Es ist recht selten, dass eine Angeklagte einfach nickt und sagt, «ja, leider», wenn sie vor Gericht gefragt wird, ob denn wirklich all die 17 Vorfälle zu 14 Tatbeständen, die in der 20 Seiten starken Anklage aufgeführt werden, auf ihr Konto gingen. Vor dem Bezirksgericht Uster jedoch spielte sich kürzlich genau diese Szene ab.
12'000 Franken «Zusatzeinkommen» pro Monat
17 Fälle innerhalb von zwei Jahren: Das sind ein paar kleine Sachen wie ein Hausfriedensbruch oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, vor allem aber eine Veruntreuung. Die Frau war als Angestellte einer Firma in Fällanden unter anderem zuständig für die Spesenauszahlungen an Mitarbeitende. Dazu hatte sie Zugang zur Bargeldkasse und zu einer Postfinance-Karte.
Und diese Karte sowie eine von ihr selbst bestellt Ersatzkarte brachte sie zum Glühen: unzählige Male, selbst während ihrer Ferien, hob sie damit bei Geldautomaten Bares ab. Innerhalb eines halben Jahres mehr als 78'000 Franken.
Etwas über 2400 Franken davon verwendete sie für Firmenausgaben – der ganze Rest für sich privat. Sie schaffte es so, sich zusätzlich zu ihrem guten Gehalt pro Monat im Schnitt einen, wie es die Anklage formuliert, «ihr nicht zustehenden Vermögensvorteil» von über 12'000 Franken zu generieren.

