Abo

Blaulicht

Ohne Maske in S-Bahn unterwegs, gebüsst – und nun freigesprochen

Überraschung im ersten Maskenverweigerungsfall vor einem Oberländer Gericht: Eine 57-Jährige wurde in Uster freigesprochen.

Schon mehrere Frauen und Männer aus dem Zürcher Oberland sind gebüsst worden, weil sie sich der behördlichen Anordnung zum Maskentragen widersetzt haben. Wer diese Sanktion nicht akzeptiert, kann sie von einem Gericht überprüfen lassen – so, wie es am Mittwochnachmittag erstmals in der Region geschah.

500 Franken Kosten

Vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Uster erschien eine 57-Jährige. Die Deutsche war vom Statthalteramt Uster verurteilt worden, weil sie eines frühen Oktobermorgens 2020 ohne Schutzmaske in der S 14 Richtung Wetzikon unterwegs gewesen war. Der Frau wurden eine Busse von 250 Franken und Verfahrenskosten in gleicher Höhe auferlegt.

Ärztliches Attest nicht gezeigt

Sie habe im Zug keine Maske getragen, weil sie davon aus medizinischen Gründen befreit sei, erklärte die Frau vor Gericht. Ein deutscher Arzt habe ihr ein entsprechendes Attest ausgestellt.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.