Mit einem Gutsch Benzin ein schlecht brennendes Feuer anfachen; auf einem zugefrorenen, aber gesperrten See Eislaufen gehen; auf einen anfahrenden Zug aufspringen: Es gibt Dinge, die man generell nie machen sollte, weil sie fast mit Garantie übel enden. In diese Kategorie gehört sicher auch, an einem Gericht, vor mehreren Zeugen mit juristischer Ausbildung, eine Straftat zu begehen.
«Ich bringe dich um, du dumme Schlampe»
Ankündigung des Angeklagten gegenüber einer Frau
Genau das hat jedoch ein Kosovare aus der Region getan. Im Frühling dieses Jahres war der 48-Jährige im Rahmen eines Ausweisungsverfahrens aus seiner Wohnung vom Bezirksgericht Pfäffikon vorgeladen worden. Ihm gegenüber in der Verhandlung stand eine Frau, die Tochter des Vermieters.
Während des Prozesses – also vor dem versammelten Gericht – nannte der Mann die Frau mehrfach «Schlampe», «Hure» und «Nute». Und gleich noch einen Zacken härter soll es in der Verhandlungspause weitergegangen sein, wie eine später zum Vorfall erstellte Anklageschrift festhält: «Vor dem Gerichtssaal sagte der Beschuldigte zur Geschädigten, ‹Ich bringe dich um, du dumme Schlampe›». Und während er diese Ankündigung aussprach, sei er mit dem Zeigefinger über seinen Hals gefahren; eine Bewegung, die weltweit «ich schneide dir den Hals durch» bedeutet.
Kein Erfolg mit Gegenanzeige

