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Probleme wuchsen ihm über den Kopf: da wollte er sich in Uster erschiessen lassen

Ein Mann läuft in Uster bewusst gut sichtbar bewaffnet herum. Sein Ziel: einen Polizeieinsatz auslösen, bei dem er getötet wird. Eine Aktion, die nun mit der gerichtlichen Anordnung einer Therapie endete.

Ein Bewaffneter, der am Bahnhof Uster für Schreckmomente sorgte, ist verurteilt worden.

(Symbolfoto: Kantonspolizei St. Gallen)

Probleme wuchsen ihm über den Kopf: da wollte er sich in Uster erschiessen lassen

Die Szene im Zentrum von Uster war bedrohlich: An einem frühen Abend Anfang Januar tauchte dort ein Mann auf, der in der einen Hand eine Pistole hielt. Mit der anderen Hand umgriff er ein offenes Messer. So ausgerüstet «bewegte er sich auf dem Areal des Bahnhofs», wie es in einer später zum Fall erstellten Anklageschrift geschildert wird.

Nach wenigen Minuten war der Spuk vorbei, der Mann von der Polizei festgenommen. Seither sitzt er in Haft.

Keinen Job und kein Geld

Was hätte das werden sollen? Das fragten sich damals nicht nur die Passanten am Bahnhof, sondern vor ein paar Tagen auch ein Einzelrichter am Bezirksgericht Uster. Denn dort musste der 29-jährige Waffenträger antraben und sich erklären.

Er sei arbeitslos gewesen und habe finanzielle Probleme gehabt, erzählte der Mann. Das und sein ohnehin nicht einfaches Leben mit Straftaten in der Jugendzeit und Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken habe bei ihm zu «Stress» und einer eigentlichen «Zermürbung» geführt. Dazu kamen ein intensiver Marihuana- und Alkoholkonsum.

«Ich stellte mir vor, ‹besser ich wäre tot, als das Leben so weiterzuführen›.»

Der Angeklagte

Kurz: Er habe sich in einer Situation befunden, «wo ich mir vorstellte, ‹besser ich wäre tot, als das Leben so weiterzuführen›». Also wollte er dieser persönlichen Misere «ein frühzeitiges Ende machen».

Und zwar, indem er eben bewaffnet in der Öffentlichkeit auftrat: im Wissen, dass dann «die Polizei ziemlich schnell kommt», und in der Hoffnung, dass er im folgenden Einsatz verletzt oder getötet werde. Seinen Auftritt am Bahnhof Uster, wie ihn die Anklage schildert, gestand er denn auch – ausser, dass er das Messer nicht offen getragen habe. Und bei der Pistole, die er dabei hatte, handelte es sich «nur» um eine Druckluftwaffe.

Ein Auftritt, der «ein Mist war»

Mit der Aktion «wollte ich niemanden beeinträchtigen», einzig er selbst sollte Schaden nehmen. Doch so weit kam es nicht. Er habe schnell gemerkt, dass sein Plan «ein Mist war, ein Fehler». Er setzte sich deshalb beim Bahnhof hin, zündete eine Zigarette an und wartete auf die Polizei, die tatsächlich rassig kam.

Suicide by cop

Eine von einem bewaffneten oder massivst drohenden Menschen absichtlich herbeigeführte Situation, welche die Polizei zum Einsatz der Schusswaffe provozieren soll, durch die der Droher dann hofft, tödlich verletzt zu werden, nennt man Suicide by cop, übersetzt «Selbstmord durch einen Polizisten». Diese Art, Suizid zu begehen, kommt in der Schweiz äusserst selten vor. Sie ist gemäss Fachpublikationen für den betroffenen Polizisten extrem belastend. Denn er geht in der Regel von einer Notwehrsituation aus und will mit seinem Handeln möglicherweise noch andere Menschen vom Droher schützen, merkt dann aber nach dem Ereignis, wenn die Hintergründe klar werden, dass er vom Droher nur benutzt wurde. Das führt zu einem ähnlichen Psychotrauma, wie es Lokführer erleben, denen Menschen vor den Zug springen. (ehi)

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann schliesslich wegen des sehr selten genutzten Tatbestandes der «Schreckung der Bevölkerung» an, verbunden mit Vergehen gegen das Waffengesetz (er besass keine Tragbewilligung für die Pistole) und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Marihuanakonsum). Der Strafantrag: fünf Monate bedingt, 500 Franken Busse (fürs Kiffen) und die Anordnung einer ambulanten Therapie mit stationärer Einleitung.

Der Verteidiger war mit dieser Forderung bis auf die Busse, wo er 100 Franken als ausreichend erachtete, einverstanden. Die Tat am Bahnhof Uster «war schlicht ein Schrei nach Hilfe», und diese Hilfe solle der 29-Jährige nun erhalten, sagte der Anwalt.

Gericht sieht Verzweiflungstat

Dem konnte sich auch das Gericht anschliessen. Es bestätigte die Anträge der Anklage, legte die Bussenhöhe jedoch auf 200 Franken fest und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe, die der Mann mittlerweile allerdings schon fast abgesessen hat. Mehrere Waffen und Zubehör, die man beim Mann beschlagnahmte, erhält er nicht mehr zurück.

Auch das Gericht war überzeugt, dass der Beschuldigte «aus Verzweiflung» gehandelt habe. Diese Überforderungssituation zu bewältigen und den Wiedereinstieg in die Gesellschaft zu schaffen, das soll der Mann nun in der Therapie lernen. Die Behandlung wird bereits in den nächsten Wochen beginnen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

Dargebotene Hand, Telefonnummer 143, Internet www. 143.ch
Die Beratenden der Dargebotenen Hand sind erfahren darin, auch Menschen mit drängenden Suizidgedanken weiterzuhelfen.

Pro Juventute, Telefonnummer 147, Internet www. 147.ch
Das Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche von Pro Juventute ist vertraulich, kostenlos und hilft in Krisen weiter. Die Nummer erscheint nicht in der Telefonrechnung. (zo)

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