Im Juli 2020 war es in einem Alters- und Pflegeheim im Bezirk Pfäffikon zu einem Diebstahl gekommen. Nicht etwa im allgemein zugänglichen Teil des Betriebes, sondern am privatesten Ort: in einem Zimmer einer Pensionärin.
Dort hatte die Frau nämlich in «der obersten Schublade ihres Nachttisches», wie es in einem später zu dem Fall erstellten Strafbefehl heisst, Geld aufbewahrt. Insgesamt 100 Franken. Doch von diesem Betrag fehlten plötzlich zwei 20-Franken-Noten.
Die Polizei wurde eingeschaltet und Ermittlungen führten schnell zum Dieb: Es war ein Lehrling des Heimes. Er hatte, wie sich herausstellte, während seiner Schicht die Noten aus der Schublade genommen. Dies tat er laut Strafbefehl, «in der Absicht, dieses Bargeld zur Deckung seiner eigenen Bedürfnisse zu verwenden, obwohl er wusste, dass er darauf keinen Rechtsanspruch hatte».
Zwei Tage in Haft
Die Konsequenzen für den Lehrling waren massiv, denn er wurde am Tag nach der Tat festgenommen und sass zwei Tage in Untersuchungshaft. Und seit kurzem steht auch fest, wie die anschliessende Strafuntersuchung endete: mit einer Verurteilung per Strafbefehl wegen «geringfügigem Diebstahl».

