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Blaulicht

Massnahme-Gegner: Vorschriften missachten, aber nicht dafür geradestehen

Zum zweiten Mal innert kurzer Zeit hat ein Gegner der Covid-Schutzmassnahmen eine Gerichtsverhandlung platzen lassen. Nützen tut’s allerdings nichts – im Gegenteil: Die Sache wird für ihn nun noch teurer.

Eine grosse Klappe und eine pseudokritische Einstellung, aber nichts dahinter? Das ist die Frage, die sich stellt, wenn man das Verhalten von Gegnerinnen und Gegnern der Covid-Schutzmassnahmen analysiert, mit denen sich die Zürcher Oberländer Gerichte bisher befassen mussten. Denn bereits zum zweiten Mal hintereinander ist nun ein Prozess gegen Massnahmeverweigerer geplatzt – weil eben die Verweigerer  zum notabene von ihnen ausdrücklich verlangten Prozess unentschuldigt nicht erschienen.

Ohne Maske Lebensmittel verkauft

So wartete man vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Hinwil vergeblich auf eine Wetzikerin. Die 44-Jährige war mit der Bahn ohne vorgeschriebene Schutzmaske unterwegs und hatte sich nach Aufforderung durch die Bahnpolizei geweigert, den Zug zu verlassen.

Am Montag dann wiederholte sich dasselbe Spiel am selben Ort. Vorgeladen war ein 36-Jähriger. Er hatte seinen Fastfood-Laden im Bezirk Hinwil ohne Schutzkonzept geführt, die Kontaktdaten seiner Gäste nicht erhoben und – der Klassiker aller Massnahme-Gegner – keine Schutzmaske getragen. Letzteres mit der Begründung, er habe ein Attest, das ihn von der Tragepflicht befreie. Bei diesem Papier handelt es sich um ein offiziell nicht anerkanntes Dokument aus einer privaten Quelle, die in Kreisen der Massnahmegegner bestens bekannt ist.

Nichterscheinen annulliert Einsprache

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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