Tatort: Strandbad, Uferweg 7, Uster.
Sachverhalt: «Der Beschuldigte betrat ein fremdes, umzäuntes Grundstück, wo er durch die Polizei einer Personenkontrolle unterzogen und aufgefordert wurde, das Grundstück zu verlassen. Der Beschuldigte leistete den Anweisungen keine Folge und entzog sich der Kontrolle, indem er in den See sprang und davon schwamm.»
Strafe wegen Verstössen gegen Artikel 3 und 17 der Polizeiverordnung der Stadt Uster: 150 Franken Busse plus 150 Franken Gebühren, total 300 Franken.
«Ich bin ein Kaltwasserschwimmer.»
der Beschuldigte zu seinem Hobby
So knapp und trocken wird in einem Strafbefehl des Ustermer Stadtrichters geschildert, was sich an einem Nachmittag im vergangenen Frühling am Ufer des Greifensees abspielte. Eine unzutreffende Schilderung und vor allem eine völlig unangebrachte Verurteilung, wie der 69-Jährige findet, der, weil er eben nicht einverstanden ist mit dem Urteil, am Donnerstag vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster erscheint.

