Zwei Jahre bedingt für Räuberin und Dealerin
Weshalb die gepflegte, eher zierliche Frau, die vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Pfäffikon stand, zur Mehrfach-Straftäterin wurde, das kann sie sich nicht mehr erklären. «Aus Dummheit», antwortete sie lediglich auf die entsprechende Frage der vorsitzenden Richterin.
Was die heute 31-Jährige in den vergangenen rund zwei Jahren anstellte, war allerdings einiges mehr als eine Dummheit. So war die Frau an einem Abend Ende September 2018 mit zwei Begleitern im Auto nach Pfäffikon gefahren. Dort griff das Trio bei den Fahrradunterständen einen 22-Jährigen tätlich an.
Der Mann musste sein Portemonnaie und Handy herausrücken, worauf er nochmals malträtiert wurde. Trotz der über einem Dutzend Schläge – auch ins Gesicht –, die das Opfer einstecken musste, kam es ohne gravierendere Verletzungen davon, wie in der Anklageschrift geschildert wird.
Dann machten sich die Angreifer aus dem Staub. Die Frau nahm das geraubte Telefon an sich «und verwendete es in der Folge für eigene Zwecke», heisst es in der Anklage.
Kokainverkauf im Tösstal
Während der Raub eine einmalige Sache war, betätigte sich die Frau in einem anderen Bereich mehr als 100 Mal: dem Verkauf von Kokain. Diesen erledigte sie unter anderem in Turbenthal, wo sie zehn Portionen des Stoffs verdealte. Den Grossteil der Drogengeschäfte wickelte sie aber in Winterthur und umliegenden Gemeinden ab. Sowohl im Tösstal wie andernorts handelte sie mit Portionen im tiefsten Grammbereich, wobei die Kundinnen und Kunden für 100 Franken jeweils etwa 0,7 Gramm Rauschgift erhielten.
Die insgesamt über 360 Gramm Kokain hatte die Frau laut Anklage «von drei nicht näher bekannten Quellen» bezogen. Durch den Handel habe sie sich «unter anderem ihre eigene Kokainabhängigkeit finanziert».
Seit drei Monaten ist die 31-Jährige laut eigenen Angaben mehr oder weniger clean. Um einen Rückfall zu vermeiden, wird sie aber dennoch einen Drogenentzug unter fachlicher Aufsicht absolvieren.
Ein Vierteljahr in Untersuchungshaft
Das Strafverfahren gegen die vollumfänglich geständige Frau, die drei Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde im abgekürzten Verfahren geführt. Entsprechend bestätigte das Bezirksgericht Pfäffikon einen Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: Schuldspruch wegen Raub und mehrfacher, zum Teil schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Beschuldigte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer langen Probezeit von vier Jahren, da das Gericht doch «gewisse Bedenken» hatte in Bezug auf eine gute Prognose. Ferner wurde eine Busse von 800 Franken ausgesprochen, und eine frühere, bedingte Geldstrafe von 2340 Franken muss nun bezahlt werden. Zu begleichen sind zudem Verfahrenskosten von über 4000 Franken.
Kosten – aber kein Geld
Wie die Frau nun die mehr als 7000 Franken berappen will, wisse sie noch nicht, sagte sie am Prozess. Denn sie hat keinen Job und ist Sozialhilfeempfängerin. Und auf die Frage der Richterin, ob sie Schulden habe, meinte sie nur, «ja, gnueg …».
Etwas besser sieht die Lage für das Opfer des Raubes am Bahnhof Pfäffikon aus. Das Handy, das dem jungen Mann damals weggenommen wurde, ist noch vorhanden, und so erhält er es zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ . (ehi)
