Ein Zahnarzttermin mit fast 4000 Franken Zusatzkosten
Musste sie sich Mut antrinken für die bevorstehende Zahnbehandlung oder war der Wein beim Mittagessen einfach unwiderstehlich gut? Wir wissen es nicht.
Bewiesen ist hingegen, dass eine Dübendorferin an einem Julitag vor einem Jahr «sehr grosse Mengen an Alkohol getrunken» hatte. So viel, dass sie einen «Blutalkoholgehalt von mindestens 2,88 Gewichtspromille aufwies». So nachzulesen in einem Strafbefehl, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich erlies. 2,88 Promille: Das ist ein Rauschstadium, das ausgeprägte gesundheitliche Störungen zur Folge hat und bei etlichen Menschen gar zur Bewusstlosigkeit führt.
«Sie hatte keinerlei Kontrolle mehr über ihr Fahrzeug.»
Strafbefehl über Zustand der Autofahrerin
Und derart «blau» setzte sich die Frau am späten Nachmittag also hinters Steuer ihres Autos und fuhr los zum Zahnarzt in Uster. Aufgrund ihres Zustandes hatte sie laut Strafbefehl «keinerlei Kontrolle mehr über ihr Fahrzeug».
Was das konkret heisst, wir anschliessend geschildert. Die Frau fuhr in Schlangenlinie, und das Auto «geriet immer wieder auf die Gegenfahrbahn sowie auf die Busspur». Danach überfuhr die Dübendorferin ein Rotlicht und prallte beinahe in eine Hauswand. Nach «mehreren Beinahe-Streifkollisionen mit entgegenkommenden Fahrzeugen» folgten weitere Schwenker auf die Gegenfahrbahn, sodass Autos auf den Radweg ausweichen mussten, um eine Frontalkollision zu vermeiden. Die gefährliche Fahrt hatte erst ein Ende, als ein Automobilist die Frau bei einem Parkplatz in Fällanden anhalten konnte.
Allein 1576 Franken für Blutalkoholanalyse
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau wegen des recht selten zur Anwendung kommenden Tatbestandes der «Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit». Die 58-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 7200 Franken.
Während diese Strafe nicht bezahlt werden muss, sofern sich die Frau in den nächsten zwei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lässt, hat die Sache dennoch finanzielle Folgen. Zusätzlich wurde nämlich eine Busse von 1200 Franken ausgesprochen. Zu diesem Betrag sind 1000 Franken Verfahrenskosten zu addieren sowie 1576 Franken für Auslagen für die Blutalkoholanalyse. Die Blaufahrt zum Zahnarzt kommt die Dübendorferin also auf 3776 Franken zu stehen.
Im «Ausnahmezustand» am Steuer
Die Frau habe «eine grosse Gefährdung für die übrigen Verkehrsteilnehmer geschaffen», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Urteilbegründung. Denn der Dübendorferin war ja klar, dass sie Alkohol getrunken hatte «und sie kannte dessen bewusstseinstrübende Wirkung».
Die Frau habe sich während der Fahrt in «einem Ausnahmezustand» befunden, wobei «ihre Fähigkeit, das Unrecht ihrer Taten einzusehen, vollständig aufgehoben war». Aber in diesen Zustand der Unzurechnungsfähigkeit habe sie sich eben «wissentlich und willentlich» selbst versetzt.
