«Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» – das ist ein Straftatbestand, der in der Schweiz extrem selten zur Anwendung kommt. Doch die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster hat genau wegen dieses Gesetzesartikels kürzlich einen Tösstaler Corona-Kritiker per Strafbefehl verurteilt.
Der 28-Jährige fasste eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken. Diese 9000-Franken-Strafe wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden, sofern sich der Mann während einer zwei Jahre dauernden Probezeit nichts Neues zuschulden lassen kommt.
Zu zahlen sind jedoch eine gleichzeitig verhängte Busse von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken. Total also 2800 Franken.
«todundhassdercoronadiktarur»
Motto des Tösstalers
Der Tösstaler hatte Ende 2020 «aus Frust über die in der Schweiz geltenden respektive vom Bundesrat verfügten Corona-Massnahmen/Beschränkungen», so der Strafbefehl, auf Facebook diverse Gewaltaufrufe verbreitet. In haarsträubendemDeutsch, wie es für Droher auf Social Media jedoch absolut typisch ist, schrieb er: «Leute e demo isch zweni … Mir müend de verdammti Bundesplatz sprichwörtlich iflamme ufgah lah».

