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Blaulicht

Mitarbeiter bestahl Altersheim-Pensionärin

Keine 50 Franken betrug die Beute, die ein Dieb in einem Altersheim im Bezirk Pfäffikon machte. Doch die Folgen für den jungen Täter waren gravierend.

Der verbotene Griff nach Geld in einer Nachttischschublade hatte für einen Heimmitarbeiter ungeahnte Folgen.

Symbolfoto: Ernst Hilfiker

Mitarbeiter bestahl Altersheim-Pensionärin

Im Juli 2020 war es in einem Alters- und Pflegeheim im Bezirk Pfäffikon zu einem Diebstahl gekommen. Nicht etwa im allgemein zugänglichen Teil des Betriebes, sondern am privatesten Ort: in einem Zimmer einer Pensionärin.

Dort hatte die Frau nämlich in «der obersten Schublade ihres Nachttisches», wie es in einem später zu dem Fall erstellten Strafbefehl heisst, Geld aufbewahrt. Insgesamt 100 Franken. Doch von diesem Betrag fehlten plötzlich zwei 20-Franken-Noten.

Die Polizei wurde eingeschaltet und Ermittlungen führten schnell zum Dieb: Es war ein Lehrling des Heimes. Er hatte, wie sich herausstellte, während seiner Schicht die Noten aus der Schublade genommen. Dies tat er laut Strafbefehl, «in der Absicht, dieses Bargeld zur Deckung seiner eigenen Bedürfnisse zu verwenden, obwohl er wusste, dass er darauf keinen Rechtsanspruch hatte».

Zwei Tage in Haft

Die Konsequenzen für den Lehrling waren massiv, denn er wurde am Tag nach der Tat festgenommen und sass zwei Tage in Untersuchungshaft. Und seit kurzem steht auch fest, wie die anschliessende Strafuntersuchung endete: mit einer Verurteilung per Strafbefehl wegen «geringfügigem Diebstahl».

Als Strafe wurde eine Busse von 200 Franken ausgefällt. Diese Sanktion hat der heute 20-Jährige in Form der Haft bereits «beglichen». Dennoch bleibt die Sache nicht ohne finanzielle Folgen, hat er doch die hohen Verfahrenskosten von 1910 Franken zu tragen.

Job verloren

Immerhin: Weil es sich bei der Tat rechtlich um eine nur mit einer kleinen Busse bedrohte Übertretung handelt, wird der Fall nicht im Strafregister eingetragen. Also gerade mal noch mit einem blauen Auge davongekommen? Nein, denn der Diebstahl hatte neben dem strafrechtlichen auch ein personalrechtliches Nachspiel. So wurde der Lehrling gemäss Angaben des betroffenen Heimes nach dem Vorfall entlassen.

Der Fall aus dem Bezirk Pfäffikon ist in Bezug auf den Täter ungewöhnlich. Denn Diebstähle aus Heimen oder auch Spitälern gibt es zwar immer wieder, da es sich bei diesen Betrieben ja um weitgehend «offene Häuser» handelt, die für jedermann zugänglich sind. So hat die Kantonspolizei in den vergangenen drei Jahren im Schnitt jährlich über 150 Diebstähle in Alters- und Pflegeheimen erfasst. Dass dabei allerdings Mitarbeitende der jüngsten Generation die Täter sind, das ist die Ausnahme.

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