Streit mit Playstation-Gerät endete mit Bluttat
Was dazu führte, dass es an jenem Oktobertag 2020 zwischen ihr und ihrem Freund derart «knallte», dass innert Minuten ein heftiger, mit äusserst ungewöhnlichen Mitteln geführter Streit entbrannte, dazu sagte die 22-Jährige Italienerin nichts, die vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil stand. In der Anklageschrift wird jedoch genau geschildert, was damals in der gemeinsamen Wohnung in Wetzikon ablief.
Teller-Scherbe als Waffe
Die Kurzfassung: Ihr ein halbes Jahr älterer Partner warf der Frau «im Verlauf einer zunächst verbalen Auseinandersetzung» ein Kontrollgerät seiner Playstation nach. Das Gerät traf die Frau am Kopf, worauf die den Controller zurückschmiss, den Mann dabei aber nicht traf.
Es folgte ein Gerangel, wobei ein Teller, den sie in der Hand hielt, zu Bruch ging. Mit einer Scherbe des kaputten Tellers ging die Frau laut Anklage dann auf den Mann los und schnitt ihn mehrfach in den Hals. Später stach sie mit der improvisierten Waffe gegen den Hinterkopf und Nacken sowie in den Bauch des Kontrahenten. Zum filmreifen Abschluss des Streites «warf sie eine Glasvase gegen ihn, welche ihn jedoch verfehlte, da er die Vase mit dem Arm abblocken konnte».
Aggressiv unterwegs
Der Mann wurde beim blutigen Disput zwar nur leicht verletzt – aber die Frau habe in Kauf genommen, dass die Schnitte und Stiche auch hätten «weitaus schwerere und lebensgefährliche» Wunden verursachen können, fand die untersuchende Staatsanwältin. Deshalb klagte sie die Frau der versuchten schweren Körperverletzung an.
Da die Italienerin zudem schon vor dieser Tat ein recht aggressives Verhalten an den Tag legte, kamen noch die Anklagepunkte einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung dazu. Die Frau hatte in einem Zürcher Restaurant zusammen mit einem Begleiter einen Sicherheitsangestellten angegriffen, nachdem dieser sie wegen Zechprellerei vor die Türe gestellt hatte. Und in Rüti hatte sie mit Kollegen in einer Firmenliegenschaft, die sie widerrechtlich betraten, drei Schränke aufgebrochen.
«Eigentlich bin ich ein guter Mensch.»
Die Angeklagte
«Es tut mir leid, was passiert ist», sagte die Angeklagte vor Gericht. Beim Angriff mit der Tellerscherbe habe sie «im Affekt gehandelt» und das sei ein Fehler gewesen. Denn «eigentlich bin ich ein guter Mensch» – und sie möchte sogar noch «ein besserer werden». Übrigens an der Seite des damaligen Playstation-Werfers, mit dem sie wieder zusammen ist.
Teilbedingte Strafe von 30 Monaten
Da das Verfahren gegen die Frau im abgekürzten Modus stattfand, konnte das Gericht den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bestätigen. Die 22-Jährige wurde zu einer Strafe von 30 Monaten verurteilt, von denen zwölf unbedingt ausgesprochen wurden. Von diesen wiederum hat sie bereits fast vier Monate abgesessen.
18 der 30 Monate werden der Frau also bedingt erlassen. In der dreijährigen Probezeit für diesen Teil der Strafe muss sich die Italienerin, die psychische Probleme hat, einer ambulanten Therapie unterziehen. Ferner hat die Frau, die derzeit von der Sozialhilfe lebt, Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen sowie Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von gegen 20‘000 Franken zu begleichen – ohne ein Entgegenkommen des Gerichtes wären es sogar noch über 8000 Franken mehr gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
