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Unternehmer erschwindelt sich mit falscher Umsatzzahl einen Covid-Kredit

Der Chef einer Glattaler Firma ist zu einer hohen bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich einen Covid-19-Kredit auszahlen lassen, der ihm aufgrund eines erlogenen Bilanzwerts gar nicht zugestanden wäre.

Die ZKB gewährte einem Glattaler ein Covid-Darlehen – dass es auf irreführenden Angaben beruhte, realisierte man erst später.

Symbolfoto: Zürcher Kantonalbank

Unternehmer erschwindelt sich mit falscher Umsatzzahl einen Covid-Kredit

Als der Staat im Frühjahr 2020 den Schweizer Unternehmen offerierte, mit einem ohne grosse Formalitäten zu beziehenden Kredit ihre Firma durch die wirtschaftlich extrem einschneidende Corona-Pandemie zu bringen, lockte das auch eine Reihe unseriöser Geschäftsleute an: Alleine im Kanton Zürich gehen die Behörden in diesem Zusammenhang von mehreren Dutzend Betrugsfällen aus. Nun liegt eines der ersten rechtskräftigen Urteile zu genau einer solchen Tat aus dem Zürcher Oberland vor.

Dreifach zu hohe Zahl genannt

Der Geschäftsführer und Gesellschafter einer kleinen Glattaler Firma aus dem Baubereich hatte im März 2020 bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) den Vertrag für einen Covid-19-Kredit unterschrieben. Ein Vertrag, der jedoch auf falschen Angaben zur finanziellen Situation der Firma beruhte, wie in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft aufgezeigt wird.

So hatte der Mann bei seinem Kreditgesuch im Feld «geschätzter Umsatz» 500’000 Franken eingesetzt und das Feld «definitiver Umsatzerlös» einfach leer gelassen. Das, obwohl ihm laut Strafbefehl sehr wohl bekannt war, welchen Umsatz sein Unternehmen 2019 gemacht hatte – nämlich 150’000 Franken. Mit der Nennung eines Umsatzes von einer halben Million hatte er also eine Schätzung abgegeben, die «um das Dreifache zu hoch war».

Geld sofort erhalten

Dieses Täuschungsmanöver gegenüber der ZKB nahm er vor, «weil er wusste, dass er nur zehn Prozent des Umsatzerlöses als Kredit erhältlich machen konnte», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Und da der Unternehmer 50’000 Franken wollte, nannte er eben als Umsatz 500’000 Franken.

Der Plan ging auf: Schon einen Tag später hatte der Mann die 50’000 von der Bank erhalten.

«Die Möglichkeit der Kreditrückzahlung war äusserst gering.»
Staatsanwaltschaft zur finanziellen Lage der Darlehensnehmerin

Doch danach lief es nicht mehr so rund. «Aufgrund der ungünstigen finanziellen Situation» der Firma sei dem Geschäftsführer von Anfang an klar gewesen, dass «die Möglichkeit der Kreditrückzahlung äusserst gering war», heisst es im Strafbefehl. Und als die ZKB dann den Kredit kündigte, war der Glattaler «denn auch nicht in der Lage, das Darlehen zurückzuerstatten, sodass letztlich die Schweizerische Eidgenossenschaft den Verlust tragen muss». Seit wenigen Tagen ist die Firma gemäss Handelsamtsblatt konkurs.

Bedingte Geldstrafe von über 10’000 Franken

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Geschäftsführer wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Der 51-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken. Da diese Strafe im Umfang von 10’800 Franken bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden, sofern sich der Mann in den nächsten zwei Jahren nichts Neues zuschulden kommen lässt. Zu zahlen sind jedoch eine zusätzlich verhängte Busse von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1000 Franken.

Situation ausgenutzt

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Firmenchef mit «bewusst tatsachenwidrigen» Angaben Geld ertrogen. Dabei habe er ausgenutzt, dass die Banken in der Covid-Lage den Auftrag der Eidgenossenschaft hatten, «in Not geratene Unternehmungen umgehend, unbürokratisch und ohne die sonst üblichen Vorabklärungen über deren Kreditwürdigkeit zu unterstützen». Der Mann konnte deshalb davon ausgehen, dass «die ZKB seine falschen Angaben nicht überprüfen und ohne Vornahme weiterer Abklärungen darauf abstellen würde».

Exemplarischer Fall

Noch gibt es schweizweit erst wenige Urteile zu Covid-Betrügen, sie werden aber in nächster Zeit deutlich zunehmen. Dennoch darf davon ausgegangen werden, dass der hier geschilderte Fall aus der Region höchstwahrscheinlich exemplarisch ist: exemplarisch für die – nachträglich betrachtet – vermutlich doch etwas zu einfache Art, wie Firmen in der akuten Phase der ersten Corona-Welle an schnelles Geld kommen konnten.

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