Waffensammler entwaffnet
«Wissentlich und willentlich» habe ein 33-jähriger in seiner Wohnung im Bezirk Hinwil eine Reihe verbotener Messer gelagert, heisst es in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl. Auch habe der Mann keine Ausnahmebewilligung besessen.
Es sei ihm deshalb «jederzeit bewusst» gewesen, dass er die Waffen weder hätte kaufen noch besitzen dürfen. Doch über dieses Verbot hat sich der Oberländer laut Staatsanwaltschaft einfach «hinweggesetzt».
Auch ein «Rambo»-Messer dabei
Nun sind die gefährlichen Stücke weg: 22 Waffen wurden sichergestellt und vernichtet. Es handelt sich dabei laut Strafbefehl grösstenteils um Schmetterlingsmesser und Springmesser, aber auch um eine Machete sowie einen martialischen Dolch vom Typ, wie ihn Kinofigur «Rambo» in einem seiner Filme verwendete.
Ein Schmetterlingsmesser oder Butterfly-Messer ist ein Faltmesser – also ein Messer, das aufgeklappt werden muss – mit zweiteiligem, schwenkbarem Griff. Im geschlossenen Zustand ist die Klinge in den Griff-Elementen eingeschlossen. Ein Springmesser oder Stellmesser ist ein Messer, dessen Klinge erst nach dem Druck auf einen Knopf oder Hebel aus dem Messergriff hervorspringt.
Noch für Laserpointer-Besitz verurteilt
Für seine illegale Sammlung wurde der 33-jährige per Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt sowie – weil man bei ihm auch einen verbotenen Laserpointer fand – wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Verurteilungen zum zweiten Tatbestand sind äusserst selten, da verbotene Laserpointer zwar verbreitet sind, die Besitzer aber kaum je erwischt werden. Das gilt vor allem für diejenigen Fälle, wo der Laser für Blend-Attacken beispielsweise auf Piloten oder Busfahrer verwendet wird, was für die Betroffenen gesundheitlich schwerste Folgen haben kann.
Über 3000 Franken Kosten
Der Oberländer fasste eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 180 Franken. Diese 9000-Franken-Strafe wurde bedingt ausgesprochen und ist demzufolge nicht zu bezahlen, sofern sich der Mann die nächsten zwei Jahre nichts zuschulden kommen lässt.
Dennoch muss der Messer-Fan ins Portemonnaie greifen. Denn er erhielt auch noch eine Busse von 2300 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken, macht total also 3100 Franken, die dem Staat abzuliefern sind.
