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Die «Sau» wurde sauteuer

Eine Bäretswilerin hat einen Mann als «Sau» bezeichnet. Das kostet sie nun mehrere hundert Franken.

Die Sau ist eigentlich eine arme, denn ihr Name wird oft als Beleidigung missbraucht.

(Symbolfoto: Pixabay)

Die «Sau» wurde sauteuer

«Riesensau», «so eine Sau», «faule Sau». Das Schwein muss in der helvetischen Alltagssprache wahrscheinlich am häufigsten als Begriff für Beleidigungen von Menschen herhalten.

Und, obwohl es noch viel schlimmere Schmähungen gibt als der Name dieses Tieres, kann, wer sein Gegenüber als Borstenvieh bezeichnet, strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Umstand, an den vermutlich die wenigsten denken, die so reden und dabei von einer harmlosen Wortwahl ausgehen.

Mann «in seiner Ehre verletzt»

Ob das auch im Fall einer Bäretswilerin so war, mit der sich die regionale Staatsanwaltschaft befasst, ist nicht bekannt. Spielt aber auch keine Rolle, denn die 59-Jährige hatte einen Mann in einem Mail «wissentlich und willentlich als ‹Sau›» betitelt, wie es in einem Strafbefehl heisst.

Und für diese Äusserung, die den Mann «in seiner Ehre verletzte, indem die Beschuldigte das Gefühl des Geschädigten, ein ehrbarer Mensch zu sein, in Zweifel zog», gab es eine Verurteilung wegen Beschimpfung. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 330 Franken.

Trotz der Bewährungsstrafe muss die Frau für die Beschimpfung aber tief ins Portemonnaie greifen. Denn die Sanktion umfasst noch eine Busse von 300 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken. Macht zusammen also 1100 Franken.

Der mehrfache «Sauhund»: noch gravierender

1100 Franken für ein Fluchwort, bestehend aus nur drei Buchstaben – das sieht nach einem stolzen Preis aus. Doch es kann schnell noch teurer werden, wie ein zweiter, sehr ähnlicher Fall aus der «Sau»-Kategorie zeigt.

Denn auch ein Effretiker wurde von der Staatsanwaltschaft kürzlich verurteilt, weil er zu tierischen Flüchen gegriffen hatte. Der 80-Jährige hatte beim Einkaufen einen anderen Mann mehrfach als «Sauhund» bezeichnet.

Für diese quasi doppelt tierische Beleidung und vor allem für die wiederholte Wiedergabe des Wortes gab es ebenfalls eine bedingte Geldstrafe, allerdings bereits im Betrag von 1950 Franken enthalten. Und auch derjenige Anteil der Sanktion, der definitiv zu begleichen ist, fiel höher aus als bei der Bäretswilerin: 500 Franken Busse und 800 Franken Verfahrenskosten, macht total 1300 Franken.

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