Massnahmen-Gegnerinnen müssen tief ins Portemonnaie greifen
In der Region sind in jüngster Zeit gleich zweimal im Zusammenhang mit Corona Urteile gefällt worden, deren Strafmass manch einen staunen lassen dürfte. Urteile, die auch zeigen, dass wer Widerstand gegen behördlich angeordnete Schutzmassnahmen leistet, nicht auf Milde oder gar Zustimmung der Justiz hoffen sollte.
Vergleich mit NS-Diktatur
Beide Fälle ereigneten sich im Oktober 2020. Damals hatte sich ein Mann auf der Facebook-Seite des Bundesamtes für Gesundheit für Sanktionen gegen Menschen ausgesprochen, welche die staatliche Corona-Strategie torpedieren.
Eine damals 38-Jährige aus Egg antwortete wie folgt auf den Kommentar: «Wieso nur Sanktionen? Wie auf den Filippinen – grad den ‹Fehlverhalten› erschiessen, egal ob er Atest hat … Wäre es genug abschreckend Herr XY? Welcomme im Jahr 1933.»
Mit dem Stichwort Philippinen spielte sie auf den dortigen Präsidenten Rodrigo Duterte an, der die Tötung von Kriminellen, vor allem Drogenhändlern, ohne vorherigen langen Prozess befürwortet, wobei schon viele Unschuldige erschossen wurden. Die Jahreszahl 1933 bezieht sich auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler.
800 Franken alleine Verfahrenskosten
Mit diesen Vergleichen hat die Frau nach Überzeugung der regionalen Staatsanwaltschaft klar eine Linie überschritten. Denn der Eintrag der Eggerin auf der Facebookseite «war dazu geeignet», den Ruf des Kommentators zu schädigen, wie es in einem Strafbefehl heisst.
Die Frau wurde deshalb der üblen Nachrede schuldig gesprochen. Die dabei ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 800 Franken dürfte sie nicht gross stören – im Gegensatz zu einer zusätzlich gefällten Busse von 300 Franken. Zu diesem Betrag kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten, macht total also Kosten von 1100 Franken für einen Facebook-Eintrag.
Ohne Maske im Zug
Der zweite Fall betrifft ebenfalls eine Frau. Die Wetzikerin war ohne die vorgeschriebene Schutzmaske mit der Bahn unterwegs. Im Aatal forderte die Bahnpolizei die 44-Jährige deshalb auf, den Zug bei der nächsten Station, in Uster, zu verlassen. Doch die Frau «weigerte sich», hält ein Strafbefehl die damalige Situation fest.
Auch sie wurde deshalb verurteilt, und zwar vom Statthalteramt des Bezirkes Hinwil – nicht unter dem sonst üblichen Titel der Missachtung der Covid-Verordnung, sondern wegen einer Übertretung des «Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr ».
Das Nichtbefolgen der Anweisung der Bahnpolizei zog eine Busse von 150 Franken nach sich. Weitere 150 Franken wurden für Verfahrenskosten in Rechnung gestellt.
Nicht zum Prozess erschienen
Die Frau war mit dem Entscheid nicht einverstanden und legte eine Einsprache ein – weshalb, das sagte sie in einer Einvernahme beim Statthalter jedoch nicht. So war man dann gespannt auf ihre Erklärung vor der nächsten Instanz, einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil.
Dort wartete man aber am Prozesstermin vor ein paar Tagen vergeblich auf die Wetzikerin. Weil sie unentschuldigt nicht erschien, gilt die Einsprache nun als zurückgezogen, und das Statthalter-Urteil dürfte rechtskräftig werden. Allerdings nicht ganz in seiner bekannten Form, denn zu den bisherigen Kosten von insgesamt 300 Franken kommen neu noch ein paar hundert Franken Gebühren des Gerichtes hinzu.
