Abo

Blaulicht

Als Protest gegen Corona-Massnahmen «Bundesplatz i Flamme ufgah lah»

Mit Feuer und Hass solle man die Corona-Schutzmassnahmen bekämpfen, forderte ein Tösstaler im Internet. Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft in einem wegweisenden Urteil bestraft.

«Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» – das ist ein Straftatbestand, der in der Schweiz extrem selten zur Anwendung kommt. Doch die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster hat genau wegen dieses Gesetzesartikels kürzlich einen Tösstaler Corona-Kritiker per Strafbefehl verurteilt.

Der 28-Jährige fasste eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken. Diese 9000-Franken-Strafe wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden, sofern sich der Mann während einer zwei Jahre dauernden Probezeit nichts Neues zuschulden lassen kommt.

Zu zahlen sind jedoch eine gleichzeitig verhängte Busse von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken. Total also 2800 Franken.

«todundhassdercoronadiktarur»
Motto des Tösstalers

Der Tösstaler hatte Ende 2020 «aus Frust über die in der Schweiz geltenden respektive vom Bundesrat verfügten Corona-Massnahmen/Beschränkungen», so der Strafbefehl, auf Facebook diverse Gewaltaufrufe verbreitet. In haarsträubendemDeutsch, wie es für Droher auf Social Media jedoch absolut typisch ist, schrieb er: «Leute e demo isch zweni … Mir müend de verdammti Bundesplatz sprichwörtlich iflamme ufgah lah».

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.