Frau drehte durch bei Wohnungsabgabe
Dass das Klima bei einer Wohnungsübergabe zuweilen etwas gereizt ist, weil Mieter und Vermieter unterschiedliche Auffassungen beispielsweise vom Begriff «sauber geputzt» haben, das ist normal. Die Szene, die sich jedoch an einem späten Nachmittag im August 2020 in einer Wohnung in Gossau abspielte, die ist definitiv nicht mehr normal.
Vulgäre Beleidigungen …
Was der Auslöser der Sache war, das ist einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nicht zu entnehmen – was hingegen passierte, das wird detailliert geschildert. So waren in der Wohnung eine Liegenschaftenverwalterin einer Immobilienfirma und die 20-jährige Mieterin anwesend.
Im Lauf der Wohnungsabgabe sagte die Mieterin zur anderen Frau, sie sei eine «Schlampe » , «erbärmliche Nutte» und «dumme Fotze». Zudem behauptete die junge Frau in einer Formulierung aus der alleruntersten Schublade, die Verwalterin habe ein sexuelles Verhältnis mit ihrem Chef. Den Vorwurf mit dem Chef schob sie dann gleichentags in einem Mail an die Infoadresse der Immobilienfirma auch noch schriftlich nach.
… und eine widerliche Attacke
Doch es blieb nicht bei Worten. Während der Übergabe wollte die 20-Jährige gemäss Strafbefehl der Verwalterin ins Gesicht spucken. Einzig weil sich die Frau abdrehte, traf die Spucke «nur» ihre Haare am Hinterkopf.
Diese Szenen führten zu einer Anzeige und einem Strafverfahren – was die Mieterin aber nicht gross zu kümmern schien. Gleich zweimal leistete sie einer Vorladung zu einer Einvernahme bei der Kantonspolizei keine Folge.
Am Schluss über 3000 Franken Kosten
Für den zuständigen Staatsanwalt hat die junge Frau mit ihrem Verhalten nicht nur die Ehre der Liegenschaftenverwalterin verletzt, sondern mit der Spuckattacke auch «das allgemein üblich geduldete Mass physischer Einwirkung auf einen Menschen überschritten». Er verurteilte sie deshalb wegen Beschimpfung, Tätlichkeiten und Übertretung der Gossauer Polizeiverordnung (für die Nichtbeachtung polizeilicher Vorladungen).
Da die Frau bereits 2019 in einem anderen Fall eine bedingte Geldstrafe fasste, sich gemäss Staatsanwalt aber «offensichtlich nicht davon abhalten liess, erneut straffällig zu werden», wurde die frühere Strafe widerrufen. Unter Einbezug dieser widerrufenen Strafe wurde eine neue Gesamtstrafe von 2100 Franken ausgefällt. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken. Der Ausraster kostet die 20-Jährige also insgesamt 3400 Franken.
