Als Protest gegen Corona-Massnahmen «Bundesplatz i Flamme ufgah lah»
«Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» – das ist ein Straftatbestand, der in der Schweiz extrem selten zur Anwendung kommt. Doch die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster hat genau wegen dieses Gesetzesartikels kürzlich einen Tösstaler Corona-Kritiker per Strafbefehl verurteilt.
Der 28-Jährige fasste eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken. Diese 9000-Franken-Strafe wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden, sofern sich der Mann während einer zwei Jahre dauernden Probezeit nichts Neues zuschulden lassen kommt.
Zu zahlen sind jedoch eine gleichzeitig verhängte Busse von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken. Total also 2800 Franken.
«todundhassdercoronadiktarur»
Motto des Tösstalers
Der Tösstaler hatte Ende 2020 «aus Frust über die in der Schweiz geltenden respektive vom Bundesrat verfügten Corona-Massnahmen/Beschränkungen», so der Strafbefehl, auf Facebook diverse Gewaltaufrufe verbreitet. In haarsträubendemDeutsch, wie es für Droher auf Social Media jedoch absolut typisch ist, schrieb er: «Leute e demo isch zweni … Mir müend de verdammti Bundesplatz sprichwörtlich iflamme ufgah lah».
Man solle zusammenstehen und unter dem Motto «todundhassdercoronadiktarur» Anfang 2021 eben den Bundesplatz zum Brennen bringen. Er schrieb auch gleich wie, nämlich mit «Pyros und Knallpetarde».
Zudem forderte er andere Corona-Kritiker auf, zur Aktion dann noch «rohi Eier» mitzunehmen, um an die Fassade des Bundeshauses zu werfen. Das Ziel des Angriffs: die vom Zürcher Oberländer als Diktatur eingestuften Schutzmassnahmen des Bundes beenden. Oder in seinen Worten: «die Drecks Sack münd entlich ufhöre mit dtre dirratur».
Einer Bundesrätin Schläge gewünscht
Doch es blieb nicht beim Aufruf zur Gruppen-Brandstiftung: der Mann zielte mit seinen Kommentaren auf Facebook auch auf die Menschen, die er für die Corona-Massnahmen bestrafen wollte. So nannte er laut Strafbefehl konkret Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Ihr wünschte er, «hoffentlich träumsch jedi Nacht devo das die öber gnadenlos verprüglet!!!!!!»
Nicht mehr kontrollierbare Folgen
Der zuständige Staatsanwalt sieht in den Facebook-Posts nicht einfach eine grossmaulige, aber harmlose Meinungsäusserung, sondern eine Gefahr. Denn der Mann habe annehmen müssen, dass seine Aufforderungen zur Gewalt «eine Vielzahl von ihm nicht mehr zu kontrollierenden Personen» erreichten. Diese Menschen wiederum würden die Nachrichten möglicherweise weiterverbreiten – und letztlich könnte tatsächlich jemand «dem Gewaltaufruf zu Lasten der genannten Bundesräte nachkommen», heisst es im Strafbefehl.
Fertig «Strafimmunität»
Dem Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft kommt besondere Bedeutung zu: Es ist einer der ersten Schweizer Entscheide gegen Corona-Kritiker, die das Gesetz gebrochen haben. Und weil der Entscheid bereits rechtskräftig ist, dürfte er Leitcharakter haben.
Damit stellt das Urteil eine klare Warnung an alle radikalen Massnahmen-Skeptiker dar. Sie können, wenn sie etwa im Internet oder an Demos etwas Illegales tun, nicht mehr mit einer fast garantierten «Strafimmunität» rechnen, welche von Polizei und Justiz bislang aus reinen Kapazitäts- und Verhältnismässigkeitsgründen praktiziert wurde.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ (ehi)
