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Blaulicht

Massnahmen-Gegnerinnen müssen tief ins Portemonnaie greifen

Sie sind gegen die Corona-Schutzmassnahmen und zeigen dies auch, übertreten dabei aber Gesetze. Das kostet zwei Oberländerinnen nun mehrere hundert Franken.

In der Region sind in jüngster Zeit gleich zweimal im Zusammenhang mit Corona Urteile gefällt worden, deren Strafmass manch einen staunen lassen dürfte. Urteile, die auch zeigen, dass wer Widerstand gegen behördlich angeordnete Schutzmassnahmen leistet, nicht auf Milde oder gar Zustimmung der Justiz hoffen sollte.

Vergleich mit NS-Diktatur

Beide Fälle ereigneten sich im Oktober 2020. Damals hatte sich ein Mann auf der Facebook-Seite des Bundesamtes für Gesundheit für Sanktionen gegen Menschen ausgesprochen, welche die staatliche Corona-Strategie torpedieren.

Eine damals 38-Jährige aus Egg antwortete wie folgt auf den Kommentar: «Wieso nur Sanktionen? Wie auf den Filippinen – grad den ‹Fehlverhalten› erschiessen, egal ob er Atest hat … Wäre es genug abschreckend Herr XY? Welcomme im Jahr 1933.»

Mit dem Stichwort  Philippinen spielte sie auf den dortigen Präsidenten Rodrigo Duterte an, der die Tötung von Kriminellen, vor allem Drogenhändlern, ohne vorherigen langen Prozess befürwortet, wobei schon viele Unschuldige erschossen wurden. Die Jahreszahl 1933 bezieht sich auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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