Hohe Geldstrafe für einen Droher
Sechs Gesetzesübertretungen wurden einem Mann angelastet, der sich kürzlich vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste – und allen sechs ist gemein, das sie von mehr oder weniger Aggression geprägt sind. Schwerwiegendster Vorwurf: Der Oberländer soll im Sommer 2020 eine Mitarbeiterin des kantonalen Veterinäramtes durch «bedrohliches Gebärden» und «aufdringliches Verhalten» derart eingeschüchtert haben, dass die Frau ihren Auftrag nicht durchführen konnte.
Die Tierärztin wollte am abgelegenen Wohnort seiner Mutter in der Region eine Kontrolle und Befragung «bezüglich eines angeblichen Aggressionsverhaltens ihres Hundes» machen, wie es in der Anklageschrift heisst. Der Hund soll ein Jahr zuvor einen Velofahrer geschnappt haben.
Tierärztin verfolgt
Die Mutter war bei der unangekündigten Kontrolle nicht zuhause, aber der Sohn. Und der versetzte dann die Veterinärin nicht nur in Angst, sondern verfolgte und bedrängte sie bei ihrer Wegfahrt auch mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug. Er soll auf einer engen, abschüssigen Strasse so nah auf den Wagen der Beamtin aufgefahren sein, dass der Abstand weniger als einen Meter betrug.
Ferner habe der Mann in einem ganz anderen Zusammenhang Sachbeschädigungen begangen und seinem Nachbarn, mit dem er wegen diverser Dinge im Streit liegt, die Wegfahrt vom Grundstück verunmöglicht.
Aggressiver Auftritt vor Gericht
Zu diesen Beschuldigungen sagte der 47-Jährige vor Gericht nichts. Aber er tat auch nichts, um den Eindruck, den die Anklage von ihm vermittelte, zu entkräften – im Gegenteil: Er gab auf sehr aggressive Art kund, dass er mit der Anwesenheit eines Journalisten am wie üblich öffentlichen Prozess absolut nicht einverstanden sei. Er regte sich derart auf, dass er – was sonst nie vorkommt – den Saal verliess und den Hauptteil der Verhandlung nicht mitverfolgte.
Freispruch gefordert
So sprach nur der Anwalt des Mannes. Und der forderte Freisprüche von allen Vorwürfen. Primär, weil in keinem der Fälle erwiesen sei, dass der Angeklagte der Täter sei. Es sei auch nicht klar, welcher der etwa drei in der Umgebung des Elternhauses des Beschuldigten jeweils frei herumlaufenden Hunde verschiedener Besitzer damals nach dem Velofahrer schnappte.
Die angeblich bedrängte Tierärztin sei «wenig glaubhaft», ihre Schilderungen «sehr übertrieben». Der Mann, der keinerlei verbale Drohungen ausgestossen habe, mag tatsächlich «wütend gewesen sein», sagte der Verteidiger, «doch er liess seine Wut nicht an der Veterinärin aus». Deshalb «musste sie sich nie bedroht fühlen».
Drei frühere Strafen widerrufen
Für das Gericht war der Fall dann aber klar: Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie fünf weiteren Gesetzesverstössen. Exakt wie von der Anklage gefordert, wurde eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 80 Franken ausgesprochen. In dieser Strafe im Umfang von 14’400 Franken sind drei widerrufene bedingte Vorstrafen inbegriffen. Zu der Strafe kommen noch eine Busse von 150 Franken sowie mindestens 2400 Franken Verfahrenskosten.
«Der Angeklagte wird das Land baldmöglichst verlassen,
weil er die Nase voll hat vom Schweizer Rechtsstaat.»
Der Verteidiger
«Dieses Urteil ist eine Riesenschweinerei!» schrie der Mann das Gericht an. Er gebärdete sich in der Folge derart, dass ihn weder sein Verteidiger noch die Richterin beruhigen konnten; an eine Urteilsbegründung war nicht mehr zu denken. Unter den Augen der deshalb alarmierten Polizei verliess er dann den Saal.
Obwohl mit dem Urteil absolut nicht einverstanden, wird es der 47-Jährige nicht weiterziehen, wie er als Letztes vor seinem lautstarken Abgang noch sagte. Begleichen wird er die Strafe wohl aber kaum, denn der Mann «wird baldmöglichst das Land verlassen, weil er die Nase voll hat vom Schweizer Rechtsstaat», wie sein Anwalt erklärte.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ . (ehi)
