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Massnahme-Gegner: Vorschriften missachten, aber nicht dafür geradestehen

Zum zweiten Mal innert kurzer Zeit hat ein Gegner der Covid-Schutzmassnahmen eine Gerichtsverhandlung platzen lassen. Nützen tut’s allerdings nichts – im Gegenteil: Die Sache wird für ihn nun noch teurer.

Am Bezirksgericht Hinwil wartete man zweimal vergebens auf Massnahme-Gegner, die zu einem Prozess vorgeladen waren.

(Foto: Gerichte Zürich)

Massnahme-Gegner: Vorschriften missachten, aber nicht dafür geradestehen

Eine grosse Klappe und eine pseudokritische Einstellung, aber nichts dahinter? Das ist die Frage, die sich stellt, wenn man das Verhalten von Gegnerinnen und Gegnern der Covid-Schutzmassnahmen analysiert, mit denen sich die Zürcher Oberländer Gerichte bisher befassen mussten. Denn bereits zum zweiten Mal hintereinander ist nun ein Prozess gegen Massnahmeverweigerer geplatzt – weil eben die Verweigerer  zum notabene von ihnen ausdrücklich verlangten Prozess unentschuldigt nicht erschienen.

Ohne Maske Lebensmittel verkauft

So wartete man vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Hinwil vergeblich auf eine Wetzikerin. Die 44-Jährige war mit der Bahn ohne vorgeschriebene Schutzmaske unterwegs und hatte sich nach Aufforderung durch die Bahnpolizei geweigert, den Zug zu verlassen.

Am Montag dann wiederholte sich dasselbe Spiel am selben Ort. Vorgeladen war ein 36-Jähriger. Er hatte seinen Fastfood-Laden im Bezirk Hinwil ohne Schutzkonzept geführt, die Kontaktdaten seiner Gäste nicht erhoben und – der Klassiker aller Massnahme-Gegner – keine Schutzmaske getragen. Letzteres mit der Begründung, er habe ein Attest, das ihn von der Tragepflicht befreie. Bei diesem Papier handelt es sich um ein offiziell nicht anerkanntes Dokument aus einer privaten Quelle, die in Kreisen der Massnahmegegner bestens bekannt ist.

Nichterscheinen annulliert Einsprache

Sowohl die Frau wie der Mann waren vom Statthalteramt verurteilt worden. Beide anerkannten den Entscheid jedoch nicht und zogen ihn mittels Einsprache ans Gericht weiter – wo sie dann aber eben nicht aufkreuzten.

Eine Taktik, die sich in keiner Weise lohnte: Die Schuldsprüche gegen die Frau wie jetzt auch gegen den Mann wurden durch das Nichterscheinen der Beschuldigten rechtskräftig.

500 Franken Mehrkosten

Das heisst, der Mann muss eine Busse von 1000 Franken wegen Übertretungen von drei Artikeln der Covid-19-Verordnung bezahlen. Dazu kommen 550 Franken Gebühren des Statthalters. Und neu noch 500 Franken für den Aufwand des Gerichts, das er im Regen stehen liess. Total also 2050 Franken.

Die Frau war wegen ihres Verhaltens auf Kosten von 300 Franken gekommen. Dadurch, dass sie dann auch nicht vor Gericht erschien, dürfte sich dieser Betrag nun etwa verdoppeln.

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