Kameras sind heute allgegenwärtig – und damit auch die immer grössere Gefahr, dass dabei Dinge aufgenommen werden, welche nicht hätten aufgenommen werden dürfen. Dies vor allem, weil es sich bei den Filmern oft um Privatpersonen handelt, die sich vor dem Kameraeinsatz wenig Gedanken darüber machen, ob es da wohl rechtliche Vorschriften zu beachten gibt oder man gar irgendeine Bewilligung braucht.
Überwachungskameras am Haus
Genau das trifft jedoch auf den Zürcher Oberländer, der vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Hinwil stand, nicht zu. Der heute 57-Jährige hatte sich nämlich umfassend informiert, bevor er zwei Überwachungskameras an seinem Teil eines Doppeleinfamilienhauses im Tösstal montierte. Zudem war das System, das ihn vor ungebetenen Besuchern schützen sollte, dank mehrerer technischer Vorkehrungen so konzipiert, dass auch datenschutzrechtlich kaum etwas zu bemängeln gewesen wäre.
Wegen fehlender Bewilligung bestraft
Dennoch fand eine seiner Nachbarinnen, dass hier eine illegale Sache vonstatten gehe – und die anschliessend eingeschaltete Staatsanwaltschaft gab der 56-jährigen Frau Recht. Der Mann habe im Frühjahr 2020 über etwa drei Monate hinweg ohne Bewilligung «einen Teil des Grundstücks der Geschädigten» gefilmt. Er wurde deshalb per Strafbefehl wegen einer «Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte» zu einer bedingten Geldstrafe von 800 Franken verurteilt.

