Schon mehrere Frauen und Männer aus dem Zürcher Oberland sind gebüsst worden, weil sie sich der behördlichen Anordnung zum Maskentragen widersetzt haben. Wer diese Sanktion nicht akzeptiert, kann sie von einem Gericht überprüfen lassen – so, wie es am Mittwochnachmittag erstmals in der Region geschah.
500 Franken Kosten
Vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Uster erschien eine 57-Jährige. Die Deutsche war vom Statthalteramt Uster verurteilt worden, weil sie eines frühen Oktobermorgens 2020 ohne Schutzmaske in der S 14 Richtung Wetzikon unterwegs gewesen war. Der Frau wurden eine Busse von 250 Franken und Verfahrenskosten in gleicher Höhe auferlegt.
Ärztliches Attest nicht gezeigt
Sie habe im Zug keine Maske getragen, weil sie davon aus medizinischen Gründen befreit sei, erklärte die Frau vor Gericht. Ein deutscher Arzt habe ihr ein entsprechendes Attest ausgestellt.

