Ohne Maske in S-Bahn unterwegs, gebüsst – und nun freigesprochen
Schon mehrere Frauen und Männer aus dem Zürcher Oberland sind gebüsst worden, weil sie sich der behördlichen Anordnung zum Maskentragen widersetzt haben. Wer diese Sanktion nicht akzeptiert, kann sie von einem Gericht überprüfen lassen – so, wie es am Mittwochnachmittag erstmals in der Region geschah.
500 Franken Kosten
Vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Uster erschien eine 57-Jährige. Die Deutsche war vom Statthalteramt Uster verurteilt worden, weil sie eines frühen Oktobermorgens 2020 ohne Schutzmaske in der S 14 Richtung Wetzikon unterwegs gewesen war. Der Frau wurden eine Busse von 250 Franken und Verfahrenskosten in gleicher Höhe auferlegt.
Ärztliches Attest nicht gezeigt
Sie habe im Zug keine Maske getragen, weil sie davon aus medizinischen Gründen befreit sei, erklärte die Frau vor Gericht. Ein deutscher Arzt habe ihr ein entsprechendes Attest ausgestellt.
Weshalb sie denn das Attest dem Sicherheitspersonal, das sie in der S-Bahn kontrollierte, nicht gezeigt habe, wollte die Richterin wissen. «Weshalb muss ich das jemanden zeigen, der keine Schweigepflicht hat?», antwortete sie. Auch habe damals das Bundesamt für Gesundheitswesen nur «empfohlen», eine Maske zu tragen, sagte die Frau. «Warum machen die SBB dann aus einem ‹empfohlen› ein Gesetz?». Und überhaupt: Es sei «nicht bewiesen, dass Masken helfen» bei der Covid-Bekämpfung.
Fehlende Strafbestimmung
Das Urteil war dann in zweifacher Hinsicht überraschend: erstens wegen des unerwarteten Freispruchs und zweitens wegen der Begründung. Es sei «ganz klar», dass die Passagiere in einem Zug damals hätten eine Maske tragen und die Angeklagte ihr Attest hätte vorweisen müssen, sagte die Richterin. Doch die zu jener Zeit gültige Covid-Verordnung habe eben «keine Strafbestimmung» beinhaltet. «Somit war die Busse nicht gerechtfertigt.»
Heute wäre das Benehmen der 57-Jährigen in der Bahn jedoch strafbar, betonte die Richterin. Und machte recht deutlich, dass sie kein Verständnis für die Maskenverweigerin hat, die zudem mit einem möglicherweise gefälschten Attest unterwegs ist. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
