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Werbeveranstaltung von Glattaler Firma war nicht unlauter

Durch eine Tätigkeit als selbständiger Verkäufer steinreich werden – mit dieser Verheissung soll eine Firma aus dem Glattal Menschen für ein illegales Schneeballsystem rekrutiert haben. Ein Vorwurf, der vor Gericht keinen Bestand hatte.

«Unrealistische Versprechen» zu Einnahmen suggeriert: So lautet ein Vorwurf der Staatsanwaltschaft an eine Glattaler Firma.

Symbolfoto: Ernst Hilfiker

Werbeveranstaltung von Glattaler Firma war nicht unlauter

Schneeballsystem, Pyramidensystem, Lawinensystem: So nennt man die Verkaufssysteme, bei denen jeder Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung nicht nur das Produkt verkaufen, sondern vor allem noch möglichst viele weitere, neue Verkäufer gewinnen soll, um so von einer Art Bonussystem zu profitieren. Profitieren tun dann aber in der Regel nur die wenigen Leute an der Spitze des Systems, das notabene oft nach zwei, drei Jahren mit Getöse zusammenkracht.

Mit «zweifelhaften Inseraten» auf Kundenfang

Genau ein solches, verbotenes System betrieben und damit gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen zu haben, das wirft die Staatsanwaltschaft drei Verantwortlichen einer Glattaler Managementfirma vor. Das Trio – ein heute 54-jähriger und ein 37-jähriger Mann sowie eine 39-jährige Frau – habe zwischen 2013 und 2015 mit «zweifelhaften Jobinseraten» für eine selbständige «Tätigkeit mit guten Verdienstmöglichkeiten» Menschen angelockt.

«Zwischen ca. 40’000 bis 70’000 Franken pro Monat»
Laut Anklage von Firma erwähnter, möglicher Verdienst

Wer sich für den Job interessierte, konnte an einer der wöchentlich in der Region durchgeführten Informationsveranstaltungen teilnehmen. Und dort soll den Besuchern dann unter anderem «mittels verführerischer Bilder» erklärt worden sein, wie sie durch den Verkauf von Lifestyleprodukten wie Nahrungsergänzungsmitteln, Getränken und Körperpflegeprodukten einer international tätigen US-Firma sowie dem Anwerben neuer Verkäufer Geld machen könnten. Und zwar so richtig viel Geld: Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei als denkbare Grössenordnung «zwischen ca. 40’000 bis 70’000 Franken pro Monat» genannt worden.

Zudem sei den Interessierten am Anlass nahegelegt worden, doch gleich mal eine erste Investition zu tätigen. Nämlich den Kauf eines «Starterpakets» mit Produkten im Wert von etwa 250 Franken «zum Kennenlernen».

Bedingte Gefängnisstrafe gefordert

Bei diesen Informationen über Einkommensgrössen und Aufstiegschancen innerhalb des Prämiensystems der von den Glatttalern gepushten amerikanischen Produkteherstellerin sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft «unrealistische Versprechen über mögliche Einnahmen suggeriert» worden. Das Trio habe nicht einfach neue Verkäufer – in diesem System «Distributoren» genannt – gesucht, sondern ein illegales Schneeballsystem betrieben. Für diese mehrfache Widerhandlung gegen das UWG seien sie je mit einer Busse von 500 Franken und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu bestrafen.

Verfahren für Beschuldigte eine «Zumutung»

Ein Antrag, der beim Trio, das sich kürzlich vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster verantworten musste, auf absolutes Unverständnis stiess. «Ich bin sprachlos, dass wir dasitzen müssen», sagte etwa der 37-Jährige stellvertretend für alle. Und es sei «eine Zumutung», dass das auf «Unwahrheiten» beruhende Strafverfahren sich schon seit Jahren hinziehe.

«Das ist frei erfunden.»
Ein Beschuldigter zu einem Hauptvorwurf

An den Treffen mit den Interessierten hätten sie lediglich über die Produkte und Verkaufswege informiert, aber «es war nie unser Fokus, Leute zu irgendetwas zu überreden». Und das an den Anlässen Versprechen von enormen möglichen Einkünften gemacht worden seien, das «ist frei erfunden».

Es sei ihnen immer nur um die Produkte gegangen; Erzeugnisse, von denen sie alle heute noch «begeistert sind», wie sie mehrmals sagten. Und für diese guten Produkte hätten sie einfach neue Verkäufer finden wollen. Der Vorwurf, dass es ihnen in erster Line ums Anwerben möglichst vieler Distributoren gegangen sei, bezeichnete der 54-jährige Angeklagte als «reine Willkür».

Männer arbeiten weiter zusammen

Die Frau und die Männer – letztere arbeiten noch heute im selben Business miteinander, wobei ihre Firma aber nicht mehr im Glattal domiziliert ist – verlangten Freisprüche. Einzig der 37-Jährige hatte einen Verteidiger dabei. Auch dieser betonte, es gehe im vorliegenden Fall rein um Produkte, nicht um Personen, also nicht um das Rekrutieren möglichst vieler neuer Distributoren. Folglich liege auch «kein Schneeballsystem» und damit nichts Verbotenes vor.

Schwierige rechtliche Abgrenzung

Dieser Einschätzung stimmte der Richter zu. Er stellte einen Teil des Strafverfahrens ein, und für den anderen Teil erfolgte für alle Beschuldigten ein Freispruch.

Die Abgrenzung zwischen einem verbotenen Schneeballsystem und dem hier vorliegenden, erlaubten – wenn auch umstrittenen – sogenannten Multilevelmarketing-System sei schwierig. Doch im eingeklagten Fall sei nicht gegen das UWG verstossen und damit nicht unlauter geschäftet worden.

Ungereimtheiten bei Zeugenaussagen

Der Richter ging bei der Urteilsverkündung noch auf die Vorgeschichte des Verfahrens ein. Er gab bekannt, dass es das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sowie Konsumentenschützer waren, die Anzeige gegen die Glattaler Firma eingereicht hatten. Danach hatte die Polizei fünf Teilnehmer der Werbeveranstaltungen der Firma einvernommen. Die Zeugen hätten aber Widersprüchliches erzählt und Dinge falsch interpretiert.

Zu weiteren Ungereimtheiten trug ein ebenfalls als Zeuge auftretender SRF-Journalist bei. Dieser hatte laut dem Richter über die Tätigkeit der Glattaler Firma «eine Berichterstattung ohne fundierte Recherche» gemacht. Zudem wurde der Journalist während des Prozesses immer wieder als aggressiver Treiber hinter den Vorwürfen dargestellt.

Aufgrund dieser diffusen Beweislage wollte bereits die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Zweimal erfolgten dagegen jedoch erfolgreich Einsprachen, sodass die Behörde schliesslich doch noch eine Anklage erheben musste. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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