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Falsche Polizisten zocken Ustermerin ab

Eine Frau aus Uster ist um mehrere zehntausend Franken erleichtert worden – von Männern, die sich als Polizisten ausgaben. Ein Helfer der offenbar von Deutschland aus operierenden Gruppe wurde jedoch geschnappt und nun verurteilt.

Nicht nur Bargeld, sondern auch zwei Goldbarren überliess die Frau den Betrügern.

Symbolfoto: Unsplash

Falsche Polizisten zocken Ustermerin ab

Der Fall ist ein Telefonbetrug wie aus dem Schulbuch – mit «Polizisten» in der Hauptrolle. «Polizisten», die einer aus mehreren Personen bestehenden, grösstenteils unbekannten Gruppe angehören, die im Februar über wenige Tage hinweg von diversen Anschlüssen aus immer wieder auf die Festnetz- und Handynummer eine Ustermerin angerufen haben.

Die Anrufer hatten die Oberländerin ausgesucht, weil sie einen Vornamen hatte, der auf eine ältere Person schliessen liess, wie der Fall in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nachgezeichnet wird,

Lüge von Bedrohung durch Einbrecher aufgetischt

Zwei der Anrufer gaben sich als Polizisten namens Berger und Dick aus. Die beiden Männer erzählten der Ustermerin, sie würden gegen eine Einbrecherbande ermitteln und in diesem Zusammenhang sei der Name der Oberländerin aufgetaucht. Nun solle sie doch bitte helfen, die Bande zu fassen. Zudem müsse sie ihr Vermögen vor der Bande schützen.

Um die beiden Ziele zu erreichen, verlangten die Anrufer diverse Informationen. Die Frau, welche diese von A bis Z erlogene Geschichte mindestens anfänglich nicht durchschaute, machten den Männern dann «Angaben über Vermögensstand, Schmuck und Bankkonto», wie es im Strafbefehl heisst. Angaben, zu denen die vermeintlichen Polizisten «unter Ausnützung des gewonnenen Vertrauensverhältnisses» kamen.

Ein prall gefülltes Couvert beim Container

Schulbuchmässig ging es anschliessend weiter. Die beiden «Polizisten» riefen erneut an und bauten dadurch Druck auf – so viel, bis die Frau «Bargeld von insgesamt 40‘000 Franken in einem Couvert sowie zwei Goldbarren à je 250 Gramm bei einem Container vis-à-vis von ihrem Wohnort zur Abholung zwecks angeblich sicherer Aufbewahrung deponierte.»

Fatal: Sowohl das Geld wie das Gold hatte die Ustermerin laut Strafbefehl «bei sich zu Hause gelagert». Hätte sie es auf der Bank deponiert und zuerst dort holen müssen, wäre sie vom seit längerem auf solche Situationen hin geschulten Personal eindringlich nach dem Zweck des Geldbezugs gefragt und gewarnt worden.

Kurier reist aus Deutschland an

Doch so nahm das Drama ungehindert seinen Lauf: Das wertvolle Couvert wurde von einem Mittäter abgeholt und in einem Schliessfach am Bahnhof Oerlikon zwischengelagert. Kurz darauf kreuzte ein 18-jähriger Deutscher auf und holte den Umschlag ab. Den Schlüssel zum Fach hatte er in Stuttgart von demjenigen Mann erhalten, der vermutlich die Beute in Oerlikon deponierte.

Vom Bahnhof aus wollte der 18-Jährige das Geld und Gold «sogleich nach Deutschland zu seinem Auftraggeber transportieren». Ein Plan, der durch die Verhaftung des jungen Mannes gestoppt wurde.

Wie ihm die Polizei auf die Schliche kam und ob die Frau ihre Wertsachen wieder vollständig zurückerhielt, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Es gibt allerdings Hinweise, dass die Frau in einer späten Phase des Betrugs Lunte roch und die Polizei einschaltete.

«Wesentlich zum Taterfolg beigetragen»
Staatsanwaltschaft zur Rolle des Kuriers

Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass der Deutsche einerseits wusste, dass es sich beim Inhalt des Schliessfaches um ergaunerte Ware handelt, andererseits «zumindest in groben Zügen» auch das damit verbundene Betrugssystem kannte.

Da er als Beutekurier «eine zentrale Aufgabe» im Coup wahrgenommen und so «wesentlich zum Taterfolg beigetragen» habe, wurde er wegen Gehilfenschaft zum Betrug verurteilt.

Der Mann, der die lange Zeit von drei Monaten in Untersuchungshaft verbrachte, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 4000 Franken zahlen – ein Betrag, den er auch mit den 1000 Euro, die ihm für die Fahrt in die Schweiz versprochen wurden, bei weitem nicht hätte begleichen können.

Opfer in «Handlungszwang» manövriert

So wie die Polizei immer und immer wieder warnt, weist auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil darauf hin, dass Betrüger dieser Art ihre Opfer absolut gezielt auswählen und ausnützen. Ein betagter Mensch werde von diesen Tätern als optimal zum Ausnehmen angesehen, weil man davon ausgeht, «dass eine solche Person bei einem überraschenden Telefonanruf weniger in der Lage ist, dem Täter zu misstrauen und dessen Lügen nicht überprüfen wird»

Indem die beiden im Ustermer Fall anrufenden «Polizisten» zudem grossen Zeitdruck vorspielten, erreichten sie erfolgreich, dass das Opfer ihre Angaben nicht überprüfte. So hätten die Betrüger es letztlich geschafft, die Frau «emotional bindend» so weit zu beeinflussen, dass sie «innert kurzer Zeit in einen Handlungszwang geriet».

 

Suspekter Anruf? Auflegen!

Vermeintlichen Enkeln und Polizisten gelingt es immer wieder, vornehmlich älteren Menschen viel Geld abzuschwatzen. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt bei Telefonanrufen, die einem misstrauisch werden lassen, sofort das Gespräch abzubrechen in dem man den Hörer auflegt oder die rote «Beendentaste» drückt. Den Vorfall anschliessend über die Notrufnummer 117 der Polizei melden. Und natürlich sollte man nie Fremden grosse Beträge geben. Weitere Infos zu Telefonbetrügern findet man auf www.telefonbetrug.ch. (ehi)

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