Illegaler Aufenthalt in geschlossener Badi kommt Senior teuer zu stehen
Tatort: Strandbad, Uferweg 7, Uster.
Sachverhalt: «Der Beschuldigte betrat ein fremdes, umzäuntes Grundstück, wo er durch die Polizei einer Personenkontrolle unterzogen und aufgefordert wurde, das Grundstück zu verlassen. Der Beschuldigte leistete den Anweisungen keine Folge und entzog sich der Kontrolle, indem er in den See sprang und davon schwamm.»
Strafe wegen Verstössen gegen Artikel 3 und 17 der Polizeiverordnung der Stadt Uster: 150 Franken Busse plus 150 Franken Gebühren, total 300 Franken.
«Ich bin ein Kaltwasserschwimmer.»
der Beschuldigte zu seinem Hobby
So knapp und trocken wird in einem Strafbefehl des Ustermer Stadtrichters geschildert, was sich an einem Nachmittag im vergangenen Frühling am Ufer des Greifensees abspielte. Eine unzutreffende Schilderung und vor allem eine völlig unangebrachte Verurteilung, wie der 69-Jährige findet, der, weil er eben nicht einverstanden ist mit dem Urteil, am Donnerstag vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster erscheint.
«Ich bin ein Kaltwasserschwimmer», erklärt er. Sprich: Er geht nicht nur im Sommer in den See, sondern ebenso, wenn es kalt ist. Und das schon seit Jahren und natürlich auch in den Monaten, wenn die Badi geschlossen ist. Dass er vom Gelände der geschlossenen Badi aus in den See steigen darf, «das ist toleriert gewesen» von den früheren Badmeistern, erzählt er.
Für «körperliche und mentale Gesundheit»
Und überhaupt: Die Badi sei entgegen den Angaben im Strafbefehl «nicht eingezäunt, sondern nur abgegrenzt». Ergo war sein Aufenthalt dort legal, ist er überzeugt. Dass er dann schwimmend flüchtete, als die aus unbekannten Gründen plötzlich aufmarschierte Polizei ihn kontrollieren wollte, das hat er nur gemacht, «zur Verhinderung eines Gerangels, weil mir die Polizei meine Sachen nehmen wollte».
Was denn sein «Rechtfertigungsgrund» für den Aufenthalt in der geschlossenen Badi war, will nun der Richter wissen. «Meine körperliche und mentale Gesundheit», antwortet der Mann. Zudem macht er quasi ein Grundrecht geltend, dass man sich am öffentlichen Ufer eines Sees aufhalten darf. Und weil er den Begriff «Grundrecht» so auslegt, wird er – ungeachtet den Anordnungen von Polizei und Justiz – weiterhin dort schwimmen gehen, wie er auf Nachfrage des Richters bekräftigt.
Hunderte Franken nur für Gebühren
Das Urteil des Einzelrichters ist dann so klar, wie der Fall schon von Anfang an war: Bestätigung des Schuldspruchs und der Bussenhöhe. Dennoch sind die finanziellen Folgen für den praktisch mittellosen 69-Jährigen nun deutlich schwerwiegender. Denn die erstinstanzliche Verfahrensgebühr von 150 Franken hat sich wegen der zusätzlichen Abklärungen aufgrund des Einspruchs des Mannes auf 550 Franken erhöht. Und es kommen noch 600 Franken Gebühren für das Verfahren vor dem Bezirksgericht dazu. Macht also 150 Franken Busse plus 1150 Franken Gebühren, total 1300 Franken.
«Es ist schade, dass ein solcher Vorfall vor Gericht kommt und nicht vorher geregelt werden konnte.»
der Richter
«Sie hatten kein Recht, sich ausserhalb der Öffnungszeiten auf dem Badi-Gelände aufzuhalten», erklärt der Richter dem Senior. Er habe «mit Vorsatz, wissentlich» gehandelt. Dass der Schwimmer sich dabei nicht einfach auf ein Gewohnheitsrecht oder das Recht, öffentlichen Grund betreten zu dürfen, berufen kann, «das musste Ihnen bewusst sein». «Es ist schade, dass ein solcher Vorfall vor Gericht kommt und nicht vorher geregelt werden konnte.»
Weiterzug angekündigt
Der Senior kann das Urteil nicht fassen, ist absolut erbost. «Ich ziehe das weiter, bis zum Bundesgericht. Es geht hier um Menschenrechte!» Gegen zehn Minuten lang erläutert er dem aussergewöhnlich geduldig zuhörenden Gericht, weshalb das Urteil falsch und er ein Opfer von «Polizeiwillkür» ist. «Ich könnte wirklich weinen», sagt er zum Schluss, steht auf und verlässt den Saal.
