AHV-Bezüger hatte Zehntausende Kinderpornos heruntergeladen
Aufgrund einer Software, welche die wiederholte Eingabe bestimmter Suchbegriffe wie «Girl and Sex» oder «Pistole kaufen» im Internet registriert, kann die Schweizer Bundeskriminalpolizei Menschen eruieren, welche das Web für Verbotenes missbrauchen. Genau dieses Programm führte auch auf die Spur eines Zürcher Oberländers. Er schien sich speziell für Kinderpornos zu interessieren.
Sexszenen und Gewaltdarstellungen
Anfang dieses Jahres erhielt der Mann deshalb Besuch von der Polizei – und die staunte: denn bei einer Hausdurchsuchung stiess sie auf Unmengen von Datenmaterial.
Die Auswertung ergab, dass der Oberländer exakt 62‘957 Fotos und 3128 Filme mit Kindersexszenen heruntergeladen hatte. Dazu kamen über 500 gleichgelagerte Zeichnungen und Animationen.
Ergänzt wurde diese Sammlung durch mehr als 300 Fotos und Filme mit Gewaltdarstellungen unter Erwachsenen, zum Beispiel das Durchstechen eines Geschlechtsteils mit einem Nagel. Ferner fand man gegen 500 Bilddokumente, die sexuelle Handlungen mit Tieren zeigten.
Dateien anderen Interessierten zugänglich gemacht
Das allesamt verbotene Material hatte der Mann innerhalb etwa eines Jahres heruntergeladen – das heisst, rein rechnerisch kopierte er im Schnitt pro Tag 180 Dateien, die er unter anderem auf mehreren externen Festplatten speicherte. Da er die Dateien über ein spezielles Programm und Netzwerk herunterlud, machte er sie nicht nur sich selbst zugänglich, sondern auch «einer unbestimmten Anzahl von Drittpersonen», wie es in einer später erstellten Anklageschrift heisst, aus der auch die obigen Details stammen.
Computer werden vernichtet
Weshalb er sich derart viele Kinderpornos beschaffte, das kann sich der voll geständige, verheiratete 67-Jährige bis heute «nüd würkli» erklären, wie er vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil sagte, wo er sich verantworten musste. Und da es ein Prozess im abgekürzten Verfahren war, musste sich der Beschuldigte auch nicht weiter äussern.
Das Gericht bestätigte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: Schuldspruch wegen mehrfacher harter Pornografie und mehrfacher Gewaltdarstellung. Ausgefällt wurde einen bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Zudem hat der AHV-Empfänger die Verfahrenskosten von über 6000 Franken zu tragen. Die bei ihm beschlagnahmten Computer und Festplatten mit dem illegalen Material drauf werden vernichtet.
Beeindruckt vom Strafverfahren
Der Oberländer zeigte sich am Schluss des Prozesses recht reuig, ein Rückfall scheint eher unwahrscheinlich. Denn was er während des Strafverfahrens gegen ihn durchmachen musste, das sei sehr einschneidend gewesen, «das will ich nicht noch einmal erleben». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hier gibt es Hilfe
Wer sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt und etwas dagegen tun möchte, für den gibt es seit dem Sommer 2021 auch in der Schweiz das in Deutschland schon seit mehreren Jahren laufende, staatlich unterstützte Programm «Kein Täter werden». Über die Website www.kein-taeter-werden.ch finden Betroffene Zugang zu einem kostenlosen Behandlungsangebot. Ferner können sie – aber auch ihre Angehörigen und andere Interessierte – dort Informationen zum Thema abrufen. (ehi)
