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Täterin bediente sich nach Belieben am Vermögen ihres Arbeitgebers

Die Mitarbeiterin eines Oberländer Unternehmens bezahlte private Ausgaben mit der Postcard der Firma. Und weil sie so etwas nicht zum ersten Mal tat, hatte ihr Wunsch nach einer bedingten Strafe vor dem Bezirksgericht Uster keine Chance.

Private Ausgaben bezahlte die Frau mit der Postcard der Arbeitgeberfirma., An Geldautomaten der Post hob sie mit der Geschäftskarte Bares für sich selbst ab.

(Foto: Ernst Hilfiker)

Täterin bediente sich nach Belieben am Vermögen ihres Arbeitgebers

Es ist recht selten, dass eine Angeklagte einfach nickt und sagt, «ja, leider», wenn sie vor Gericht gefragt wird, ob denn wirklich all die 17 Vorfälle zu 14 Tatbeständen, die in der 20 Seiten starken Anklage aufgeführt werden, auf ihr Konto gingen. Vor dem Bezirksgericht Uster jedoch spielte sich kürzlich genau diese Szene ab.

12’000 Franken «Zusatzeinkommen» pro Monat

17 Fälle innerhalb von zwei Jahren: Das sind ein paar kleine Sachen wie ein Hausfriedensbruch oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, vor allem aber eine Veruntreuung. Die Frau war als Angestellte einer Firma in Fällanden unter anderem zuständig für die Spesenauszahlungen an Mitarbeitende. Dazu hatte sie Zugang zur Bargeldkasse und zu einer Postfinance-Karte.

Und diese Karte sowie eine von ihr selbst bestellt Ersatzkarte brachte sie zum Glühen: unzählige Male, selbst während ihrer Ferien, hob sie damit bei Geldautomaten Bares ab. Innerhalb eines halben Jahres mehr als 78’000 Franken.

Etwas über 2400 Franken davon verwendete sie für Firmenausgaben – der ganze Rest für sich privat. Sie schaffte es so, sich zusätzlich zu ihrem guten Gehalt pro Monat im Schnitt einen, wie es die Anklage formuliert, «ihr nicht zustehenden Vermögensvorteil» von über 12’000 Franken zu generieren.

Auch öffentliche Hand geschädigt

In der Firma merkte man mehrere Wochen lang nichts von den illegalen Bezügen. Nicht zuletzt, weil die Frau Unterschriften in Kassenprüfungs-Dokumenten fälschte.

Doch das Unternehmen war nicht das einzige Opfer. Auch eine Sozialbehörde und ein Betreibungsamt in der Region, eine Krankenkasse sowie den Kanton Zürich schädigte sie um fünfstellige Tausender-Beträge. Sie bezog von den meisten dieser Stellen Geld, indem sie in Bezug auf ihre finanzielle Situation aufs Gröbste log.

«Ich war finanziell unter Druck.»
Beschuldigte zu ihrem Motiv

«Aber wie kam es denn, dass Sie soviel Mist gebaut haben?», fragte der vorsitzende Richter. «Ich war finanziell unter Druck», antwortete die heute 40-Jährige.

Eine Erklärung, die nach Ansicht der Staatsanwältin überhaupt nicht zutraf: Die Frau habe sich nicht in einer Notlage befunden, sondern einfach «aus Geldgier» gehandelt. Gier unter anderem zulasten der Fällander Firma, «die kein Grosskonzern ist, der einen solchen Schaden einfach wegsteckt».

Systematisch vorgegangen

Die Angeklagte, die zeitweise Kokain, Methadon und andere Medikamente konsumiert habe, habe «eine ungeheure kriminelle Energie» an den Tag gelegt, sagte die Staatsanwältin. Sie sei bei ihren Taten systematisch vorgegangen und habe dabei «eine beispiellose Unverfrorenheit» gezeigt.

Und da sie schon zwei Jahre zuvor eine andere Firma mit derselben Masche betrogen habe und über insgesamt drei offenbar wirkungslose Vorstrafen verfüge, sei nun eine unbedingte Strafe nötig: eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, von denen neun Monate abzusitzen seien. Zudem solle die Beschuldigte eine frühere, bedingte Geldstrafe von 4500 Franken jetzt zahlen müssen.

In psychiatrischer Behandlung

Da ihre Mandantin voll geständig war, ging es der Verteidigerin nur noch um das Strafmass, beziehungsweise um das Verhindern eines Gefängnisaufenthalts. Sie plädierte für eine bedingte Strafe von 15 Monaten. Dafür anerkenne man auch Schadenersatzforderungen von gegen 100’000 Franken; darunter diejenige des Fällander Unternehmens.

Das Leben der Beschuldigten «war bisher alles andere als einfach», sagte die Anwältin, und erzählte unter anderem von einer mit 13 Jahren beginnenden und erst 15 Jahre später beendeten Drogensucht. Die Frau, die heute hohe Schulden habe, sei mit der Arbeitslast bei der Fällander Firma völlig überfordert gewesen.

Heute sei die 40-Jährige in einer ambulanten psychiatrischen Behandlung, um ihre Probleme aufzuarbeiten. Eine unbedingte Strafe könnte für sie und ihre Familie «verheerend» sein, weil dann ihr kleines Kind wohl in ein Heim käme. «Deshalb sollte ihr nochmals die Chance gegeben werden, sich zu bewähren.»

«Das soll Ihnen eine Lehre sein.»
Richter zur Beschuldigten, die ins Gefängnis muss

Ein Wunsch, den ihr das Gericht nicht erfüllte. Es verurteilte die Frau weitgehend antragsgemäss, erhöhte die teilbedingte Freiheitsstrafe jedoch auf 28 Monate, von denen zwölf Monate zu vollziehen sind. Zudem wurde eine Geldstrafe von 900 Franken ausgesprochen, und die Beschuldigte muss Verfahrenskosten von rund 10’000 Franken übernehmen.

Der vorsitzende Richter nannte mehrere Punkte, die zur höheren Strafe führten, unter anderem «der lange Deliktskatalog», ein recht hoher Betrag an veruntreuten Geldern und natürlich die Vorstrafen. Und er erwähnte, dass das Urteil gut noch härter hätte ausfallen können. Dass die Frau jetzt nicht mehr mir einer reinen Bewährungsstrafe davonkommt, sondern ins Gefängnis muss, «das soll Ihnen eine Lehre sein», sagte der Richter.

Weiterzug wahrscheinlich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin tönte bereits an, dass sie wahrscheinlich eine grundlegende Neubeurteilung des Falls fordern werde.

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