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Zu viele Zweifel an Vergewaltigungen in Tiefgarage

Ein Mann soll eine Arbeitskollegin mehrmals vergewaltigt haben, unter anderem in einer Garage eines Einkaufszentrums in der Region. Vor Bezirksgericht Uster hatten diese massiven Vorwürfe jedoch keinen Bestand.

In einer Tiefgarage hatten ein Mann und eine Frau mehrfach Sex - ob freiwillig oder nicht, konnte auch ein Prozess nicht klären.

(Symbolfoto: Pixabay)

Zu viele Zweifel an Vergewaltigungen in Tiefgarage

«Jemand sagt die Wahrheit und jemand nicht.» Das Fazit eines Rechtsanwalts, der kürzlich vor Bezirksgericht Uster eine Klägerin vertrat, brachte die Sache auf den Punkt. Denn in diesem Fall standen sich zwei Parteien mit einer vollkommen gegensätzlichen Wahrnehmung derselben Angelegenheit gegenüber.

Die eine Seite ist diejenige einer heute 35-jährigen Kosovarin. Primär aufgrund ihrer Aussagen hat die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen einen Mann erhoben, die sogar die Anklagebehörde selbst als «wuchtig» bezeichnet.

Denn der heute 44-jährige Mazedonier soll vom Sommer 2017 an über mehr als zwei Jahre hinweg die Frau zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Die Rede ist von ungefähr zehn Vergewaltigungen; es könnten aber auch mehrere Dutzend sein – die Zahl ist einer der bedeutenden Punkte in dieser Sache, die völlig unklar sind.

Massive Drohungen

Stattgefunden hatte der Sex in Hotelzimmern sowie in der Tiefgarage eines Einkaufszentrums in der Region. Dort soll es, unbemerkt von Zentrumsbesuchern, auf dem Rücksitz eines Autos zum erzwungenen Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Später hatte der Mann in einem Chat mit der Schwester der Frau zudem massivste Drohungen ausgestossen. Beispielsweise: «Sag dieser Hure, dass ich ihre Familie niederbrennen werde.»

Frau wollte sich umbringen

Denn laut Anklage hatte der verheiratete Mazedonier die Kosovarin von der ersten intimen Begegnung an erpresst: Wenn sie nicht mitmache, werde er ihrem Ehemann erzählen, «dass man eine Affäre habe». Worauf die Frau «konkret befürchtete, ihr Mann werde sich von ihr trennen».

Der Zwang zum Sex und die immer neuen Drohungen führten schliesslich dazu, dass sich die Frau «derart unter Druck gesetzt fühlte, dass sie im Dezember 2018 versuchte, sich die Pulsader aufzuschneiden, um den für sie unerträglichen Situation zu entgehen»

«Wir hatten Spass miteinander.»

Der Beschuldigte

Bis auf die Drohungen, in denen er mit dem Wort «niederbrennen» nur «die SMS löschen» gemeint habe, wies der Mann sämtliche Anschuldigungen von sich. Alles sei von der Frau ausgegangen. Sie hätten sich am Arbeitsplatz kennengelernt, und in der Folge «hatten wir Spass miteinander». Auch die Idee mit dem Treffen in der Tiefgarage habe von ihr gestammt. Und wenn sie dann jeweils zusammen gewesen seien, gab es Sex «immer auf ihren Wunsch».

Es sei nie freiwilliger Sex gewesen, sagte hingegen die Frau vor Gericht. Sie habe sich jedes Mal gewehrt, aber erfolglos. Und dann «musste ich zwei Jahre lang machen, was er wollte».

Mitgemacht habe sie nur, «weil ich Angst hatte, meine Familie zu verlieren» – was dann allerdings nicht passierte, als sie die Vorfälle ihrem Mann beichtete und die Sache ein Ende hatte beziehungsweise eine Strafuntersuchung anlief.

Vier Jahre Gefängnis gefordert

Die Staatsanwältin sagte, die Wahrheitsfindung in diesem Fall sei «ein schwieriges Unterfangen». Denn in den Schilderungen der Frau gebe es «in einzelnen Punkten doch Zweifel». Weshalb zum Beispiel habe die Frau in der Firma, wo sie ihren angeblichen Quäler kennenlernte, gekündigt und sei bald darauf doch wieder ins Unternehmen zurückgekehrt?

Dennoch forderte die Anklägerin eine Verurteilung des Mannes. Der Strafantrag: vier Jahre Gefängnis und 2000 Franken Busse. Der Anwalt der Frau verlangte für «den Albtraum», den seine Mandantin habe durchleben müssen, zusätzlich eine Genugtuung von 20’000 Franken.

Einfach eine geheime Liebe?

Der Verteidiger sah jedoch keinerlei Beweise für die Beschuldigungen, dafür aber «viele Widersprüche» in den Aussagen der Frau. Auch den Suizidversuch zweifelte er an.

Es sei «unverständlich», dass die Frau so lange keine Hilfe geholt habe, wenn sie tatsächlich so gelitten habe. Denn «sie befand sich zu keinem Zeitpunkt in einer ausweglosen Situation.» Letztlich, mutmasse der Anwalt, sei das, was da zwischen den beiden Verheirateten passiert sei, vielleicht einfach «eine versteckte Liebesbeziehung» gewesen. Der Mann sei deshalb freizusprechen.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Auch das Gericht hatte grosse Mühe, die Sache zu bewerten. Einerseits habe man den Angeklagten «nicht als wirklich wahnsinnig glaubhaft erlebt», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Andererseits gebe es von Seiten der Frau Aussagen «die von Zweifeln behaftet sind».

Die Unsicherheit war derart gross, dass schliesslich im Hauptvorwurf der Vergewaltigungen sowie mehrerer sexueller Nötigungen und kleinerer Tatbestände ein Freispruch nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gefällt werden musste.

Ob der Sex zwischen den Arbeitskollegen also einseitig erzwungen oder beidseitig erwünscht war, diese zentrale Frage konnte auch das Gericht nicht klären. Es sei aber denkbar, dass «mindestens am Anfang ein freiwilliges Verhältnis» bestand, zu dem später Elemente des Zwangs hinzukamen.

Genugtuungszahlung an die Frau

Der Mazedoniert wurde jedoch im schwerwiegendsten Fall der verschiedenen vorgeworfenen sexuellen Nötigungen – einem erzwungenen Analverkehr – verurteilt. Ebenso für die Drohungen.

Die Strafe: 24 Monate bedingt und eine Busse von 1000 Franken. Zudem hat der Mann der Frau 8300 Franken Genugtuung und Prozessentschädigung zu zahlen und muss rund 3000 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/   (ehi)

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