«Wissentlich und willentlich» habe ein 33-jähriger in seiner Wohnung im Bezirk Hinwil eine Reihe verbotener Messer gelagert, heisst es in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl. Auch habe der Mann keine Ausnahmebewilligung besessen.
Es sei ihm deshalb «jederzeit bewusst» gewesen, dass er die Waffen weder hätte kaufen noch besitzen dürfen. Doch über dieses Verbot hat sich der Oberländer laut Staatsanwaltschaft einfach «hinweggesetzt».
Auch ein «Rambo»-Messer dabei
Nun sind die gefährlichen Stücke weg: 22 Waffen wurden sichergestellt und vernichtet. Es handelt sich dabei laut Strafbefehl grösstenteils um Schmetterlingsmesser und Springmesser, aber auch um eine Machete sowie einen martialischen Dolch vom Typ, wie ihn Kinofigur «Rambo» in einem seiner Filme verwendete.
Ein Schmetterlingsmesser oder Butterfly-Messer ist ein Faltmesser – also ein Messer, das aufgeklappt werden muss – mit zweiteiligem, schwenkbarem Griff. Im geschlossenen Zustand ist die Klinge in den Griff-Elementen eingeschlossen. Ein Springmesser oder Stellmesser ist ein Messer, dessen Klinge erst nach dem Druck auf einen Knopf oder Hebel aus dem Messergriff hervorspringt.

