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Blaulicht

Sie nutzten das Kinderzimmer als Bordell

Das Gericht hat eine Frau aus dem Tösstal zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten verurteilt, weil sie die Prostitution förderte. Die Beschuldigte stellte sich an der Verhandlung als Wohltäterin dar.

Am Anfang der schwersten Straftat standen die Sommerferien 2019. Eine damals gut 30-jährige Frau aus Osteuropa, die in der Schweiz als Prostituierte arbeitete, verreiste mit ihren vier Kindern in ihr Heimatland.

Dort lernte sie eine rund 20-Jährige kennen, die zusammen mit ihrem Freund in ärmlichen Verhältnissen lebte. Die beiden hatten kaum Geld, in ihrer Wohnung gab es weder fliessend Wasser noch Strom.

Die ältere Frau bezahlte gemeinsame Nachtessen. Schon bald kam das Gespräch auf die Prostitution. Die jüngere Frau reiste schliesslich mit in die Schweiz und schaffte während rund sechs Wochen an. Als Arbeitsort diente die Wohnung der älteren Frau im Tösstal. Je nachdem hatten die Frauen mit ihren Freiern im Wohnzimmer oder im Kinderzimmer Sex. Derweil hielten sich die Kinder im anderen Zimmer oder draussen auf.

Die Sache flog auf, nachdem ein verdeckter Ermittler aufgrund eines einschlägigen Inserats im Internet einen Sex-Termin vereinbart hatte. Die gut 30-Jährige stand am Dienstag vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Sie habe mit ihrem Verhalten die Prostitution gefördert, lautete der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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