Als der Staat im Frühjahr 2020 den Schweizer Unternehmen offerierte, mit einem ohne grosse Formalitäten zu beziehenden Kredit ihre Firma durch die wirtschaftlich extrem einschneidende Corona-Pandemie zu bringen, lockte das auch eine Reihe unseriöser Geschäftsleute an: Alleine im Kanton Zürich gehen die Behörden in diesem Zusammenhang von mehreren Dutzend Betrugsfällen aus. Nun liegt eines der ersten rechtskräftigen Urteile zu genau einer solchen Tat aus dem Zürcher Oberland vor.
Dreifach zu hohe Zahl genannt
Der Geschäftsführer und Gesellschafter einer kleinen Glattaler Firma aus dem Baubereich hatte im März 2020 bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) den Vertrag für einen Covid-19-Kredit unterschrieben. Ein Vertrag, der jedoch auf falschen Angaben zur finanziellen Situation der Firma beruhte, wie in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft aufgezeigt wird.
So hatte der Mann bei seinem Kreditgesuch im Feld «geschätzter Umsatz» 500'000 Franken eingesetzt und das Feld «definitiver Umsatzerlös» einfach leer gelassen. Das, obwohl ihm laut Strafbefehl sehr wohl bekannt war, welchen Umsatz sein Unternehmen 2019 gemacht hatte – nämlich 150'000 Franken. Mit der Nennung eines Umsatzes von einer halben Million hatte er also eine Schätzung abgegeben, die «um das Dreifache zu hoch war».
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