang zur Bargeldkasse und zu einer Postfinance-Karte.

Und diese Karte sowie eine von ihr selbst bestellt Ersatzkarte brachte sie zum Glühen: unzählige Male, selbst während ihrer Ferien, hob sie damit bei Geldautomaten Bares ab. Innerhalb eines halben Jahres mehr als 78'000 Franken.

Etwas über 2400 Franken davon verwendete sie für Firmenausgaben – der ganze Rest für sich privat. Sie schaffte es so, sich zusätzlich zu ihrem guten Gehalt pro Monat im Schnitt einen, wie es die Anklage formuliert, «ihr nicht zustehenden Vermögensvorteil» von über 12'000 Franken zu generieren.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.