Freispruch für Chauffeur, der Kind überfuhr
«Es gibt wohl nichts Schlimmeres, was einer Familie zustossen kann, als der Tod eines Kindes.» Die Feststellung der Verteidigerin des Mannes, der sich am Freitag vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Pfäffikon verantworten musste, trifft im verhandelten Fall ganz besonders zu. Es geht nämlich um einen Buben, der exakt an seinem zehnten Geburtstag starb – überrollt von einem Lastwagen.
Der Unfall hatte sich Anfang Dezember 2018 in Illnau-Effretikon ereignet. Der Bub war mit seinem zwei Jahre älteren Bruder auf Trottinetts unterwegs. Beim Kreisel Illnauerstrasse/Brandrietstrasse fuhren sie dann über den dortigen Zebrastreifen.
«Verantwortungsloses» Verhalten
Dabei wurde der Zehnjährige von der Front eines Lastwagens erfasst und so schwer verletzt, dass er trotz sofortiger Hilfe starb. Sein voranfahrender Bruder blieb unverletzt. Der Unfall erschütterte alle Beteiligten derart, dass damals vier Notfallseelsorger aufgeboten wurden, und der Lastwagenfahrer war danach monatelang in psychiatrischer Behandlung.
«Nicht rücksichtslos gefahren, aber nicht
mit der nötigen Aufmerksamkeit»
Staatsanwalt über den Chauffeur
Für den Staatsanwalt war klar: Der Chauffeur war zu wenig konzentriert, sonst hätte er die Kinder gesehen und den Unfall oder mindestens den Tod des Buben vermeiden können. Als der Lastwagen mit etwa 16 km/h durch den Kreisel rollte, sei der Lenker «nicht rücksichtslos gefahren, aber nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit».
Diese Aufmerksamkeit fehlte möglicherweise auch, weil der Fahrer am Vorabend einmal mehr zur Entspannung einen Marihuana-Joint geraucht hatte; ein «verantwortungsloses» Verhalten, das sich mit Lastwagenfahren am nächsten Tag nicht vertrage.
Schwierige Strafzumessung
Zudem habe der Chauffeur um die «mehreren toten Winkel am Fahrzeug» gewusst. Als dann noch die Kinder, «die er hätte sehen müssen», ins Spiel kamen, hätte er mit allem rechnen müssen. Zum Beispiel mit den eben «nicht aussergewöhnlichen» Ereignis, dass die Buben auf den Trottinetts über den Fussgängerstreifen bretterten.
«Es ist sehr schwierig», hier eine «passende» Strafe zu finden, gab der Staatsanwalt zu bedenken. Seine Forderung wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: 8 Monate bedingt und eine Busse von 500 Franken.
«Sie sind ihm direkt ‹vor d’Schnöre gfahre.›»
Zeuge zum Verhalten der Kinder
Der Chauffeur erklärte, er habe die untermittelt auftauchenden Kinder schlicht nicht gesehen. Seine Verteidigerin verlangte denn auch einen Freispruch vom Tötungs-Vorwurf und lediglich eine 200-Franken-Busse fürs Kiffen.
Der heute 22-jährige Angeklagte habe «die Vorsichtspflicht nicht missachtet». Trotz dreier unfallanalytischer Gutachten seien noch mehrere wichtige Fragen zur Kollision offen, beispielsweise aus welcher Richtung die beiden Buben überhaupt kamen.
Die Anwältin zitierte aus Aussagen von Zeugen, die dem Chauffeur eine vorsichtige Fahrweise attestieren und dass er «null Chancen» gehabt habe, den recht schnell fahrenden, vermutlich im toten Winkel nahenden und deshalb nicht zu erkennenden, Kindern auszuweichen.
Oder wie es ein Zeuge formulierte: «Sie sind ihm direkt ‹vor d’Schnöre gfahre ›». Fazit der Verteidigerin: «Er konnte die Kollision nicht vermeiden.»
Staat übernimmt Verfahrenskosten
Der Richter folgte der Verteidigerin: Freispruch vom Tötungsvorwurf, Schuldspruch wegen des Kiffens und eine Busse von 500 Franken. Die hohen Verfahrenskosten von gegen 60’000 Franken – davon fast 40’000 Franken für die Gutachten – übernimmt der Staat.
Der Chauffer, der nach einem Führerausweisentzug seit Ende 2019 wieder im angestammten Beruf arbeitet, erhält rund 15’000 Franken, um seine Anwältin zu bezahlen. Die noch nicht bezifferten, aber vom Anwalt der betroffenen Familie bereits angekündigten Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche der Eltern und Grosseltern wurden auf den Zivilweg verwiesen.
Urteil wird vermutlich weitergezogen
In einer äusserst kurzen mündlichen Urteilsbegründung sagte der Richter, es sei «nicht erwiesen, dass der Beschuldigte die Trottinettfahrer hätte sehen können». Denn die zwei Buben seien «mit hoher Geschwindigkeit» unterwegs gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt wie der Opferanwalt kündeten noch im Gerichtssaal vorsorglich Berufung an.
