Wer jemanden übers Telefon konkret bedroht, beschimpft oder beleidigt, der kann bestraft werden. Dasselbe gilt jedoch auch, wenn man seine Opfer einfach anonym anruft und belästigt.
Das musste eine Kosovarin aus dem Bezirk Uster erfahren. Sie wurde von der regionalen Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl wegen des Tatbestands des «Missbrauchs einer Fernmeldeanlage» verurteilt. Die Strafe: eine Busse von 500 Franken. Dazu kommen noch 520 Franken Verfahrenskosten. Zu zahlen sind also insgesamt 1020 Franken.
Eine schlimme Nachricht befürchtet
Die 25-Jährige hatte Anfang Jahr zusammen mit einer anderen Frau eine Bekannte dieser Frau angerufen. Und zwar mitten in der Nacht, exakt zwischen 2.19 und 2.39 Uhr. In dieser Zeit führte sie von ihrem Handy aus vier Telefonate mit einer Dauer zwischen 3 und 31 Sekunden.
Der erste Anruf war vom Opfer nicht entgegengenommen worden, da es laut Strafbefehl «durch diese Störung erst aus dem Schlaf erwachte». Den zweiten Anruf nahm die nun wache Frau dann aber entgegen – «in der Annahme, dass etwas Schlimmes passiert sein müsse». Sie fragte denn auch, was los sei, erhielt aber keinerlei Antwort. Oder wie es im Strafbefehl formuliert wird: «auch auf wiederholte Nachfrage der Geschädigten» habe sich die Anruferin nicht zu erkennen gegeben.

