Im Herbst 2018 hatte das Bezirksgericht Hinwil eine frühere Rechnungssekretärin eines Zürcher Oberländer Behindertenheimes zu einer Busse von 6600 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 33‘000 Franken verurteilt. Weit mehr ins Gewicht fiel jedoch, dass der Frau auch noch diverse Zahlungen im Umfang von gegen 170‘000 Franken auferlegt wurden.
Das Gericht befand, die Frau habe zwischen 2011 und 2013 etwa drei Dutzend Mal am Arbeitsplatz Bargeld für sich abgezweigt, insgesamt über 60‘000 Franken. Bei den verbotenen Griffen in die Hauptkasse des Heims und den damit verbundenen Falschbuchungen erscheine es «besonders bedenklich, dass sich die Beschuldigte mit ihren Delikten auf Kosten einer sozialen Institution bereicherte», heisst es im Urteil.
Mehr als eine Person hatte Zugriff auf Kasse
Nur: Die heute 56-Jährige bestreitet jegliche Straftat. So wurde der Fall im Oktober 2019 vom Obergericht beurteilt. «Ich weiss es nicht», antwortete die Frau am Prozess auf die zentrale Frage, wer, wenn nicht sie, denn das Geld im Heim gestohlen habe. «Verschiedene Leute bedienten die Kasse», erklärte sie, deshalb gebe es auch verschiedene Varianten, wie es zu den Fehlbeträgen gekommen sei. Sie habe bei den Heimverantwortlichen «X Mal bemängelt», dass die Kassenorganisation nicht optimal sei – ergebnislos.
Zudem entstand an der Verhandlung der Eindruck, die Vergabe-Regelung der Software-Lizenzen, die für die Buchungen der entnommenen Geldbeträge nötig sind, sei nicht immer ganz up to date gewesen. Insgesamt eine Situation, die der vorsitzende Richter mehrfach als «es Gnusch i de Kasse» umschrieb.

