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Blaulicht

Einmal Kinderpornovideo weitergeleitet – hunderte Franken Kosten

Ein einziges Mal übers Handy ein verbotenes Video versenden: Ist das wirklich schon strafbar oder schlicht eine folgenlose Bagatelle? Das Bezirksgericht Pfäffikon sagt klar «illegal».

Jeder, der das Handy nicht nur zum Telefonieren braucht, kennt das: Man erhält unaufgefordert Bilder, Dokumente, Videos. Oftmals handelt es sich dabei um harmlosen Schrott, der seine Runde durch das halbe Internet zu machen scheint. Doch manchmal ist eben auch Verbotenes dabei.

So, wie es einem Mazedonier aus Lindau passierte. Er hatte im vergangenen Jahr in einem Whatsapp-Gruppenchat ein Video zugeschickt bekommen. Es zeigte einen Buben, der mit einer offensichtlich erwachsenen Frau Sex hatte. Der Mann leitete das Filmchen dann per Mobiltelefon über sein Instagram-Konto an vier langjährige Kollegen weiter, mit denen er in einem weiteren Gruppenchat zusammengeschlossen war.

Tipp aus den USA als Auslöser

Ein Vorgang, wie er in der Schweiz täglich tausendfach ohne irgendwelche Folgen passiert. Doch dieser Vorgang blieb im Filter einer amerikanischen Kinderschutzorganisation hängen. Sie meldete die Sache an die Schweizer Strafverfolger und die Staatsanwaltschaft See/Oberland eröffnete ein Verfahren. Denn bei dem Kindersexvideo handelte es sich um verbotene Pornografie.

Der Mann wurde angeklagt und die Staatsanwaltschaft forderte, er sei wegen «harter Pornografie» mit einer Busse von 1500 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken (total 7200 Franken) zu bestrafen. Immerhin: Auf die laut Gesetz für diesen Tatbestand obligatorische Landesverweisung verzichtete die Anklagebehörde.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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