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Kosovare drohen Haft und Landesverweis

Nach dem Willen des Bezirksgerichts Hinwil soll ein Oberländer Autotuner für fast ein Jahr hinter Gitter. Der junge Mann hatte mehrfach in schwerer Weise das Gesetz übertreten, unter anderem mit einem Angriff auf einen betagten Taxifahrer.

Mit einem Mercedes der Oberklasse an einem illegalen Rennen teilgenommen: eine der Taten des angeklagten Tuners.

(Symbolfoto: PIxabay)

Kosovare drohen Haft und Landesverweis

Autotuner betonen immer wieder, dass all die technischen Änderungen, die sie bei den vierrädrigen Lieblingen ihrer Kunden vornehmen, legal seien. Polizeikontrollen beweisen dann regelmässig das Gegenteil, und ein Fall, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil verhandelt wurde zeigt, dass mindestens eine der Grössen der regionalen Tuningszene das Fremdwort «Legalität» offenbar wirklich nicht verstanden hat.

75-Jährigen niedergeschlagen

Angeklagt waren nämlich elf Taten, die der heute 32-jährige Kosovare zwischen 2014 und 2020 verübt haben soll. Schwerwiegendster Vorwurf: Der Mann habe spätnachts in einer Wetziker Bar im Lauf eines Streits dem Chauffeur eines Behindertentaxis, der gerade einen Fahrgast abholen wollte, von hinten zweimal einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt. Der 75-jährige Chauffeur erlitt dabei erhebliche Verletzungen, unter anderem einen doppelten Kieferbruch.

Ein weiterer Fall, der nach Ansicht des Staatsanwalts hätte lebensgefährlich enden können, ereignete sich auf der Autobahn in Uster. Dort lieferten sich der Mann um die Mittagszeit in seinem Mercedes der Oberklasse ein Rennen gegen einen Corvette-Fahrer. Dabei beschleunigte der Kosovare auf ein Spitzentempo von über 190 km/h.

Getrickst bei finanziellen Angelegenheiten

Nebst weiteren Taten wie dem Fahren eines Autos mit mehr als 20 verbotenen technischen Änderungen ging es zudem zweimal um ein betrügerisches Verhalten. So hatte der Mann einen Verkehrsunfall verursacht und sich dabei eine leichte Wirbelsäulenverletzung zugezogen. Ein Arzt schrieb ihn dann zu 100 Prozent arbeitsunfähig, und die Versicherung überwies Taggelder – im Unwissen, dass der Mann trotzdem arbeitete.

In eine ähnliche Richtung ging es auch bei der Gründung seiner Firma. Dort setzte er laut Anklage seine Partnerin «als Strohfrau» ein, und das Firmenstammkapital wurde nur Tage nach der Einzahlung bereits wieder aus dem Unternehmen genommen.

«Das war eine dumme Aktion, für die es
keine Entschuldigung gibt.»

Der Angeklagte zum Autorennen

Der Mann war voll geständig. Zum Hauptvorwurf betonte er jedoch, «ich bin sicher kein Gewalttäter!». Dass er im Streit mit dem Taxichauffeur, der sich «wie eine Furie» benommen habe, zugeschlagen habe, das sei einfach ein Reflex gewesen, nachdem der Chauffeur zuerst ihn geschlagen habe. Das Rennen auf der Autobahn, «das war eine dumme Aktion, für die es keine Entschuldigung gibt».

In seinen Erklärungen vor Gericht, in denen er auch freimütig einige Lügen in früheren Einvernahmen zugab, vermittelt der Mann den Eindruck, dass er den Grossteil der Beschuldigungen als nicht so bedeutend ansieht. Hingegen betonte er mehrfach, wie sehr ihm das erfolgreiche Gedeihen seiner Tuningfirma am Herz liegt – eine Firma, für die er zeitweise Tag und Nacht arbeite, und die er gründete, weil «mir seit der Lehre schöne Autos gefielen» und er sich mit dieser Tätigkeit auch «schnelles Geld» versprach.

Während Strafverfahren wieder delinquiert

Der Staatsanwalt sah die Sache nicht so locker. Der Kosovare zeichne sich durch «ausgeprägte Unbelehrbarkeit» aus, da er noch während des Strafverfahrens erneut delinquiert habe. Er verlangte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und eine Busse von 600 Franken. Zudem sei der Mann sieben Jahre des Landes zu verweisen.

«Nur eine Verkettung unglücklicher Umstände»
Der Verteidiger zu den diversen Taten

Der Verteidiger verlangte in drei der Hauptfälle Freisprüche. Vor allem liege beim Streit mit dem Taxifahrer nicht die eingeklagte versuchte schwere Körperverletzung vor, sondern nur eine leichte Körperverletzung. Die Auseinandersetzung damals «ist einfach eskaliert», auch wegen des Chauffeurs, der sich aggressiv benommen habe. Es sei eine milde, bedingte Strafe von maximal 20 Monaten auszufällen und sicher kein Landesverweis.

Der Anwalt sagte, «der Beschuldigte ist kein schlechter Mensch». Dass der Mann mehrfach massiv das Gesetz missachtete, das sei nicht auf kriminelle Energie zurückzuführen, sondern «nur auf eine Verkettung unglücklicher Umstände».

Landesverweisung ausgesprochen

Das Gericht fand keinen Grund für Freisprüche: zwar wurde das Verfahren in Bezug auf einen kleinen Teil der Vorwürfe eingestellt, doch in den Hauptpunkten wie der versuchten schweren Körperverletzung und dem Rennen auf der Autobahn und allen weiteren Punkten gab es einen Schuldspruch.

Beim Strafmass ging man gemäss dem noch unbegründeten schriftlichen Urteil unter den Antrag der Anklage. So beträgt die ausgefällte Freiheitsstrafe zwei Jahre und zehn Monate, wobei zehn Monate abzusitzen sind und der Rest auf Bewährung erlassen wird. Ebenfalls nur bedingt ausgesprochen wurde eine Geldstrafe im Umfang von über 23’000 Franken.

All diese Sanktionen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von mehr als 16’000 Franken dürften den Mann aber weniger berühren als ein weiterer Teil des Urteils: Der Kosovare, der seit jüngster Kindheit in der Schweiz lebt, wird für sechs Jahre des Landes verwiesen. Vermutlich primär deshalb hat er denn auch bereits Berufung gegen den Entscheid eingelegt.

Auch Partnerin bestraft

Deutlich glimpflicher kam seine mitangeklagte Lebenspartnerin davon. Die Kosovarin hatte bei den verbotenen Tricksereien bei der Geschäftsgründung geholfen, zu diesen Vorwürfen jedoch sowohl bei der Einvernahme beim Staatsanwalt wie vor Gericht jede Aussage verweigert. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken – die Anklage hatte ein Mehrfaches davon gefordert. Auch das Urteil gegen die Frau ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ (ehi)

                     

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