«Riesensau», «so eine Sau», «faule Sau». Das Schwein muss in der helvetischen Alltagssprache wahrscheinlich am häufigsten als Begriff für Beleidigungen von Menschen herhalten.
Und, obwohl es noch viel schlimmere Schmähungen gibt als der Name dieses Tieres, kann, wer sein Gegenüber als Borstenvieh bezeichnet, strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Umstand, an den vermutlich die wenigsten denken, die so reden und dabei von einer harmlosen Wortwahl ausgehen.
Mann «in seiner Ehre verletzt»
Ob das auch im Fall einer Bäretswilerin so war, mit der sich die regionale Staatsanwaltschaft befasst, ist nicht bekannt. Spielt aber auch keine Rolle, denn die 59-Jährige hatte einen Mann in einem Mail «wissentlich und willentlich als ‹Sau›» betitelt, wie es in einem Strafbefehl heisst.
Und für diese Äusserung, die den Mann «in seiner Ehre verletzte, indem die Beschuldigte das Gefühl des Geschädigten, ein ehrbarer Mensch zu sein, in Zweifel zog», gab es eine Verurteilung wegen Beschimpfung. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 330 Franken.

