Liebesbetrügerin und Komplize schwatzten Oberländer Bauern Hunderttausende ab
«Sie wickelten ihn um den Finger», und wäre die ganze Sache nicht aufgeflogen, «hätten sie weitergemacht, bis nichts mehr zu holen ist». Die Personen, welche eine Staatsanwältin am Bezirksgericht Uster vor ein paar Tagen mit «sie» bezeichnete, sind ein heute 39-jähriger Kameruner und eine 32-jährige Schweizerin mit kamerunischen Wurzeln. Als Paar hätten sie mit einer «Einlull-Taktik», planmässigem Vorgehen, Druck, Lügen, Skrupellosigkeit und angeblicher Magie einen Landwirt aus der Region ausgenommen.
Bei Partnersuche in Fall getreten
In einer umfangreichen Anklage wird geschildert, wie das Duo innerhalb von nicht einmal vier Monaten im Jahr 2019 an insgesamt 395‘000 Franken des Bauern gekommen sein soll. Der Betrag entspricht einem grossen Teil des Vermögens des Mannes.
Die Kurzfassung der tragischen Geschichte: Der Bauer meldete sich auf ein Partnersuchinserat der Frau, diese kam kurz darauf auf dem Hof vorbei, und es gelang ihr in den folgenden Tagen schnell, ein sehr gutes Verhältnis aufzubauen. Das sei auch exakt das Ziel der Frau gewesen, heisst es in der Anklage: Das Inserat sei in der Absicht geschaltet worden, «möglichst viele Männer mittleren Alters aus der Landwirtschaft – von denen bekanntlich viele alleine und vermögend sind – kennenzulernen, deren Vertrauen zu erschleichen und sich finanzieren zu lassen».
Wash-wash-Trick angewendet
Später erschien die Frau zusammen mit dem Kameruner, einem angeblichen Bekannten und bedeutenden Geschäftsmann aus Afrika, beim Landwirt. Der Gast führte dem Bauern dann den sogenannten Wash-wash-Trick vor. Dabei könne man, behaupten die Anwender dieser Methode, Bargeld und normales Papier durch eine Waschung in einer «Geheimflüssigkeit» und zwei, drei zaubereiähnliche weitere Massnahmen in noch mehr Geld verwandeln.
Obwohl anfänglich skeptisch, übergab der Landwirt dem Paar schliesslich mehrfach bündelweise Bargeld für den – natürlich nicht den versprochenen Erfolg liefernden – Trick. Und auch den vorgetäuschten Kauf von Nachschub am sehr teuren «Geheimmittel» sowie weitere Aktivitäten, unter anderem eine angeblich nötige Bestechung von Behördenmitgliedern in Afrika, finanzierte der Mann.
«Bald häsch s ganze ersparte wieder.»
Nachricht der Betrügerin an den Bauern
Die Frau hatte den von ihr geblendeten Bauern voll im Griff, gab sich wie eine liebende Vertraute. So schrieb sie ihm laut Anklage nach einer der Geldübergaben unter anderem: «Hoi min Schatz. Mach dr kei Sorge bald häsch s ganze ersparte wieder. Es chunnt alles guet.»
Einsamer Bauer als ideales Opfer
Doch gut kam es für den Bauern nicht – er wartet noch heute auf die 395‘000 Franken. «Ich war genau das richtige Opfer für diese Tricks», sagte der 61-Jährige am Prozess. Seit Jahren extrem einsam – «ich habe manchmal tageweise kein einziges Wort mit jemandem geredet» – und von frühmorgens bis spätabends mit Arbeit auf dem Hof absorbiert, hört er kaum je Nachrichten. Und deshalb waren ihm Tricks wie die Wash-wash-Methode, vor welcher die Polizei seit Jahren warnt, auch absolut unbekannt.
«Ich lebe in meiner kleinen Welt, und das wurde mit zum Verhängnis», musste er nach dem Verschwinden des Geldes konstatieren. Dennoch hat er weiterhin Kontakt zu der Frau, die er aus Mitleid unterstützt.
Komplize ist einschlägig vorbestraft
Für die Staatsanwältin ist die Frau «eine typische Liebesbetrügerin». Also eine Frau, die einem Mann vorspielt, ihn zu lieben, aber nur an seinem Konto interessiert ist. Die Angeklagte und ihr Komplize seien vermutlich ein Liebespaar, was die beiden jedoch in Abrede stellen.
Wegen gewerbsmässigem Betrug forderte die Staatsanwältin für die Frau eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Ihr Helfer, der mehrfach vorbestrafte «Geldvermehrer», solle für vier Jahre ins Gefängnis und anschliessend des Landes verwiesen werden.
«Ein starkes Opfer-Mitverschulden»
Ein Verteidiger zur Rolle des Bauern
Die Verteidiger verlangten einen Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit, welche das Paar bereits in Haft verbrachte. Alle Kontakte zur Frau seien ja vom Bauern aus erfolgt, sagte der Anwalt der Frau. Offenbar liege hier eine Freundschaft vor, und da würden ja Betrugsvorwürfe gar keinen Sinn machen.
Der Anwalt des Mannes rügte diverse Mängel in der Strafuntersuchung, die alleine schon «zu einem Freispruch führen müssten». Vor allem aber habe sein Mandant mit dem Verschwinden der 395’000 Franken nichts zu tun. Zwar sei der Mann tatsächlich auch wegen Wash-wash-Betrugs vorbestraft, doch in diesem Fall seien es ein oder mehrere andere Männer und mindestens eine Frau gewesen, welche zugeschlagen hätten. Für den Anwalt gibt es klare Hinweise, dass die Täter zu einer afrikanischen Betrügergruppe gehören, welche die beiden Angeklagten «instrumentalisiert haben».
Und letztlich gebe es im vorliegenden Fall «ein starkes Opfer-Mitverschulden». Sprich: Der Bauer habe auch infolge seines «leichtfertigen Verhaltens» das Geld verloren.
Landesverweis ausgesprochen
Für das Gericht war der Fall hingegen klar. Es gebe «keine Zweifel», dass es sich bei den zwei Angeklagten um die Täter handle. Auch, weil das Opfer als sehr glaubwürdig eingestuft wurde. Oder anders gesagt: «Es ist für das Gericht nicht vorstellbar, dass der Bauer eine solche Geschichte erfinden würde, nur weil er Geld verloren hat.»
Entsprechend wurden beide wegen gewerbsmässigem Betrug verurteilt. Die Frau fasste eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Ihr Komplize, der seit Herbst 2020 inhaftiert ist, erhielt eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren, danach tritt ein zehn Jahre dauernder Landesverweis in Kraft.
Dazu verpflichtet, Geld zurückzuzahlen
Das Duo sei einerseits mit «recht grosser Rafinesse» vorgegangen, sagte der vorsitzende Richter. Andererseits habe der Bauer den beiden «die Sache relativ einfach gemacht».
Wie dem auch sei: Das Paar wurde verpflichtet, dem Mann die 395‘000 Franken zurückzuzahlen. Dass der Eigentümer sein Geld je wieder erhält, dürfte allerdings ein frommer Wunsch bleiben, muss doch der Kameruner nach seiner Haft eh die Schweiz verlassen, und seine Komplizin lebt laut eigenen Angaben von der Sozialhilfe, anderen Unterstützungsgeldern und gelegentlichen «Schenkungen von Männern». – Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
